Hallo,
das Jobcenter hat mir nun 2 Monate nach EinV/VA eine neue vorgelegt (die Neue im Anhang).
Die derzeit gültige EinV/VA wurde nicht gekündigt.
(Wären zwei gültige EinV`s gleichzeitig möglich oder würde bei Akzeptanz der 2ten die 1ste automatisch nichtig?)
Ich habe nicht vor die Neue zu unterschreiben.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich ein ablehnendes Dankschreiben schicke oder einfach abwarte was passiert, mit dem Risiko die neue EinV als VA zu kekommen - wobei ich heute noch nicht weiß wie ich darauf reagieren würde.
Einige neue oder geänderte Passagen in der neuen EinV sind mir noch nicht 100%ig klar was die bedeuten.
Mein erster Entwurf für ein Schreiben sieht so aus:
Sehr geehrte Frau ..................... ,
ich habe die mir am 27.02.12.vorgelegte Eingliederungsvereinbarung (im folgenden "EinV") sorgfältig geprüft und bezweifle stark, dass diese rechtmäßig/gesetztskonform ist. Außerdem ist mir die Bedeutung einiger neu eingefügter Passagen nicht klar.
Desweiteren habe ich weder in den SGB`s noch in den bekannten Gerichtsurteilen einen Hinweis darauf gefunden, dass es vorgesehen oder zwingend ist mehrere EinV`s gleichzeitig abzuschließen.
Sollte ich diesbezüglich etwas übersehen haben, so lassen sie mir bitte die entspr. Gesetzestexte und/oder Gerichtsurteile etc. zukommen.
Eine Änderung des Vertragsinhalts bzw. eine Kündigung nach § 59 SGB X sehe ich nicht begründet, da sich seit Inkrafttreten der aktuell gültigen EinV vom 23.12.2011 die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, in keinster Weise geändert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Schreiben schicken oder nicht?
Bin auch offen für Verbesserungvorschäge.
Für erhellende Hilfen danke ich schon mal im Voraus
das Jobcenter hat mir nun 2 Monate nach EinV/VA eine neue vorgelegt (die Neue im Anhang).
Die derzeit gültige EinV/VA wurde nicht gekündigt.
(Wären zwei gültige EinV`s gleichzeitig möglich oder würde bei Akzeptanz der 2ten die 1ste automatisch nichtig?)
Ich habe nicht vor die Neue zu unterschreiben.
Jetzt stellt sich mir die Frage ob ich ein ablehnendes Dankschreiben schicke oder einfach abwarte was passiert, mit dem Risiko die neue EinV als VA zu kekommen - wobei ich heute noch nicht weiß wie ich darauf reagieren würde.
Einige neue oder geänderte Passagen in der neuen EinV sind mir noch nicht 100%ig klar was die bedeuten.
Mein erster Entwurf für ein Schreiben sieht so aus:
Sehr geehrte Frau ..................... ,
ich habe die mir am 27.02.12.vorgelegte Eingliederungsvereinbarung (im folgenden "EinV") sorgfältig geprüft und bezweifle stark, dass diese rechtmäßig/gesetztskonform ist. Außerdem ist mir die Bedeutung einiger neu eingefügter Passagen nicht klar.
Desweiteren habe ich weder in den SGB`s noch in den bekannten Gerichtsurteilen einen Hinweis darauf gefunden, dass es vorgesehen oder zwingend ist mehrere EinV`s gleichzeitig abzuschließen.
Sollte ich diesbezüglich etwas übersehen haben, so lassen sie mir bitte die entspr. Gesetzestexte und/oder Gerichtsurteile etc. zukommen.
Eine Änderung des Vertragsinhalts bzw. eine Kündigung nach § 59 SGB X sehe ich nicht begründet, da sich seit Inkrafttreten der aktuell gültigen EinV vom 23.12.2011 die Verhältnisse, die für die Festsetzung des Vertragsinhalts maßgebend gewesen sind, in keinster Weise geändert haben.
Mit freundlichen Grüßen
Schreiben schicken oder nicht?
Bin auch offen für Verbesserungvorschäge.
Für erhellende Hilfen danke ich schon mal im Voraus