schnabeltier
Elo-User*in
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Hallo, ich poste die Situation eines Bekannten und bitte um Hilfe.
Er hat den Hauptantrag (+Kopien von Pass, Meldebescheinigung, Versichertenkarte) Ende Oktober an das JC geschickt. (Bitte um Bestätigung des Eingangsdatum wurde ignoriert)
Anfang November bevor er eine Rückmeldung bekommen hat vom JC, wurde ihm ein befristeter Minijob von Bekannten angeboten, 2 aufeinanderfolgende Tage in der Woche, den er angenommen hat.
Er hat dann nach ca. 1 Woche eine Einladung erhalten:
Er hat dann in der Nacht vor dem Termin ein Fax geschickt. Er hat die Änderung gemeldet, dass er einen Minijob gefunden hat, gefragt welche Nachweise sie benötigen und gesagt, dass er wegen des Minijobs den Termin nicht wahrnehmen kann und um Verschiebung gebeten bzw. um Prüfung ob der Termin wirklich zur ordnungsgemäßen Bearbeitung seines Antrags notwendig ist, wenn ja warum. Er bat ebenfalls darum die Liste der Unterlagen zu reduzieren passend zu seinem bereits geschickten Antrag.
Er hat ebenfalls folgendes mitgeschickt: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Anlage VM.
2 Tage später folgte eine 2. Einladung:
Auf das letzte Fax wurde nicht eingegangen. Er vermutete, dass es vielleicht noch nicht gesehen wurde bevor die 2. Einladung rausging.
Er hat daraufhin versucht telefonisch das Problem zu erklären. Dort sagte man ihm, er müsse zum zweiten Termin kommen sonst würde der Antrag automatisch abgelehnt. Man könne das Problem verstehen aber ihm nicht helfen. Das sei einfach so in diesem Jobcenter. Einen persönlichen Sachbearbeiter hatte er noch gar nicht, ohne persönliches Erscheinen passiert da gar nichts.
Er hat also wieder in der Nacht vor dem zweiten Termin (gleicher Wochentag wie der erste) wieder ein Fax geschickt und erneut um Verschiebung wegen Kollision mit Arbeitszeit bzw. Prüfung, ob überhaupt notwendig gebeten.
Er hat ebenfalls um Bearbeitung der bereits zugeschickten Unterlagen gebeten. Er hat darauf hingewiesen, dass er seinen Mitwirkungspflichten per Fax soweit möglich nachgekommen ist, und das somit nicht als Grund für Ablehnung des Antrags angeführt werden kann.
Am Tag des 2. Termins wurde dann sofort ein Ablehungsbescheid erlassen. Er ist unten im Anhang.
In der Begründung ist keine Rede von der Nicht-Wahrnehmung der Termine. Nur vom Nichtvorlegen der benötigten Nachweise.
Die wurden aber zum Teil per Fax vorgelegt. Mit Sendebericht. Richtig ist höchstens, dass nicht alle Nachweise vorliegen. Aber seine Bitte auf Auskunft, Aufklärung, Beratung nach §§ 13,14,15 SGBI wurde komplett ignoriert.
Die abschließende Frage ist, wie geht er jetzt am besten vor.
Nochmal alle Formulare ausdrucken und hinfahren ohne Termin?
Die Mitwirkung sozusagen nachholen?
Oder doch erst mal sicherheitshalber einen Widerspruch einlegen?
Ich sage schonmal Danke
Er hat den Hauptantrag (+Kopien von Pass, Meldebescheinigung, Versichertenkarte) Ende Oktober an das JC geschickt. (Bitte um Bestätigung des Eingangsdatum wurde ignoriert)
Anfang November bevor er eine Rückmeldung bekommen hat vom JC, wurde ihm ein befristeter Minijob von Bekannten angeboten, 2 aufeinanderfolgende Tage in der Woche, den er angenommen hat.
Er hat dann nach ca. 1 Woche eine Einladung erhalten:
Es folgt die Aufforderung Unterlagen mitzubringen soweit zutreffend. Dann folgt eine Liste die über eine Seite lang ist mit möglichen Unterlagen. Der Antrag wurde dabei völlig ignoriert. Die Liste enthält alles denkbar mögliche und wurde nicht angepasst anhand des Antrags bzw. zugesandter Unterlagen. Anträge werden bei diesem Jobcenter komplett ignoriert, es wird ein 0815 Einladungsschreiben rausgeschickt und das wars....zur Bearbeitung Ihres Antrags auf ALG2 laden wir Sie zu einem Gespräch ein. Bitte kommen Sie mit den ausgefüllten Antragsunterlagen am......
