2 Personen Haushalt ohne Einkünfte

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ichso

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Guten Abend zusammen,
ich erhoffe mir etwas Hilfe bei meiner Problematik.

Aktuell bin ich noch offiziell bis 31.08.2015 eingeschriebener Student der Betriebswirtschaft. Ich habe meinen Abschluss erfolgreich geschafft und das Zeugnis habe ich ebenso erhalten. Ich absolviere aktuell noch ein Praktikum, dass mit dem offiziellen Ende des Studiums auch endet.

Da ich Stand jetzt noch keinen Job habe, muss ich unweigerlich auch mit dem Gedanken spielen Hartz 4 anzumelden. Hierzu habe ich ein paar Fragen.

Ich lebe mit meiner Freundin gemeinsam in einer Wohnung. Mieterin ist offiziell sie, ich stehe nicht mit im Vertrag. Sie macht aktuell eine schulische (unvergütete) Ausbildung und wird von ihren Eltern finanziell unterstützt, sie zahlen z.B. ihre Miete. Sie hat kein eigenes Einkommen.

Wie sieht die Situation aus, wenn ich ALG2 beantragen würde. Würde meine Freundin mit in die Bedarfsberechnungen einfließen? Wie sieht es mit Miete, Strom, Heizung etc aus? Da ich ja offiziell nicht im Mietvertrag stehe. Ich möchte auf keinen Fall, dass meine Freundin oder ihre Eltern mit für mich bezahlen müssen (da sie ja kein Einkommen hat).

Ich bin bisher nicht wirklich auf eine Lösung gekommen, deshalb meine Nachfrage hier bei den Experten. Ich hoffe, ich finde bis dahin einen Job und ich muss erst gar nicht den Schritt gehen.
 
Ist es Deine Freundin und ihr seid wirtschaftlich nicht getrennt, dann seid ihr eine BG. Und dann wird alles mit verrechnet. Auch z.B. die Mitzahlung der Eltern an Sie, somit an eure BG, somit auch an Dich. Du verstehst die Richtung?
Das kannst Du für alles anwenden. Einer für alle, alle für einen, das ist BG.

Oder ihr beide (Freundin und Du) ihr seid wirtschaftlich voneinander getrennt. Für diese Variante spricht, das Du z.B. nicht im Mietvertrag steht. Da könntest Du z.B. sagen, das ihr nur eine Haushaltsgemeinschaft seid und mit ihr nen Untermietvertrag machst. Aber, da es Deine Freundin ist, ist es dünnes Eis (auch noch aus verschiedenen anderen Gründen).

Kannst Dich ja mal über beide Wege informieren. Sicher gibt es auch noch andere Antworten hier mit weiteren Ansätzen.
Also, die Frage ist, Vor- und Nachteile BG und HG, was ist Dir lieber. Den Weg musste gehen. Aber es muss überprüfbar und plausibel sein, sonst kann es Probleme geben.
 
Danke schon einmal für die Antwort. Ich habe gerade auch mal ein wenig mit den Rechnern, die man im Internet findet durchgerechnet. Ausgehend von 500 Euro Miete und 800 Euro, die meine Freundin im Monat durch ihre Eltern erhält. Als Einkünfte bei mir habe ich erstmal 0 eingegeben.

Das Ergebnis stellt meinen Anspruch dar. Sehe ich das richtig, dass das der Betrag wäre, den ich erhalten würde, inklusive Mietzuschuss und übernahme von Heizkosten etc.? Sprich ich hätte demnach 100 Euro etwa zum Leben? Übernimmt das Amt dann die gesamten Mietkosten oder nur anteilig die 50% die mir zustehen würden?

Ergebnis Ihrer Berechnung
Monatlicher Bedarf
Regelleistungen
720,00 Euro
Sozialgeld
0,00 Euro
Kaltmiete
500,00 Euro
Heizkosten
40,00 Euro
Dezentrale Warmwasserversorung
0,00 Euro
Monatlicher Bedarf Gesamt
1.260,00 Euro
Mehrbedarf
Schwangere
0,00 Euro
Alleinerziehender
0,00 Euro
Behinderung
0,00 Euro
Erkrankung
0,00 Euro
Mehrbedarf Gesamt
0,00 Euro
Abzüge
Kindergeld
0,00 Euro
Angerechnete Einkünfte
770,00 Euro
Abzüge Gesamt
-770,00 Euro
Ihr Anspruch
490,00 Euro
 
Naja. Diese Onlinerechner sind nur zum groben Überschlagen.
Ich geb mal ein Beispiel.
Wo sind z.B. Freibeträge verrechnet? 30 Euro pro BG Mitglied?
Biddy ist hier in sowas ausm Kopf fit. Ich brauch immer ne Vorlage, um das exakt zu kalkulieren. Wie dem auch sei.

