Liebe Leute,
Erstmal ein Hallo an Alle! Habe hier schon viel gelesen und bin total verblüfft wie viele Rechte man ja doch hat und wie viel sich die SBs rausnehmen.
Nun zu meinem Fall
Hier kurz meine Eckdaten:
-Leistungsbezug von Juli-September 2017, vorläufige EKS wenig angegeben, abschließende EKS (wurde von mir jetzt verlangt) über 1000 Euro (Juli) verdient.
-Ab Oktober 2017 Teilzeitstudium angefangen in einer anderen Stadt (pendel)
-erneuter Antrag ab Jan 2018: Einkommen aus selbstständiger Arbeit bei vorläufiger EKS angegeben.
-zwei Wochen Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma (gerade begonnen). Habe ich noch nicht angegeben, der Lohnzettel ist ja noch nicht da.
-Ende Januar bei einer Personaldienstleistungsagentur angefangen (vor meinem erneuten Jobcenterantrag). Hab dies auch bei meinem neuen Antrag angegeben. Einen Arbeitseinsatz gemacht. Vor zwei Wochen gekündigt, weil die nur Aufträge am Wochenende hatten und ich mich da nicht in der Stadt (wo mein Studium ist) aufhalte.
Nun meine Fragen:
-Werden mir die Einnahmen aus Juli zukünftlich abgezogen oder muss ich diese nachzahlen?
-Einkommen aus selbstständiger Arbeit wird doch auf die 6 Monate Bewilligungszeitraum aufgeteilt oder?
-Wie ist das mit dem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit? Wann muss ich die angeben und werden die dem einen Monat angerechnet oder auch auf die Monate aufgeteilt?
-zahlt das Jobcenter automatisch meine Krankenkasse oder muss ich das beantragen oder wie ist das bei einer Selbstständigkeit?
-Warum verlangt das Jobcenter von mir eine Lohnabrechnung von Dezember - Feb, wenn ich doch erst Ende Januar einen Vertrag bei der Personaldienstleistung bekomme habe und Feb ja auch noch nicht rum ist?
Fragen zur SB :
-Kann sie mich zwingen wegen meinem Studium den Wohnort zu wechseln?
-Muss ich mein Gewerbe wirklich abmelden damit ich Teilzeit vermittelbar bin?
-Zur Kündigung bei der Personalvermittlungsagentur habe ich keine Antwort seitens denen bekommen. Ich will nicht gleich eine Sanktion kriegen weil ich gekündigt habe. Was sollte ich da am Besten tun? Es einfach nicht erwähnen und sagen dass es ruht weil ich ja gerade Semesterferien habe und gar nicht in der Stadt bin? Oder gar kein Wort darüber verlieren? Bin mir da etwas unsicher. Hole mir auch ein Attest vom Ortophäden dass ich den Job eigentlich auch gar nicht ausüben soll.
Rechtliches:
Ich hatte anfangs brav meine Vollzeitimmatrikulationsbescheinigung zum Jobcenter hingeschickt, weil die Bearbeitung zum Teilzeitstudium noch nicht durch war. Daher fiel ich ab Oktober aus dem Leistungsbezug raus. Einen Widerspruch innerhalb eines Monats hätte ich machen sollen. War mir da aber nicht klar. Da hab ich schon der SB vertraut dass das alles so seine Ordung hat. Jetzt ärgere ich mich, ich kam zwar so über die Runden, aber konnte meine KK nicht voll zahlen und habe deshalb Schulden bei ihr. Im Nachhinein kann man nichts mehr machen oder? Auch wenn mir und dem Jobcenter die Immatrikulationsbescheinigung in Teilzeit(gültig ab Oktober) vorliegen
Vielen Dank schonmal fürs Durchlesen,
lg letrux
Erstmal ein Hallo an Alle! Habe hier schon viel gelesen und bin total verblüfft wie viele Rechte man ja doch hat und wie viel sich die SBs rausnehmen.
Nun zu meinem Fall
Hier kurz meine Eckdaten:
-Leistungsbezug von Juli-September 2017, vorläufige EKS wenig angegeben, abschließende EKS (wurde von mir jetzt verlangt) über 1000 Euro (Juli) verdient.
-Ab Oktober 2017 Teilzeitstudium angefangen in einer anderen Stadt (pendel)
-erneuter Antrag ab Jan 2018: Einkommen aus selbstständiger Arbeit bei vorläufiger EKS angegeben.
-zwei Wochen Arbeit bei einer Zeitarbeitsfirma (gerade begonnen). Habe ich noch nicht angegeben, der Lohnzettel ist ja noch nicht da.
-Ende Januar bei einer Personaldienstleistungsagentur angefangen (vor meinem erneuten Jobcenterantrag). Hab dies auch bei meinem neuen Antrag angegeben. Einen Arbeitseinsatz gemacht. Vor zwei Wochen gekündigt, weil die nur Aufträge am Wochenende hatten und ich mich da nicht in der Stadt (wo mein Studium ist) aufhalte.
Nun meine Fragen:
-Werden mir die Einnahmen aus Juli zukünftlich abgezogen oder muss ich diese nachzahlen?
-Einkommen aus selbstständiger Arbeit wird doch auf die 6 Monate Bewilligungszeitraum aufgeteilt oder?
-Wie ist das mit dem Einkommen aus unselbstständiger Arbeit? Wann muss ich die angeben und werden die dem einen Monat angerechnet oder auch auf die Monate aufgeteilt?
-zahlt das Jobcenter automatisch meine Krankenkasse oder muss ich das beantragen oder wie ist das bei einer Selbstständigkeit?
-Warum verlangt das Jobcenter von mir eine Lohnabrechnung von Dezember - Feb, wenn ich doch erst Ende Januar einen Vertrag bei der Personaldienstleistung bekomme habe und Feb ja auch noch nicht rum ist?
Fragen zur SB :
-Kann sie mich zwingen wegen meinem Studium den Wohnort zu wechseln?
-Muss ich mein Gewerbe wirklich abmelden damit ich Teilzeit vermittelbar bin?
-Zur Kündigung bei der Personalvermittlungsagentur habe ich keine Antwort seitens denen bekommen. Ich will nicht gleich eine Sanktion kriegen weil ich gekündigt habe. Was sollte ich da am Besten tun? Es einfach nicht erwähnen und sagen dass es ruht weil ich ja gerade Semesterferien habe und gar nicht in der Stadt bin? Oder gar kein Wort darüber verlieren? Bin mir da etwas unsicher. Hole mir auch ein Attest vom Ortophäden dass ich den Job eigentlich auch gar nicht ausüben soll.
Rechtliches:
Ich hatte anfangs brav meine Vollzeitimmatrikulationsbescheinigung zum Jobcenter hingeschickt, weil die Bearbeitung zum Teilzeitstudium noch nicht durch war. Daher fiel ich ab Oktober aus dem Leistungsbezug raus. Einen Widerspruch innerhalb eines Monats hätte ich machen sollen. War mir da aber nicht klar. Da hab ich schon der SB vertraut dass das alles so seine Ordung hat. Jetzt ärgere ich mich, ich kam zwar so über die Runden, aber konnte meine KK nicht voll zahlen und habe deshalb Schulden bei ihr. Im Nachhinein kann man nichts mehr machen oder? Auch wenn mir und dem Jobcenter die Immatrikulationsbescheinigung in Teilzeit(gültig ab Oktober) vorliegen
Vielen Dank schonmal fürs Durchlesen,
lg letrux
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