Kann mir jemand sagen, was dieser Paragraph genau zu bedeuten hat.
§ 37 Abs. 1 Satz 1 SGB III
In Hamburg haben viele eine Vorladung zur Team.Arbeit bekommen.
Und das obwohl viele in einem Rehaverfahren drin sind, so auch ich.
Mit der Begründung, so lange kein Bescheid vorläge hätte ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, wurde mein Einwand abgeschmettert.
Ich bin nicht bereit mich darauf einzulassen und beabsichtige mich Krankschreiben zu lassen.
Was darf die Arge noch alles tun, sind wir schon völlig entrechtet?
Bernd
§ 37 Abs. 1 Satz 1 SGB III
In Hamburg haben viele eine Vorladung zur Team.Arbeit bekommen.
Und das obwohl viele in einem Rehaverfahren drin sind, so auch ich.
Mit der Begründung, so lange kein Bescheid vorläge hätte ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen, wurde mein Einwand abgeschmettert.
Ich bin nicht bereit mich darauf einzulassen und beabsichtige mich Krankschreiben zu lassen.
Was darf die Arge noch alles tun, sind wir schon völlig entrechtet?
Bernd