Bedenke, das Deine Freundin dann auch unter die Pflichten kommen. Von Meldetermin und EGV bis Arbeitssuche.
Ich würde beides kalkulieren, sowohl BG als auch HG.
Ist es möglich, das sie übergangsweise Dich mitwohnen lässt und Du wenigstens nen 450 Euro Job annehmen kannst, damit Du Dein Essen selbst trägst und bissl was beisteuerst? Dann hättest Du Zeit gewonnen und ihr beide wäret ohne den ganzen Sanktionszirkus dabei.
Vielleicht auch ein gangbarer Weg? Keine Ahnung?

ALGII ist kein Zuckerschlecken!
 
Die Idee mit dem Minijob und Mitwohnen haben wir auch schon besprochen. Ich habe einen Minijob in der Hinterhand, auf den ich denke ich zurückgreifen kann.

Nur wenn ich z.B. bedenke, dass ich dann auch ~160 Euro Krankenkasse bezahlen muss, zur Arbeit kommen, plus ein paar weitere geringe Kosten, die so anfallen, dann bleibt ja wiederum fast nichts für Essen und trinken. Ohne die Krankenversicherungsgeschichte wäre das denke ich alles erstmal machbar oder besteht auch die Möglichkeit, dass man NUR die KV durch das Amt übernehmen lassen kann ohne viel Schnickschnack?
 
.... ohne viel Schnickschnack?

Ich denke, dass eine reguläre Antragstellung mit wahrheitsgemäßen Angaben am einfachsten ist:

Man gibt an,
- dass man mit seiner Freundin zusammenwohnt.
- dass die Freundin kein Einkommen hat
- durch ihre Eltern in vollem Umfang unterhalten wird
- und deshalb auch keine Leistungen benötigt.

Heraus kommen wird dann
- 360 Euro für dich
- deine volle Krankenversicherung
- und möglicherweise die Hälfte der Miete.

Die Eltern der Freundin müssen definitiv nicht für dich bezahlen.

Nur ergänzend:
Falls ihr Vermögen habt, das über dem Freibetrag ist, wird der Antrag abgelehnt.
(Freibetrag: [Dein Alter + Alter Freundin] x 150 Euro + 1500 Euro)

Einkommen aus einem Nebenjob wird natürlich angerechnet und mindert den Bedarf.

Viele Grüße

Cha
 
oder besteht auch die Möglichkeit, dass man NUR die KV durch das Amt übernehmen lassen kann ohne viel Schnickschnack?

Kriegst Du einen cent, unterliegst Du dem System.
Also ohne viel Schnickschnack, das wird wohl nicht gehen.
Dann sollst Du Dich auf "mehr" bewerben, damit ein AG die KV übernimmt.
160 Euro sind dabei realistisch angesetzt. Je nach Kasse liegt man in der Tat bei knapp 160 Euro, bissl drunter (inkl. Pflegevers.)

Ob das ein Weg wäre, Du musst kalkulieren. Aber Du merkst worauf ich hinaus möchte? Dein Taschenrechner ist derzeit ein wichtiger Beistand. Er sagt Dir, was wieviel Sinn macht, in Zahlen = Fakten. Und dann musst Du schauen, was rechtlich auch geht.
450 Euro mit Arbeitsfahrtkosten könnten in der Tat zu knapp sein.
Denn absetzbar ist nichts, wenn Du ohnehin keine Einkommenssteuer zahlst.
Ohne KV ca. 290 Euro zum leben. Davon Essen und Sprit. Je nach Entfernung kannste gerade mal Dich am leben halten. Also mit beisteuern, das kann man damit getrost vergessen.

Wollte die Option auch nur mal angesprochen haben, hätte ja sein können.

Gibt es denn etwas "festes" vielleicht in Aussicht in Zukunft, das man "nur" von einer Überbrückungszeit reden kann oder steht alles in den Sternen? Dann wirst mind. Du nicht vom Amt drumherum kommen.
 
