Hallo!
Ich habe schon sehr lange Kämpfe mit dem JC, Mein Mann (mit in der BG) hats noch härter erwischt mit Zeitarbeitsfirmen und ansonsten Arbeitsstellen, für die er eigentlich nicht gemacht ist. Seine Gastritis ist fast schon ein Dauerzustand. Gut schaut er auch nicht aus.. Blass und Fahl..
Jedenfalls, erziehe ich momentan unsere Tochter und es kommt bald eine weitere dazu. Mein SB lässt mich momentan in Ruhe, da ich in Erziehung bin, bis meine erstgeborene 3 ist.
Ist es möglich, dass mein Mann für unser zweites Kind dann die Erziehung übernimmt und wir quasi "gemeinsam" jeweils ein Kind zur Betreuung/Erziehung haben? Oder muss das immer eine Person machen, unabhängig davon ob weitere Kinder dazu kommen?
Mein Grundgedanke ist der, ihn damit zu entlasten und er sich zudem in der Zeit dann einen Job suchen kann, in dem er auch glücklich ist und sich nicht kaputt macht.
Also kurz um: Kann in einer BG die Mutter und der Vater jeweils die Erziehung eines der Kinder inne haben und fällt damit aus dem "Visier" aufgrund § 10 Abs. 2. SGB II?
Ich habe schon sehr lange Kämpfe mit dem JC, Mein Mann (mit in der BG) hats noch härter erwischt mit Zeitarbeitsfirmen und ansonsten Arbeitsstellen, für die er eigentlich nicht gemacht ist. Seine Gastritis ist fast schon ein Dauerzustand. Gut schaut er auch nicht aus.. Blass und Fahl..
Jedenfalls, erziehe ich momentan unsere Tochter und es kommt bald eine weitere dazu. Mein SB lässt mich momentan in Ruhe, da ich in Erziehung bin, bis meine erstgeborene 3 ist.
Ist es möglich, dass mein Mann für unser zweites Kind dann die Erziehung übernimmt und wir quasi "gemeinsam" jeweils ein Kind zur Betreuung/Erziehung haben? Oder muss das immer eine Person machen, unabhängig davon ob weitere Kinder dazu kommen?
Mein Grundgedanke ist der, ihn damit zu entlasten und er sich zudem in der Zeit dann einen Job suchen kann, in dem er auch glücklich ist und sich nicht kaputt macht.
Also kurz um: Kann in einer BG die Mutter und der Vater jeweils die Erziehung eines der Kinder inne haben und fällt damit aus dem "Visier" aufgrund § 10 Abs. 2. SGB II?