3-Euro Job abgelehnt. Deswegen Sanktion!?

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Yahweh

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Ein Freund hat über die Jobcenter einen 3-Euro Job vermittelt bekommen und diesen nun abgelehnt. Hat eine EGV unterschrieben und zur Zeit keine weitere Beschäftigung. Dürfen die mich nun ohne weiteres Sanktionieren!? Gibt es nicht einen gewissen Mindestlohn?

Er ist erst seit einem Monat arbeitslos.

Vielen Dank für eure Antworten.
 
Bei solch mikrigen Löhnen verlangt man eigentlich eine Unterstützung für den Arbeitgeber.

Ich würde damit mal mit Beratungsschein zum Anwalt gehen.
 
Sittenwidrige Löhne rechtfertigen eine Ablehnung ohne Sanktionsmöglichkeit der Jobcenter. Sollte dennoch eine Sanktion ausgesprochen werden, Sozialgericht einschalten.
 
Entgelthöhe (Randziffer 10.2)

(2) Die Zumutbarkeit richtet sich grundsätzlich nicht nach der Höhe
des Entgelts einer Beschäftigung. Eine untertarifliche Entlohnung
oder eine Entlohnung unter dem ortsüblichen Entgelt stehen der
Zumutbarkeit der Arbeitsaufnahme nur dann entgegen, wenn die
Entlohnung gegen Gesetz oder gute Sitten verstößt.


Sittenwidrigkeit (10.3)

Nach der Rechtsprechung liegt Sittenwidrigkeit dann vor, wenn gegen
das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen
wird. Dies ist bei der Lohngestaltung bei einem auffälligen
Missverhältnis gegenüber dem allgemeinen Lohnniveau für vergleichbare
Arbeiten der Fall. Aus der Rechtssprechung wurden folgende
Grenzwerte abgeleitet:

• Liegt ein einschlägiger oder ein vergleichbarer Tarifvertrag
vor, wird Sittenwidrigkeit angenommen, wenn das Lohnangebot
um mindestens 30% unter dem Tarifvertrag liegt.
• Liegt kein Tarifvertrag vor, wird Sittenwidrigkeit angenommen,
wenn das Lohnangebot um mindestens 30% unter der
ortsüblichen Entlohnung liegt.

(3) Wurde ein Lohn für allgemein verbindlich erklärt, sind Abweichungen
nach unten nicht zulässig, z.B. beim Mindestlohn im Baugewerbe.
Quelle: https://www.arbeitsagentur.de/zentr...n/pdf/Gesetzestext-10-SGB-II-Zumutbarkeit.pdf

Ist es denn ein "normaler" Job oder irgendeine Maßnahme oder Arbeitsgelegenheit oder wie sich diese Beschäftigungen sonst noch nennen?
 
Ein Freund hat über die Jobcenter einen 3-Euro Job vermittelt bekommen und diesen nun abgelehnt. Hat eine EGV unterschrieben und zur Zeit keine weitere Beschäftigung. Dürfen die mich nun ohne weiteres Sanktionieren!? Gibt es nicht einen gewissen Mindestlohn?

Er ist erst seit einem Monat arbeitslos.

Vielen Dank für eure Antworten.


Warum wollen die DICH sanktionieren, wenn ein Freund den Job abgelehnt hat??
 
Ein Freund hat über die Jobcenter einen 3-Euro Job vermittelt bekommen und diesen nun abgelehnt. Hat eine EGV unterschrieben und zur Zeit keine weitere Beschäftigung. Dürfen die mich (???) nun ohne weiteres Sanktionieren!? Gibt es nicht einen gewissen Mindestlohn?

Er ist erst seit einem Monat arbeitslos.

Vielen Dank für eure Antworten.

Also zuerst einmal: Wenn du schon Anonym von Dir schreibst, versuch nicht auch noch diese Anonymität noch weiter zu anonymisieren ;-)
Falls das mich im Text nicht ein Freudscher Verschreiber war, ich denke nicht das dir hier jemand den Kopf abreißen wird.

Ich nehm mal an das Du/Er wieder in ALG2 nach einem Kurzzeitjob gerutscht b/ist ??? - Kenne sowas aus leidiger Erfahrung nur zu gut. Das hat jeder von uns mindestesn einmal schon durch der länger in dem System fest steckt, leider.


Da wurde eine EGV unterschrieben - ich geh mal vom Normalfall aus und geb Dir mal zwei Antworten:

Dein Freund hat unterschrieben und Du sollst Sanktionen bekommen - NEIN, dürfen die nicht da es um Deinen Freund und nicht um dich geht.

oder

du hast die EGV Unterschrieben, den 3,- EUR Job (Arbeitsgelegenheit) abgelehnt und sollst deswegen Sanktioniert werden - JA, dürfen die.

Zumindest wenn alles mit rechten Dingen läuft und die Arbeitsgelegenheit eben eien solche ist, keine Arbeitsplätze ersetzt etc. pp. und die Verpflichtung solcher Arbeitsgelegenheiten nciht im EGV steht (was ich bezweifle).

Und ob du 1 Woche, 1 Monat oder 10 Jahre Arbeitslos bist spielt dabei keine Rolle für diverse Sanktionen. Arbeitslos ist Arbeitslos und mit den Anträgen verpflichtet man sich in der Regel ja schon alles zu tun um seine Arbeitslosigkeit zu beenden, auch ohne EGV . Man kann den Passus in den Anträgen auch streichen, aber dann ist es Fraglich ob die eien dann noch Unterstützen wollen...

Sch... System das.
 
Handelt es sich bei diesem 3-Euro-Job um eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung von 3 Euro oder um einen normalen Job auf dem freien Arbeitsmarkt mit einer Entlohnung von 3 Euro/pro Stunde?
 
Hallo,

wollte den Text erst aus der Ich-Perspektive schreiben. Ist aber ein Freund. Deswegen die Widersprüchlichkeiten.

Es handelt sich um einen ganz normalen Job, der durch die Jobcenter vermittelt worden ist und zwar als Produktionshelfer. Werd Ihm morgen mal euer Feedback geben und sagen, dass er sich keine Sorgen machen brauch.

Vielen Dank erstmal.
 
Hallo,

wollte den Text erst aus der Ich-Perspektive schreiben. Ist aber ein Freund. Deswegen die Widersprüchlichkeiten.

Es handelt sich um einen ganz normalen Job, der durch die Jobcenter vermittelt worden ist und zwar als Produktionshelfer. Werd Ihm morgen mal euer Feedback geben und sagen, dass er sich keine Sorgen machen brauch.

Vielen Dank erstmal.

Oha, ok dann vergiss das von mir. Bei 3 EUR geh ich eher von Arbeitsgelegenheiten aus. So niedrig bezahte Jobs ablehen ohne Sanktionen ist drin (siehe auch Antwort 3).
 
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