Kerstin_K
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=GoogelnGockeln?
=GoogelnGockeln?
Das schreibe ich manchmal anstatt googeln. Wenn Du beim Gockel mal eingibst, Urteil vom 05.11.2019 des Bundesverfassungsgerichts, müßtest Du es lesen können.Gockeln?
Die "unmöglichen" Uhrzeiten können ja nur innerhalb der normalen Arbeitszeiten eines Sachbearbeiters sein. Nur mal so ganz blöde gefragt, welche Uhrzeiten wären denn dass, die ein Elo nicht wahrnehmen könnte?oder immer nur Termine zu unmöglichen Uhrzeiten bekommt wie der Mann in dem verlinkten Beitrag...
Besagter Elo bekam Termine immer um 7:30 was schon reichlich früh, und konnte diese wegen seines Minijobs wahrnehmen, weil er zu dieser Zeit immer arbeitete.Die "unmöglichen" Uhrzeiten können ja nur innerhalb der normalen Arbeitszeiten eines Sachbearbeiters sein. Nur mal so ganz blöde gefragt, welche Uhrzeiten wären denn dass, die ein Elo nicht wahrnehmen könnte?
Diese unmöglichen Zeiten beziehen sich auf den Mann, der in der Reportage von seinem Minijob berichtete und dem Jobcenter mitteilte, daß er gerne Termine ab 10:00 Uhr wahrnehmen kann. Vorher fuhr er Behinderte in die Schule, auf 450,-€ Basis. Daraufhin wurde er nur noch zu Terminen für 7:30 Uhr eingeladen. Bis er zu 100% sanktioniert war. Die Reportage ist schon vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gedreht worden.Die "unmöglichen" Uhrzeiten können ja nur innerhalb der normalen Arbeitszeiten eines Sachbearbeiters sein.
Ich habe das Urteil des BVerfG gefunden, aber das ist mir zu lang, um das wirklich alles durchzulesen. Auch sind da so viele historische Sachen drin die irgendwie besprochen oder geschildert werden, z.B. das "arbeitsscheue" Fürsorgebezieher früher in Arbeitshäuser eingewiesen wurden, angeblich bis in die 70er.Das schreibe ich manchmal anstatt googeln. Wenn Du beim Gockel mal eingibst, Urteil vom 05.11.2019 des Bundesverfassungsgerichts, müßtest Du es lesen können.
Man kann es sich sogar ausdrucken.
Das habe ich auch nie behauptet. Es hat sich für mich nur so gelesen, als wenn es einen Termin beim SB betrifft. Mein Fehler, ich hätte alles lesen und mir anschauen sollen. Sorry.Es hat also nichts mit dem faulen Typen zu tun, der morgens angeblich nicht aus den Federn kommt.
Jau, das hatte ich schon genau so verstanden.es gab ja einen Termin beim SB durchaus bzw. mehrere, aber diese konnten wegen der Arbeitszeiten nicht wahrgenommen werden...
Das ist tatsächlich so. Bis dahin gab es noch Arbeitshäuser in Bayern.angeblich bis in die 70er.
Alles gut, kann mal passieren.Mein Fehler, ich hätte alles lesen und mir anschauen sollen. Sorry.
Anderes kommt aber dadurch erst in Gang. Beispielsweise die 16h Massnahmen. Und nicht nur die. Falls schon eine Sanktion nicht mehr zu Wahrnahme eines folgenden Termins führt, dann kann auch das eine neue Zielgruppe für eine Massnahme bilden.Gockeln?
Ja, das ist auch noch so eine Sache, mit der Leistungseinstellung. Damit kann man praktisch alles andere aushebeln.
Dann gibt es Schwierigkeiten in der Notunterkunft. Wenn man dadurch Hausverbot erteilt bekommt, wird es gefährlich. Es wird zwar nie offen ausgesprochen aber Fakt ist, daß man in Deutschland nicht mit dem Hungertod erpreßt, wohl aber mit dem Kältetod.Und was ist , wenn man sich so einer Maßnahme verweigert?
Was denn für ein gerechter Weg?
Nur weil jemand "Sofahopper" ist, ist er doch nicht erwerbsunfähig?Generell gipfelt dann sowas gezielt in eine weitere Massnahme, die dann die Überleitung in SGB XII prüft oder einleitet. Ab dem 18 Lebensjahr.
Kannst du dazu genaueres erläutern?denn jede Leistungseinstellung oder Nichtbeantragung generiert für das JC eine positive Kennzahl im Wettbewerb der Jobcenter.
In was für einem Zeitraum von der Dauer her?Ich habe bestimmt inzwischen mehr als hundert absolviert.
2008 - 2010 alle 14 Tage Termine. Ergebnis 2 Monate AGH. KLAGE. 1 Jahr Funkstille. Mitte 2011- 2013 alle 14 Tage Termine Joboffensive. Also 24 pro Jahr. Pro Termin wahllos mit VV überhäuft. Dann 2 Jahre Funkstille. Ab 2016- 2018 pro Jahr 2 - 3 Termine. Also mindestens 6. Termine. 2019 insgesamt 5 Termine. Mit 3 verschiedenen Beiständen, Seit Anfang 2020 Funkstille. Bislang alle Angriffe, Tricks abgewehrt. 4 Massnahme Versuche dazu. Keine Sanktion, aber etliche Versuche des JC welche provozieren zu wollen.In was für einem Zeitraum von der Dauer her?
Dann ergibt es schon mehr Sinn...dazu drogenabhängig, alkoholkrank dann dazu als obdachlos eingeschätzt wird, dann würde zum Beispiel ein sehr grosses JC in Hessen den ihrer eigenen ärztlichen Begutachtung zuführen, zur erleichterten Überleitung in das SGB XIi.Punkt.
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