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In deinen Link stehen doch genügend Begründungen Urteile wegen der Maßnahme die Du nicht angetreten hast warum die Sanktion rechstwidrig ist.
Die beim
Eilantrag als Begründung für das
SG aufführen
Beantrage sofort beim Jobcenter schriftlich die aufschiebende Wirkung nach § 86a SGG das die Sanktion rechtswidrig ist.
Parallel dazu
Einstweiliger Rechtsschutz – Eilverfahren beim
SG nach § 86 b Abs. 1 Nr. 2 SGG beim Sozialgericht beantragen.
Dort Begründest Du mit den Urteilen aus dem Link das die Sanktion rechtswidrig ist.
Flyer der Maßnahme usw beifügen. Fax
Widerspruch wegen der Maßnahme
Eilantrag beim zuständigen
SG machen alles in doppelter Ausführung an das
SG. Du kannst auch zu dem
SG fahren und dort mit dem Rechtspfleger den
Eilantrag erstellen.
Alle Schreiben des Jobcenter mitbringen nicht unterschriebene
EGV und das Sanktionsschreiben Flyer der Maßnahme usw.Fax
Widerspruch wegen der Maßnahme
Kontoauszug wegen der Eilbedürftigkeit.-
Absender:
Name ........................................................
Straße .......................................................
PLZ/Ort .....................................................
An
Sozialgericht.....................................
..........................................................
..........................................................
..........................................................
.............................[Ort], den ...........................[Datum]
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG zur Bewilligung von Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (
SGB II)
Hiermit beantrage ich
[Name, Anschrift] – Antragsteller –
der
Arbeitsgemeinschaft [Name, Anschrift] – Antragsgegnerin –
im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 86 b Abs. 2 SGG , mir vorläufig die mir zustehenden Leistungen nach
SGB II in voller Höhe zu bewilligen und die Sanktion vom Datum aufzuheben und die gesamten Kosten den Antragsgegner aufzuerlegen.
Mit Bescheid vom hat die Antragsgegnerin eine Sanktion erlassen wegen nicht Teilnahme an einer unbestimmten Maßnahme Name der Maßnahme.
Dieser Bescheid ist rechtswidrig. Mir nach dem
SGB II eindeutig zustehende Leistungen wurden nicht in voller Höhe bewilligt.
Am habe ich gegen den Sanktionsbescheid der Antragsgegnerin
Widerspruch eingelegt (Kopie ist beigefügt).
Es ist mir jedoch nicht möglich, die Entscheidung im regulären Widerspruchs-und Klageverfahren abzuwarten.
Ich verfüge zur Zeit monatlich insgesamt nur über finanzielle Mittel in Höhe von Euro (entsprechende Belege sind beigefügt Kontoauszüge).
Damit kann ich meinen Lebensunterhalt nicht decken.
Die mir zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel liegen deutlich unter dem Existenzminimum, wie es im
SGB II definiert wird.
Ich verfüge auch nicht über entsprechende Ersparnisse, mit denen ich vorübergehend meinen Lebensunterhalt bestreiten könnte.
.......................................[Datum] ................... ....................[Unterschrift]