Startbeitrag
- Mitglied seit
- 9 Jun 2017
- Beiträge
- 15
- Bewertungen
- 0
Hallo zusammen,
Hab ne kurze Frage.
Bin seit Ende Juli freigestellt & arbeitssuchend, wirkliche Beschäftigungslosigkeit zum 25.8
Bekomme ALG1 +ALG2, Bundesagentur für Arbeit ist für mich zuständig.
Jedenfalls hab ich zum Glück nen Termin erst am 28.09 bekommen, soweit so gut.
Wegen Studiumsplanung und Studienplatz hab ich der AfA nichts erzählt, wurde ansonsten nicht so ernst genommen und war erstmal privat.
Jedenfalls hab ich n Studienplatz und ab 1.10 bekomme ich Bafög, ergo Bezug beider Leistungen nur bis zum 30.09.
Um ein wenig zu nerven und sicher zu gehen, dass die Leistungen gezahlt wurden, mag ich der AfA gerne spät Bescheid sagen. Eine Leistung wird ja soweit ich weiß am Ende des Monats für den kommenden gezahlt.
Die müsste ich dann wohl zurückzahlen, wird dann richtig schön ätzend mit ner niedrigen Ratenzahlung gemacht. Ich mein, bei Bafög hab ich aufm Papier erstmal nur 735€ minus Studiengebühr minus Krankenkasse, weniger als H4.
Wie kann ich berechnen / feststellen, wie hoch die Rate mindestens sein muss?
Mein ehemaliger Sozialcoach meinte wenn die finanziellen Verhältnisse eng sind, ist z.B. sowas wie 5€ / Monat durchaus angemessen.
Lese hier was von Sendungszinsen:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI554192
Die dürften dann auch zu knicken sein oder?
---
Meine eigentliche Frage. Es gibt ja so wichtige Gründe, um n Termin abzusagen. Finde die Liste gerade nicht mehr.
Ich denke mal 3 Tage später n sicherer Studienplatz mit Immatrikulationsbescheinigung + Abmeldung der Leistung (wegen Bafög) zieht oder?
Würde ich dann angeben bei Sonstiger Grund (Der Aufforderung auf Blatt ... werde ich aus folgenden Gründen nicht aufnehmen:
"Immatrikulation Studiengang, => Student mit Bafög Anspruch ab 1.10, bitte Abmeldung aus Leistungsbeziehung zu diesem Tag"
Das mit der Abmeldung wurde ich auch nochmal sicherheitshalber seperat faxen und zusätzlich telefonisch kommunizieren.
Das dann am 26/27.9 faxen mit Nachweis, dürfte keine Probleme geben oder?
Mag nur sicher gehen, don't **** with AfA , Sanktionen überdauern ja auch ne gewisse Zeit, auch wenn der Bezug ruht.
Cheers
Angstknauel
Hab ne kurze Frage.
Bin seit Ende Juli freigestellt & arbeitssuchend, wirkliche Beschäftigungslosigkeit zum 25.8
Bekomme ALG1 +ALG2, Bundesagentur für Arbeit ist für mich zuständig.
Jedenfalls hab ich zum Glück nen Termin erst am 28.09 bekommen, soweit so gut.
Wegen Studiumsplanung und Studienplatz hab ich der AfA nichts erzählt, wurde ansonsten nicht so ernst genommen und war erstmal privat.
Jedenfalls hab ich n Studienplatz und ab 1.10 bekomme ich Bafög, ergo Bezug beider Leistungen nur bis zum 30.09.
Um ein wenig zu nerven und sicher zu gehen, dass die Leistungen gezahlt wurden, mag ich der AfA gerne spät Bescheid sagen. Eine Leistung wird ja soweit ich weiß am Ende des Monats für den kommenden gezahlt.
Die müsste ich dann wohl zurückzahlen, wird dann richtig schön ätzend mit ner niedrigen Ratenzahlung gemacht. Ich mein, bei Bafög hab ich aufm Papier erstmal nur 735€ minus Studiengebühr minus Krankenkasse, weniger als H4.
Wie kann ich berechnen / feststellen, wie hoch die Rate mindestens sein muss?
Mein ehemaliger Sozialcoach meinte wenn die finanziellen Verhältnisse eng sind, ist z.B. sowas wie 5€ / Monat durchaus angemessen.
Lese hier was von Sendungszinsen:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/...il/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI554192
Die dürften dann auch zu knicken sein oder?
---
Meine eigentliche Frage. Es gibt ja so wichtige Gründe, um n Termin abzusagen. Finde die Liste gerade nicht mehr.
Ich denke mal 3 Tage später n sicherer Studienplatz mit Immatrikulationsbescheinigung + Abmeldung der Leistung (wegen Bafög) zieht oder?
Würde ich dann angeben bei Sonstiger Grund (Der Aufforderung auf Blatt ... werde ich aus folgenden Gründen nicht aufnehmen:
"Immatrikulation Studiengang, => Student mit Bafög Anspruch ab 1.10, bitte Abmeldung aus Leistungsbeziehung zu diesem Tag"
Das mit der Abmeldung wurde ich auch nochmal sicherheitshalber seperat faxen und zusätzlich telefonisch kommunizieren.
Das dann am 26/27.9 faxen mit Nachweis, dürfte keine Probleme geben oder?
Mag nur sicher gehen, don't **** with AfA , Sanktionen überdauern ja auch ne gewisse Zeit, auch wenn der Bezug ruht.
Cheers
Angstknauel