"Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht."
Eigentlich sagt mein Rechtsgefühl, dass gem. dieser Durchführungsverordnung das JC die Beweislast zu tragen hat, wenn es bei Einnahmen Selbstständiger einfach höhere Gewinne unterstellt.
grüße hunter11
Eigentlich sagt mein Rechtsgefühl, dass gem. dieser Durchführungsverordnung das JC die Beweislast zu tragen hat, wenn es bei Einnahmen Selbstständiger einfach höhere Gewinne unterstellt.
grüße hunter11