30% Kürzung abgewehrt

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D

Debra

Gast
Im letzten Sommer bekam ich einen Anruf von einer ZA, wo ich im "Pool" war. Sie fragten nach, ob ich eine Urlaubsvertretung übernehmen könne und ob sie mein Profil an den Kunden weiterleiten dürften. Es handelte sich um eine Tätigkeit, wo ich ausdrücklich vorher mit denen besprochen hatte, dass so etwas nicht in Frage kommt für mich. - Als ich denen also nicht erlaubte, mein Profil an den Kunden weiterzuleiten, informierten sie die ARGE und diese drohte sofort mit 30% Kürzung. Auch nachdem ich der ARGE den Sachverhalt erklärte und ein Attest vorlegte, sollte 30%ige Sanktion erfolgen. Ich also zur ÖRA, erneut Widerspruch und dann zum Sozialgericht, Antrag auf EA. Diese schickten mich zunächst weg und meinten, ich sollte erst am 1. des Folgemonats wiederkommen. Das tat ich und nach langen Diskussionen nahm der Rechtspfleger das dann auch auf. Sozialgericht hat zu meinen Gunsten entschieden. Es war ja auch überhaupt nicht sichergestellt gewesen, dass ich den Job, nur weil eine ZA mein Profil an einen Kunden weiterleitet, auch bekommen hätte. - Daraufhin bekam ich eine neue EGV und dort wollte mich die SB nötigen, meinen Arzt und auch gleich den Amtsarzt von seiner Schweigepflicht zu entbinden. Ich ebenfalls damit zur ÖRA, und die Juristen dort empfahlen, das zu streichen bzw. alles zu streichen, mit dem ich nicht einverstanden bin. Diese waren auch hochgradig entsetzt und meinten, dafür hätten die ja schließlich einen Amtsarzt, damit der denen eine Diagnose/Einschätzung gibt, da bräuchte kein Laie in meinen Krankenakten lesen. Ich strich auch "Auslandsreisen sind verboten". So gab ich die EGV ab, und es gab weder Sanktionen noch Drohungen deshalb.
 
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