Ich habe eine Frage. Ich habe bis vor drei Jahren mit zwei Kindern in einer 80qm gewohnt (tue es noch), bin H4 Empfängerin, GdB50 und 57 Jahre alt. Dann zog mein Ältester aus. Mir wurde ab sofort nur noch ein Drittel der Miete bezahlt und ich bekam eine Kostensenkungsaufforderung. Ich habe dann auf Anraten einer Elo Beratungsstelle und des VdK geklagt.(es kam zur Verhandlung, obwohl die Rechtslage eigentlich klar war, laut den Fachleuten). Es wurde ein Vergleich geschlossen beim Gericht und ich bekam seit 2017 die Hälfte der BK-Miete. Die andere Hälfte bezahlte dann mein noch bei mir wohnendes Kind (bereits fertig mit der Ausbildung und voll verdienend).
Beim nächsten WBA war das zwar vergessen und ich sollte wieder nur ein Drittel bezahlt werden, aber das wurde durch einen Widerspruch über den VdK rasch geklärt.
Würde mich sehr über Ratschläge freuen. Mein Nachwuchs baut sich hier nur auf und fragt, was wäre wenn er in drei Wochen hier raus wäre.
Meine Kinder werden mir auch nicht bei einem Umzug helfen, also brauche ich auch irgendwo die Zustimmung des JC wegen der Umzugskosten. Meine paar Freunde haben erfahrungsgemäß gerade keine Zeit, wenn man sie braucht und meine Eltern sind bald 80 Jahre alt.
Ich bin geschieden, mein Partner ging sofort nachdem ich aus der Reha kam.
Bekomme also nun wieder die Hälfte.
Nun wird mein jüngstes Kind 25 in diesem Monat und will schnellstens ausziehen.
Ich habe nach günstigeren Wohnungen gesucht, bin beim Wohnungsamt seit drei Jahren gemeldet immer mit Verlängerung. Bei uns laufen alle Wohnungen bei Wohnbaugesellschaften für Elos nur über das Wohnungsamt, wurde mir bei Anrufen bei verschiedenen Wohnungsgesellschaften mitgeteilt und das Wohnungamt hat mir die Aussage bestätig. Sie haben mich angeblich im Stapel weiter nach oben gelegt, aber sie haben derzeit keine Wohungen für 397€ Bruttokaltmiete (Bemessungsgrenze in meiner süddeutschen Großstadt). Bei der Wohnungsgenossenschaft in der ich seit 11 Jahren lebe habe ich mich auch für eine kleinere Wohnung vormerken lassen. Ich hätte eine bekommen, aber sie war 50€ zu teuer, das JC hat abgelehnt.
Begründung, nicht angemessen (50qm, 2 Zimmer, BJ 1956 und günstigstes Stadtteil meiner Stadt) und Ermessensspielraum gibt es für mich nicht, weil ich" keiner Randgruppe" angehöre, keiner ethnischen Minderheit und keiner Großfamilie (steht wörtlich in dem Schreiben des Jc von vor vier Monaten) und ausserdem wäre es ja nicht dringend, da mein Kind ja noch nicht ausgezogen bzw. umgemeldet wäre.
Wie wird es denn jetzt weitergehen, wenn er bereits zum 1.6. auszieht und hier dann nicht mehr mitbezahlt? Angeblich laut VdK müsse man mir zumindest vorübergehend die volle Miete bezahlen. Aber ab wann bekomme ich die dann? Wie lange muss ich die vorstrecken und wovon?
Und nein ich kann mir keinen Nebenjob suchen, denn ich bin schwerbehindert und lt JC Gutachten nicht erwerbsfähig dauerhaft, man will mich gerade ans Sozialamt weiterleiten, bis dato zahlt aber das JC noch. Ausserdem würden die 165€ die man da behalten darf sowieso nicht ausreichen.
Ich bin auch immer noch AU geschrieben, hatte einen Schlaganfall und bin psychisch nicht mehr sehr belastbar.
Beim nächsten WBA war das zwar vergessen und ich sollte wieder nur ein Drittel bezahlt werden, aber das wurde durch einen Widerspruch über den VdK rasch geklärt.
Würde mich sehr über Ratschläge freuen. Mein Nachwuchs baut sich hier nur auf und fragt, was wäre wenn er in drei Wochen hier raus wäre.
Meine Kinder werden mir auch nicht bei einem Umzug helfen, also brauche ich auch irgendwo die Zustimmung des JC wegen der Umzugskosten. Meine paar Freunde haben erfahrungsgemäß gerade keine Zeit, wenn man sie braucht und meine Eltern sind bald 80 Jahre alt.
Ich bin geschieden, mein Partner ging sofort nachdem ich aus der Reha kam.
Bekomme also nun wieder die Hälfte.
Nun wird mein jüngstes Kind 25 in diesem Monat und will schnellstens ausziehen.
Ich habe nach günstigeren Wohnungen gesucht, bin beim Wohnungsamt seit drei Jahren gemeldet immer mit Verlängerung. Bei uns laufen alle Wohnungen bei Wohnbaugesellschaften für Elos nur über das Wohnungsamt, wurde mir bei Anrufen bei verschiedenen Wohnungsgesellschaften mitgeteilt und das Wohnungamt hat mir die Aussage bestätig. Sie haben mich angeblich im Stapel weiter nach oben gelegt, aber sie haben derzeit keine Wohungen für 397€ Bruttokaltmiete (Bemessungsgrenze in meiner süddeutschen Großstadt). Bei der Wohnungsgenossenschaft in der ich seit 11 Jahren lebe habe ich mich auch für eine kleinere Wohnung vormerken lassen. Ich hätte eine bekommen, aber sie war 50€ zu teuer, das JC hat abgelehnt.
Begründung, nicht angemessen (50qm, 2 Zimmer, BJ 1956 und günstigstes Stadtteil meiner Stadt) und Ermessensspielraum gibt es für mich nicht, weil ich" keiner Randgruppe" angehöre, keiner ethnischen Minderheit und keiner Großfamilie (steht wörtlich in dem Schreiben des Jc von vor vier Monaten) und ausserdem wäre es ja nicht dringend, da mein Kind ja noch nicht ausgezogen bzw. umgemeldet wäre.
Wie wird es denn jetzt weitergehen, wenn er bereits zum 1.6. auszieht und hier dann nicht mehr mitbezahlt? Angeblich laut VdK müsse man mir zumindest vorübergehend die volle Miete bezahlen. Aber ab wann bekomme ich die dann? Wie lange muss ich die vorstrecken und wovon?
Und nein ich kann mir keinen Nebenjob suchen, denn ich bin schwerbehindert und lt JC Gutachten nicht erwerbsfähig dauerhaft, man will mich gerade ans Sozialamt weiterleiten, bis dato zahlt aber das JC noch. Ausserdem würden die 165€ die man da behalten darf sowieso nicht ausreichen.
Ich bin auch immer noch AU geschrieben, hatte einen Schlaganfall und bin psychisch nicht mehr sehr belastbar.