Hallo zusammen,
meine Frage bezieht sich zu Gerichtsentscheiden, dennach die JC bei Erstanträgen sowohl Auszüge für 3, als auch für 6 Monate verlangen können, wenn das Einkommen schwankt.
Ist natürlich klar, das ich nichts rausrücke bevor es gefragt ist, meine Frage aber an Eure Erfahrungen, damit ich mich einstellen kann - wie ist es, wenn ihr euren Erstantrag bei schwankendem Einkommen (bei mir ist es ein Minijob) gestellt hatten. Wurden bei euch 3 oder 6 Monate Auszüge abgefragt?
meine Frage bezieht sich zu Gerichtsentscheiden, dennach die JC bei Erstanträgen sowohl Auszüge für 3, als auch für 6 Monate verlangen können, wenn das Einkommen schwankt.
Ist natürlich klar, das ich nichts rausrücke bevor es gefragt ist, meine Frage aber an Eure Erfahrungen, damit ich mich einstellen kann - wie ist es, wenn ihr euren Erstantrag bei schwankendem Einkommen (bei mir ist es ein Minijob) gestellt hatten. Wurden bei euch 3 oder 6 Monate Auszüge abgefragt?