Hallo,
durch einen Wohnungswechsel, damit auch Wechsel der ARGE , mußte meine Bekannte, um die gewünschte Whg. anmieten zu können, ihren Lebensabschnittgefährten(Lag) mit in den Mietvertrag nehmen.Als Bürgen!
Der Lag ist polizeilich aber woanders gemeldet...
kann es nun bei Antragstellung zu Problemem mit der 'neue' ARGE kommen?
Kann die ARGE die Übernahme der Mietkosten ablehnen??
Danke
Tom
durch einen Wohnungswechsel, damit auch Wechsel der ARGE , mußte meine Bekannte, um die gewünschte Whg. anmieten zu können, ihren Lebensabschnittgefährten(Lag) mit in den Mietvertrag nehmen.Als Bürgen!
Der Lag ist polizeilich aber woanders gemeldet...
kann es nun bei Antragstellung zu Problemem mit der 'neue' ARGE kommen?
Kann die ARGE die Übernahme der Mietkosten ablehnen??
Danke
Tom