Ein Freund hat über die Jobcenter einen 3-Euro Job vermittelt bekommen und diesen nun abgelehnt. Hat eine EGV unterschrieben und zur Zeit keine weitere Beschäftigung. Dürfen die mich (???) nun ohne weiteres Sanktionieren!? Gibt es nicht einen gewissen Mindestlohn?
Er ist erst seit einem Monat arbeitslos.
Vielen Dank für eure Antworten.
Also zuerst einmal: Wenn du schon Anonym von Dir schreibst, versuch nicht auch noch diese Anonymität noch weiter zu
anonymisieren ;-)
Falls das mich im Text nicht ein Freudscher Verschreiber war, ich denke nicht das dir hier jemand den Kopf abreißen wird.
Ich nehm mal an das Du/Er wieder in ALG2 nach einem Kurzzeitjob gerutscht b/ist ??? - Kenne sowas aus leidiger Erfahrung nur zu gut. Das hat jeder von uns mindestesn einmal schon durch der länger in dem System fest steckt, leider.
Da wurde eine
EGV unterschrieben - ich geh mal vom Normalfall aus und geb Dir mal zwei Antworten:
Dein Freund hat unterschrieben und Du sollst Sanktionen bekommen - NEIN, dürfen die nicht da es um Deinen Freund und nicht um dich geht.
oder
du hast die
EGV Unterschrieben, den 3,- EUR Job (Arbeitsgelegenheit) abgelehnt und sollst deswegen Sanktioniert werden - JA, dürfen die.
Zumindest wenn alles mit rechten Dingen läuft und die Arbeitsgelegenheit eben eien solche ist, keine Arbeitsplätze ersetzt etc. pp. und die Verpflichtung solcher Arbeitsgelegenheiten nciht im
EGV steht (was ich bezweifle).
Und ob du 1 Woche, 1 Monat oder 10 Jahre Arbeitslos bist spielt dabei keine Rolle für diverse Sanktionen. Arbeitslos ist Arbeitslos und mit den Anträgen verpflichtet man sich in der Regel ja schon alles zu tun um seine Arbeitslosigkeit zu beenden, auch ohne
EGV . Man kann den Passus in den Anträgen auch streichen, aber dann ist es Fraglich ob die eien dann noch Unterstützen wollen...
Sch... System das.