3 Personen Bedarfsgemeinschaft, 4 Personen in Whg. gemeldet

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goldjunge

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Habe seit einiger Zeit ein Problem:

Ich wohne mit meiner Freundin und unser Kind in einer Vierraumwohnung. Wir sind also 3 Personen. Ein Freund von mir ist nur postalisch gemeldet, er wird aber grundsätzlich mit 127 EUR an den Mietkosten beteiligt, obwohl er nicht bei mir wohnt, sondern nur gemeldet ist. Im JC habe ich das schon x-mal angegeben, nur stellen die sich stur. Hat einer eine Idee, wie ich es denen 100prozentig erklären kann und er aus der Berechnung rausfällt?

Danke!
 
Warum ist er überhaupt bei euch gemeldet? Dass er gemeldet ist heisst ja eigentlich, dass er dort wohnt.
Hat dieser Kumpel diese Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung deklariert? Kommt ja darauf an, wo er sich am Meisten aufhält.
Ich sehe ausser der Abmeldung des Kumpels wenig Chancen.
 
Ich verstehe nicht, wieso das JC darauf kommt, dass dieser Freund nun gerade in eurer Wohnung wohnt??? Also ich nehme an ihr wohnt in einem Mehrfamilienhaus, da sind doch etliche Leute auf genau dieser Adresse gemeldet. Oder wurde das direkt mal beim JC angegeben?
Also ich würde den Freund bitten, sich abzumelden, die Abmeldebescheinigung dem Amt vorlegen (gibt es da eigentlich noch Abmeldebestätigungen?) und dann eben nur den Namen vom Freund am Briefkasten lassen, damit wenigstens die Post für ihn kommen kann. Wenn aber der Name am Briefkasten ein Problem darstellt, dann sollte der Freund sich die Post auf euren Namen mit dem Vermerk zu Händen an… oder „bei Fam. XXX“ draufschreiben.
Wäre ein Untermietvertrag möglich? Dann mietet der Freund für ein mageres Geld ein Zimmer bei euch?!?! Dann dürften die vom JC doch theoretisch nur den Betrag der Untervermietung kürzen?
 
Warum ist er überhaupt bei euch gemeldet? Dass er gemeldet ist heisst ja eigentlich, dass er dort wohnt.
Hat dieser Kumpel diese Wohnung als Haupt- oder Nebenwohnung deklariert? Kommt ja darauf an, wo er sich am Meisten aufhält.
Ich sehe ausser der Abmeldung des Kumpels wenig Chancen.

Er hat nur eine Postanschrift, mehr nicht
 
Man wird zumindest hier im Ort nicht nur unter Haus XY in straße XY gemeldet, sondern auch mit Wohnung XY. Insofern wäre es richtig eure KDU zu kürzen.

Ich würde den Freund auch abmelden und ihn bitten sich evtl. bei seinen Eltern postalisch zu melden oder bei der Caritas, die geben auch die Möglichkeit dazu.

Euch würde das eine Menge Ärger ersparen und ihr würdet wieder die volle KDU bekommen. Wenn der Freund ein paar Mal im Monat bei euch schläft, duscht oder sonstwas, geht niemanden etwas an.
 
Leg Widerspruch ein und weise darauf hin, dass die 4. Person ausschließlich gemeldet ist, um Postalisch erreichbar zu sein, nicht jedoch bei euch lebt oder wohnt. Aus der unzähligen Rechtsprechung des BSG zu KDU ,BG ,HG lässt sich, zumindest für mich, eindeutig herauslesen, das es nur auf tatsächliches leben/wohnen ankommt. Mir ist diesbezüglich kein Gesetz und kein Urteil bekannt, das es bei der KDU darauf ankommt, wer wo gemeldet ist.
 
Leg Widerspruch ein und weise darauf hin, dass die 4. Person ausschließlich gemeldet ist, um Postalisch erreichbar zu sein, nicht jedoch bei euch lebt oder wohnt. Aus der unzähligen Rechtsprechung des BSG zu KDU ,BG ,HG lässt sich, zumindest für mich, eindeutig herauslesen, das es nur auf tatsächliches leben/wohnen ankommt. Mir ist diesbezüglich kein Gesetz und kein Urteil bekannt, das es bei der KDU darauf ankommt, wer wo gemeldet ist.

Schlechter Rat,der einen ganzen Schwanz von Problemen hintersich herziehen könnte,angefangen damit zu beweisen,dass er nicht wirklich in der Wohnung von goldjunge wohnt.
 
Um eine Postadresse bei Euch zu haben, muss er nicht da gemeldet sein. Wer steht im Mietvertrag und wie kommt das JC überhaupt darauf, dass eine 4. Person Mitbewohner der Wohnung ist?
 
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