Hallo ihr Lieben,
ich hoffe hier an einige, richtige Informationen zu kommen.
Ich lebe mit meiner Mutter zusammen in einer Wohnung. Ich bin über 25 Jahre alt und habe einen Sohn. Demnach kommen in diesen Wohnräumen 2 Bedarfsgemeinschaften zusammen. Vom hiesigen Jobcenter wurden wir gleich als Haushaltsgemeinschaft eingestuft, obwohl ich auch ansprach, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt.
Dies würde aber nicht in Frage kommen, da ein verwandtschaftliches Verhältnis vorliegt, so sagte man mir.
Als Laie nimmt man das Gesagte hin und denkt sich natürlich, dass alles seine Richtigkeit hat.
Ist dies tatsächlich so? Sind wir wirklich automatisch eine Haushaltsgemeinschaft?
Es ist nun nämlich so, dass wir wieder umziehen möchten. Natürlich brauchen wir dafür die Genehmigung des Jobcenters. Ich hoffe erstmal auf wenig Einwände von den zuständigen Bearbeitern.
Wieder zurück zum Thema..
Wir möchten wieder gemeinsam eine Wohnung beziehen. Sollte eine WG nicht in Frage kommen, stellt sich mir nun aber die Frage, wie sich das mit den Wohnräumen bzw. der Angemessenheit der Wohnräume bei einer Haushaltsgemeinschaft mit 2 BG ´s verhält. In der Größenkategorie, welche für 3 Personen im Normalfall angemessen ist, ist nämlich leider Gottes nichts zu finden. Die Wohnungen die im Rahmen liegen, sind meist zu klein, nur um die 55m². Solch eine Wohnung mit 3 Personen zu beziehen wäre nicht möglich!!
Ich schreibe leider meist recht wirr, da mir zu diesem Thema 1000 Gedanken im Kopf herumschwirren. Ich hoffe mein Anliegen kann richtig gedeutet werden und es ergeben sich auf diesem Wege Antworten für mich.
Schon jetzt vielen herzlichen Dank für eventuelle Antworten.
Viele Grüße,
Makadamia
ich hoffe hier an einige, richtige Informationen zu kommen.
Ich lebe mit meiner Mutter zusammen in einer Wohnung. Ich bin über 25 Jahre alt und habe einen Sohn. Demnach kommen in diesen Wohnräumen 2 Bedarfsgemeinschaften zusammen. Vom hiesigen Jobcenter wurden wir gleich als Haushaltsgemeinschaft eingestuft, obwohl ich auch ansprach, dass es sich um eine Wohngemeinschaft handelt.
Dies würde aber nicht in Frage kommen, da ein verwandtschaftliches Verhältnis vorliegt, so sagte man mir.
Als Laie nimmt man das Gesagte hin und denkt sich natürlich, dass alles seine Richtigkeit hat.
Ist dies tatsächlich so? Sind wir wirklich automatisch eine Haushaltsgemeinschaft?
Es ist nun nämlich so, dass wir wieder umziehen möchten. Natürlich brauchen wir dafür die Genehmigung des Jobcenters. Ich hoffe erstmal auf wenig Einwände von den zuständigen Bearbeitern.
Wieder zurück zum Thema..
Wir möchten wieder gemeinsam eine Wohnung beziehen. Sollte eine WG nicht in Frage kommen, stellt sich mir nun aber die Frage, wie sich das mit den Wohnräumen bzw. der Angemessenheit der Wohnräume bei einer Haushaltsgemeinschaft mit 2 BG ´s verhält. In der Größenkategorie, welche für 3 Personen im Normalfall angemessen ist, ist nämlich leider Gottes nichts zu finden. Die Wohnungen die im Rahmen liegen, sind meist zu klein, nur um die 55m². Solch eine Wohnung mit 3 Personen zu beziehen wäre nicht möglich!!
Ich schreibe leider meist recht wirr, da mir zu diesem Thema 1000 Gedanken im Kopf herumschwirren. Ich hoffe mein Anliegen kann richtig gedeutet werden und es ergeben sich auf diesem Wege Antworten für mich.
Schon jetzt vielen herzlichen Dank für eventuelle Antworten.
Viele Grüße,
Makadamia