Was ist zu der ganzen Sache zu sagen?
Ganz einfach. Du hast dir eine riesen Lampe gebaut, es der
ARGE einfach gemacht so das die Sanktionen gerechtfertigt waren, sofern du keine wictigen Gründe hattest dort nicht vorstellig zu werden.
Weil ich zu zwei Terminen nicht erschienen war, hatte mir das Jobcenter zuerst 20% Sanktion angedroht. Nun erhalte ich aber einen Bescheid über nur 10% Sanktion wegen dieser Angelegenheit. Zwischenzeitlich wollte man mich sogar mit 30% sanktionieren, dann bin ich aber lieber trotzdem einmal vorstellig geworden.
Ich gehe davon aus, dass du
ARGE -Kunde bist. Wirst du also gem. § 59
SGB -II i.V.m. § 309
SGB -III eingeladen ist das ein offizieller Meldetermin, den du auch wahrnehmen musst, wenn du nicht sanktioniert werden möchtest es sei denn du bist krank und verfügst über eine
AU . Dazu sagen die
internen Weisungen der BA folgendes:
Eine fernmündliche Meldung ist möglich, jedoch auf Ausnahmefälle
zu beschränken; sie kommt z. B. in Betracht:
● bei gesundheitlicher Behinderung des Meldepflichtigen
● bei kurzfristiger Abstimmung wegen eines noch nicht endgültig
festgelegten Vorstellungstermins bei einem Arbeitgeber
● zur sofortigen Unterrichtung des Vermittlers und Beraters
(Arbeitsvermittler, Fallmanager, persönlicher Ansprechpartner) über das Ergebnis einer Vorstellung beim Arbeitgeber,
den Eintritt in eine Maßnahme der beruflichen Bildung u. ä.
Bist du also weder krank noch anderweitig ver- oder behindert und kommst diesem Termin ohne wichtigen Grund nicht nach greift natürlich der Sanktionsmechanismus. (selbe Quelle)
(
11) Bei Versäumnissen gegen die Meldepflicht richtet sich das weitere
Verfahren nach den Hinweisen zu § 31 SGB II, Rz. 31.12 ff
bzw. soweit es Empfänger von Sozialgeld betrifft, auch nach den
Hinweisen zu § 32.
Und das steht im
§ 31 SGB-II. Dazu wieder die internen Weisungen
(1) Das Arbeitslosengeld II wird auch in den in § 31 Abs. 2 ge-nannten Fällen unter Wegfall des Zuschlages nach § 24 in einer ersten Stufe abgesenkt, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige trotz vorher erfolgter schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen für das eingetretene Melde- bzw. Terminversäumnis keinen wich-tigen Grund nachweist. Da diese Pflichtverletzungen aber weniger schwer wiegen als diejenigen nach § 31 Abs. 1, erfolgt hier eine Absenkung des Arbeitslosengeldes II in einem ersten Schritt ledig-lich um 10 vom Hundert der für den erwerbsfähigen Hilfebedürfti-gen maßgebenden (ungeminderten) Regelleistung nach § 20.
Da das bei dir nicht das erste mal war wird diese Sanktion natürlich kumuliert (selbe Quelle)
(4) Bei kumulativer Verletzung von Pflichten nach Absatz 1 bzw. 4 und Absatz 2 laufen die Minderungen parallel ab, d. h. die Sankti-onsbeträge werden in Überschneidungsmonaten addiert.
Weiter gehts
Man legte mir eine dumme EV und drei sinnlose Stellenangebote vor (siehe anderes Thema von mir im Forum). Die EV habe ich mitgenommen und ununterschrieben zurückgesandt, ebenso die Stellenangebote - mit der Begründung, daß ich die Anforderungen nicht erfüllen kann, was auch stimmt.
Das war ebenso falsch wie wilkommen für deine
ARGE . Gem.
§ 10 SGB-II ist dir jede Arbeit zumutbar d.h. wenn nicht gesundheitliche Gründe dagegen sprechen musst du jeden Job annehmen. Zumindest hättest du dich darauf bewerben sollen. Ob du eingestellt wirst steht auf einem anderen Blatt Papier. Damit hättest du jedenfalls dem Grundsatz des Forderns gem.
§ 2 SGB-II Genüge getan. Was dir blühen kann steht bereits im § 31
SGB -II.
Seit meiner Antragstellung vor einem Monat warte ich auf irgendwelche Geldleistungen! Nun habe ich entsprechende Vorschüsse beantragt.
Dein kontraproduktives Verhalten hat nicht sonderlich dazu beigetragen, denn die Sanktionen sind m.M.n. alle rechtens und basieren auf dein Fehlverhalten.
Soll ich eventuell
Widerspruch gegen die Sanktion einlegen?
Kannst du natürlich machen, jedoch sehe ich da keinen grossen Erfolg. Du solltest dich lieber mit deinen Rechten und Pflichten beschäften um es der
ARGE in Zukunft nicht zu leicht zu machen. Einzige Möglichkeit die ich hier sehe ist mit dem
SB ein Gespräch zu Sachen und die Sache auf dem kleinen Dienstweg zu klären. Vielleicht kannst du da noch was erreichen wenn sie/er umgänglich ist. Ansonsten würde ich sagen, dass das dein Lehrgeld ist was du bezahlen musst.