3 Tage vor Studium Gespräch über berufliche Laufbahn und ggf. Rückzahlung mit Ratenzahlung

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Angstknauel

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Hallo zusammen,

Hab ne kurze Frage.

Bin seit Ende Juli freigestellt & arbeitssuchend, wirkliche Beschäftigungslosigkeit zum 25.8

Bekomme ALG1 +ALG2, Bundesagentur für Arbeit ist für mich zuständig.

Jedenfalls hab ich zum Glück nen Termin erst am 28.09 bekommen, soweit so gut.

Wegen Studiumsplanung und Studienplatz hab ich der AfA nichts erzählt, wurde ansonsten nicht so ernst genommen und war erstmal privat.

Jedenfalls hab ich n Studienplatz und ab 1.10 bekomme ich Bafög, ergo Bezug beider Leistungen nur bis zum 30.09.

Um ein wenig zu nerven und sicher zu gehen, dass die Leistungen gezahlt wurden, mag ich der AfA gerne spät Bescheid sagen. Eine Leistung wird ja soweit ich weiß am Ende des Monats für den kommenden gezahlt.
Die müsste ich dann wohl zurückzahlen, wird dann richtig schön ätzend mit ner niedrigen Ratenzahlung gemacht. Ich mein, bei Bafög hab ich aufm Papier erstmal nur 735€ minus Studiengebühr minus Krankenkasse, weniger als H4.

Wie kann ich berechnen / feststellen, wie hoch die Rate mindestens sein muss?

Mein ehemaliger Sozialcoach meinte wenn die finanziellen Verhältnisse eng sind, ist z.B. sowas wie 5€ / Monat durchaus angemessen.

Lese hier was von Sendungszinsen:

https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI554192

Die dürften dann auch zu knicken sein oder?


---

Meine eigentliche Frage. Es gibt ja so wichtige Gründe, um n Termin abzusagen. Finde die Liste gerade nicht mehr.

Ich denke mal 3 Tage später n sicherer Studienplatz mit Immatrikulationsbescheinigung + Abmeldung der Leistung (wegen Bafög) zieht oder?

Würde ich dann angeben bei Sonstiger Grund (Der Aufforderung auf Blatt ... werde ich aus folgenden Gründen nicht aufnehmen:

"Immatrikulation Studiengang, => Student mit Bafög Anspruch ab 1.10, bitte Abmeldung aus Leistungsbeziehung zu diesem Tag"

Das mit der Abmeldung wurde ich auch nochmal sicherheitshalber seperat faxen und zusätzlich telefonisch kommunizieren.

Das dann am 26/27.9 faxen mit Nachweis, dürfte keine Probleme geben oder?

Mag nur sicher gehen, don't **** with AfA , Sanktionen überdauern ja auch ne gewisse Zeit, auch wenn der Bezug ruht.

Cheers

Angstknauel
 

BerndB

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Unabhängig von diesem Fall bin ich der Auffassung, dass ein überzahlter Betrag nicht durch Rückzahlung erledigt sein muss.

Hat sich jemand zu spät abgemeldet, obwohl er rechtzeitig über das Ende der Arbeitslosigkeit Bescheid wusste und eine Zahlung noch hätte stoppen können, wurden evtl. Leistungen erschlichen.
Mögliche Folge: Nicht nur Rückzahlung der überzahlten Leistungen, sondern auch Einleitung eines Betrugsverfahrens.

Nachtrag: Und durch die Immatrikulation bzw. den BaföG-Antrag lässt sich leicht feststellen, wann man vom Studienbeginn wusste.
 

Angstknauel

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Danke für die Antwort.

Generell macht das schon Sinn. Ist bei mir aber nicht der Fall.

Ich melde das erst ab, wenn ich mein Bafög sicher habe, ich sollte das zwar sicher bekommen, aber beim Bafög-Antrag / Sachbearbeitern weiß man nie, hab da schon die ulkigsten Sachen gehört.

Bei nem Bafög-Negativbescheid hat man ja auch mittlerweile als Student Anrecht auf ALG2, ergo sinnig.

Hat sich aber ggf. schon von deren Seite geklärt. Ich hab zwar noch nicht den Bafög-Bescheid im Postkasten.

Aber heute vom Jobcenter ein Schreiben bekommen:

Aufhebung zum 1.10: Grund Aufnahme eines Studiums und Anspruch auf Ausbildungsförderung.

Hab aber noch ne kleine Frage zum monatlichen Satz, hab da gerade nen Knoten im Kopf.

Ab 26 August hatte ich ALG1 Anspruch. Das waren ~313€ im Monat. August wurde mir ein kleiner Teilbetrag (74€ oder so) gewährt trotz Lohn, Zahlungseingang Ende August (>1000€ Lohn Brutto, kA. wieviel gerade genau)

September dann die vollen 313€ ALG1

Sowie im September Aufstockung mit ALG2.

Meines Erachtens müsste ich dann am 31.09 für September rückwirkend die ALG1 Leistung bekommen?

Und theoretisch am / für den 31ten August das Aufstockende ALG2 im Vorraus für September unter Anrechnung meines ALG1 Einkommens?

Sehe gerade, am 13.09 wurden mir 313 + 74 überwiesen.

kA. was jetzt noch dazu kommt und wem ich wie Bescheid geben sollte.
 

Angstknauel

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So, bin jetzt abgemeldet und alles ist cool, auch nix mit Überzahlung oder so.

Hab aber noch ne kleine Frage zur Berechnung und Anrechnung.

Mein ALG1 Antrag hat ultra lange in der Bearbeitung gebraucht.

Die 74,70€ für Rest August habe ich nicht mehr im August erhalten.

Meine 387,91 € ALG2 kommen durch die 373,50€ ALG1 im Monat zustande.

Muss ich das dem Jobcenter dann melden, wenn ich aufgrund von Verspätung des ALG1 diesen Monat 373,50€ + 74,70€ bekomme und könnte ich dadurch weniger bekommen, weil die das zu spät überwiesen haben -_-?
 
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