Wenn Deine Freundin vom ALGII ausgeschlossen ist, weil sie eine schulische, dem Grunde nach Bafög-förderfähige Ausbildung macht, wird ihr Einkommen erst mal - um Freibeträge bereinigt - auf ihren eigenen, nur "fiktiven" Bedarf angerechnet:

360 € Regelbedarf + 270 € Kosten der Unterkunft und Heizung (Hälfte von 540 €) = 630 € ihr fiktiver ALGII -Bedarf

Wenn sie eine schulische Ausbildung macht und dem Grunde für diese Ausbildung einen Bafög-Bedarf von 465 € hätte (schau bitte mal unter § 12 Abs. 2 Nr. 1 BAföG, ob das ihre Ausbildungsart ist oder doch Nr. 2 oder gar § 13 Abs. 1 Nr. in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 2 BAföG) und noch KV_familienversichert sein sollte (wenn nicht, dann steigt ihr Bedarf wg . der KV), dann:

770 € Einkommen (darin ggf. KK -Beitrag, wenn nicht familienversichert - dieser Betrag müsste dann von den 770 abgezogen werden)
- 93 € ausbildungsbedingter Absetzbetrag (20 % von 465 € BaföG-Bedarf)
- 30 € Versicherungspauschale
- XX € ggf. Kfz-Haftpflicht, falls vorhanden
-------------------
= 647 € anrechenbares Einkommen

Sollten ihre Aufwendungen, u. a. Fahrtkosten zur Ausbildungsstätte, über 93 € ausbildungsbedingter Absetzbetrag liegen, müssen die tatsächlichen Kosten abgesetzt/abgezogen werden.
Die ALGII -Verordnung spricht neben den Fahrtkosten auch von "Kosten für Ausbilungsmaterial" (§ 1 Abs. 1 Nr. 10 ALGII-VO und ab Rz. 11.93 hier); ich würde also ggf. Quittungen von all dem sammeln, was sie für die Ausbildung benötigt und nicht von der Ausbildungsstätte übernommen wird, um zu prüfen, ob zusammen mit den Fahrtkosten die monatlich absetzbaren 93 € überschritten werden.

Diese 647 € werden auf ihren Bedarf angerechnet - sollte sich ihren eigenen Bedarf übersteigendes Einkommen ergeben, würde Dir dieser Überhang als Dein Einkommen angerechnet werden, allerdings maximal das Kindergeld plus Unterhalt der über die 465 € Bafög-Bedarf (plus ggf. KV-Beitrag, falls nicht familienversichert) hinausgeht:

647 € zu berücksichtigendes Einkommen
- 630 € ALGII -Bedarf
----------------------
= 17 € mehr Einkommen als eigenen Bedarf

Diese 17 € dürften dann bei Dir als Einkommen angerechnet werden, denn eine Bedarfsgemeinschaft (unterstellt, ihr geltet nach § 7 Abs. 3a SGB II als sog. Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft).
Es sei denn - siehe oben - sie hätte einen anderen Bafög-Bedarf, dann steigt auch ihr ausbildungsbedingter Absetzbetrag und/oder sie hätte geringeres anrechenbares Einkommen, weil sie ihr KV selbst zahlen muss oder ... ... oder die Eltern zahlen weniger Unterhalt und lassen ihr die 17 € in Form eines Fresspakets oder einer Druckerpatrone zukommen ... ;)


Dein Alg-II-Bedarf wäre dann ebenfalls 630 € wie bei Deiner Freundin (360+270). Die KdU werden auf Angemessenheit geprüft, weiß nicht, wie hoch die bei euch sein dürfen (Richtlinien zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft und Heizung bei Leistungsbezug nach dem SGB II/SGB XII) - bis zu einem halben Jahr werden sie aber auch unangemessen hoch übernommen (§ 22 SGB II) ... in meinem Fall waren's viele Jahre.

Mit der Miete solltet ihr was regeln meines Erachtens - eine Kostenbeteiligungsvereinbarung z. B. sollte reichen.

Nachtrag: Obwohl ... wenn ihr eh als VuE-Gemeinschaft gelten solltet, wäre das ja doch eigentlich Quatsch bzw. nicht nötig ... *grübel-kopf-kratz*

Nachtrag 2: Ist ihr Einkommen viel geringer, weil Du die 770 € evtl. nur so als angenommenes Einkommen mit eigenem Nebenjob angesetzt hattest, dann gibt es kein an Dich übertragbares Einkommen von ihrem Einkommen. Ist die Ausbildung auch dem Grunde nach Bafög-förderfähig, wie ich angenommen hatte?
 
Puh, danke schonmal für die großen Mühen, die ihr euch macht.

Ich werde jetzt am Wochenende diverse Kalkulationen erlauben und dann weiß ich mehr was ich machen kann.

Für mich hat sich im Kopf noch eine weitere Option ergeben. Ich könnte im Haus meiner Eltern (Eigentum) auch mein altes Zimmer mieten. Das wäre noch eine Option, die ich in Erwägung ziehen kann.

Ich hoffe, dass mir der ganze Stress am Ende erspart bleibt und ich einfach etwas finde, das zumindest die nötigsten Kosten getragen sind. Zur Not geh ich ins Call-Center oder ähnliches.
 
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