fruchtgehalt
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Hallo, habe folgendes Anliegen. Zwei Studenten (m+w) wohnen in einer WG mit drei Zimmern, wovon eines räumlich eine Abstellkammer darstellt. 1. Frage Mich würde interessieren ob einer der beiden Fälle ein Indiz für eine Bedarfsgemeinschaft darstellt: A) beide Bewohner unterhalten jeweils einen Kleiderschrank in der Kammer B) eine Person unterhält einen Kleiderschrank, die andere nutzt die Kammer als Abstellraum 2. Frage Wenn die Leistungsbeziehende Person die Abstellkammer nicht nutzt (bspw. Fall B) darf die Arge dann die Unterkunftskosten kürzen, mit der Argumentation der Wohnraum wäre ja geringer? Für Antworten dankbar, Grüße