Es folgt ein Blatt "Hinweise zur Rechtsfolge" wo beide §§ aufgeführt werden.Sollten Sie dieser Anforderung nicht nachkommen, können Leistungen wegen fehlender Mitwirkung ohne weitere Ermittlungen ganz oder teilweise versagt werden. (§ 60 SGBI, sowie § 66 SGBI)
Er hat dann in der Nacht vor dem Termin ein Fax geschickt. Er hat die Änderung gemeldet, dass er einen Minijob gefunden hat, gefragt welche Nachweise sie benötigen und gesagt, dass er wegen des Minijobs den Termin nicht wahrnehmen kann und um Verschiebung gebeten bzw. um Prüfung ob der Termin wirklich zur ordnungsgemäßen Bearbeitung seines Antrags notwendig ist, wenn ja warum. Er bat ebenfalls darum die Liste der Unterlagen zu reduzieren passend zu seinem bereits geschickten Antrag.
Er hat ebenfalls folgendes mitgeschickt: Kontoauszüge der letzten 3 Monate, Anlage VM.
2 Tage später folgte eine 2. Einladung:
Es folgt wieder die seitenlange Liste von Unterlagen unangepasst auf seinen Fall plus "Heinweise zur Rechtsfolge".mit dem Schreiben vom XXXXX hatten wir Sie zu einem Gesprächstermin eingeladen. Zu diesem Gespräch sind Sie nicht erschienen. Bitte kommen Sie mit ausgefüllten Unterlagen am XXXX um XXX....
Sollten Sie erneut fernbleiben, müssen Sie damit rechnen, dass Ihr Antrag abgelehnt, falls Sie ihr Fernbleiben nicht ausreichend entschuldigt und die geltend gemachten Gründe glaubhaft gemacht haben. Gleiches gilt wenn Sie nur unvollständige Unterlagen einreichen und somit Ihren Mitwirkungspflichten nicht in ausreichendem Maße nachkommen (§ 60 SGBI, sowie § 66 SGBI)
Auf das letzte Fax wurde nicht eingegangen. Er vermutete, dass es vielleicht noch nicht gesehen wurde bevor die 2. Einladung rausging.
Er hat daraufhin versucht telefonisch das Problem zu erklären. Dort sagte man ihm, er müsse zum zweiten Termin kommen sonst würde der Antrag automatisch abgelehnt. Man könne das Problem verstehen aber ihm nicht helfen. Das sei einfach so in diesem Jobcenter. Einen persönlichen Sachbearbeiter hatte er noch gar nicht, ohne persönliches Erscheinen passiert da gar nichts.
Er hat also wieder in der Nacht vor dem zweiten Termin (gleicher Wochentag wie der erste) wieder ein Fax geschickt und erneut um Verschiebung wegen Kollision mit Arbeitszeit bzw. Prüfung, ob überhaupt notwendig gebeten.
Er hat ebenfalls um Bearbeitung der bereits zugeschickten Unterlagen gebeten. Er hat darauf hingewiesen, dass er seinen Mitwirkungspflichten per Fax soweit möglich nachgekommen ist, und das somit nicht als Grund für Ablehnung des Antrags angeführt werden kann.
Am Tag des 2. Termins wurde dann sofort ein Ablehungsbescheid erlassen. Er ist unten im Anhang.
In der Begründung ist keine Rede von der Nicht-Wahrnehmung der Termine. Nur vom Nichtvorlegen der benötigten Nachweise.
Die wurden aber zum Teil per Fax vorgelegt. Mit Sendebericht. Richtig ist höchstens, dass nicht alle Nachweise vorliegen. Aber seine Bitte auf Auskunft, Aufklärung, Beratung nach §§ 13,14,15 SGBI wurde komplett ignoriert.
Die abschließende Frage ist, wie geht er jetzt am besten vor.
Nochmal alle Formulare ausdrucken und hinfahren ohne Termin?
Die Mitwirkung sozusagen nachholen?
Oder doch erst mal sicherheitshalber einen Widerspruch einlegen?
Ich sage schonmal Danke