Am 29.07. habe ich meinen 2ten Termin bei der Agentur für Arbeit. [bin jetzt zweieindhalb monate nach der Ausbildung + Wehrdienst arbeitslos. Ein Bewerbertraining habe ich schon hinter mir]
Habe nun zwei Fragen:
- Muss ich eine neue Eingliederungsvereinbarung -falls mir eine neue vorgelegt wird- aufjedenfall früher oder später unterschreiben oder kann ich, wenn die mir irgendwelche Maßnahmen aufzwingen wollen "nein sagen" (also dass ich mit einer neuen Maßnahme nicht einverstanden bin)? Wenn ich die EGV nicht unterschreibe hat das dann irgendwelche Folgen, Sperrzeit, Gericht, .. ?
- In den nächsten Tagen stellt sich heraus ob ich einen Job bekomme. Das wären aber nur 18 Std. die Woche (aber besser als die 295 euro AGL I die ich zur Zeit bekomme). Ab wann gilt man als nicht arbeitslos? Werd ich dann auch vom Arbeitsamt in Ruhe gelassen wenn ich den Job annehme??
Vielen Dank im Voraus
Habe nun zwei Fragen:
- Muss ich eine neue Eingliederungsvereinbarung -falls mir eine neue vorgelegt wird- aufjedenfall früher oder später unterschreiben oder kann ich, wenn die mir irgendwelche Maßnahmen aufzwingen wollen "nein sagen" (also dass ich mit einer neuen Maßnahme nicht einverstanden bin)? Wenn ich die EGV nicht unterschreibe hat das dann irgendwelche Folgen, Sperrzeit, Gericht, .. ?
- In den nächsten Tagen stellt sich heraus ob ich einen Job bekomme. Das wären aber nur 18 Std. die Woche (aber besser als die 295 euro AGL I die ich zur Zeit bekomme). Ab wann gilt man als nicht arbeitslos? Werd ich dann auch vom Arbeitsamt in Ruhe gelassen wenn ich den Job annehme??
Vielen Dank im Voraus