18J. von Eltern rausgeworfen

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Hallo alle zusammen,

Meine Tochter hat seit ein paar Tagen eine Freundin zu Besuch.Grund wäre, dass die Eltern Urlaub machen und sie nicht so gerne alleine wäre. Ich hatte gleich das Gefühl, dass da etwas nicht stimmt, meine Tochter kann nicht lügen und hat sich verplappert.Habe eben ein langes Gepräch mit den Mädels gehabt
  • Die Eltern haben das Mädchen vor die Tür gesetzt.Vorher haben sie noch mit dem Jugendamt abgeklärt, dass das Verhältniss zerrüttet wäre....damit sie von Hartz IV leben kann und sich mit Genehmigung der Arge eine Wohnung anmieten darf.Die Arge hat die Zustimmung gegeben und das Mädel sucht eine Wohnung.
  • In der Übergangsphase sollte sie bei der Oma auf dem Sofa schlafen (2 Zi.Whg) ist dort auch gemeldet.Die Oma hat ihr keinen Schlüssel zur Whg. gegeben und hat immer neue Ausreden, warum das Mädel dort nicht schlafen kann.Somit wandert sie von einer Freundin zur anderen um irgendwo zu schlafen.
  • Die Arge zahlt ihr den Regelsatz, abzüglich des Kindergeldes, welches sie nicht erhält.
  • Sie ist ausbildungssuchend beim Arbeitsamt gemeldet.
  • Die Eltern sind beide gutverdienend und zahlen keinen Cent Unterhalt, obwohl sie noch keine abgeschlossene Ausbildung hat.
Das Wohnungsamt hat ihr einen Dringlichkeitsschein verweigert, § 5 Schein hat sie erhalten.
Von der Arge hat sie eine EGV erhalten, dass sie sich um ihre Wohnungsbeschaffung kümmern muß...wie, wurde ihr nicht gesagt.
Sie soll sich 4 x monatlich um einen Ausbildungsplatz bewerben...ohne Internet und Telefon.
Bewerbungskosten werden nur übernommen, wenn auch Absagen vorliegen.Wie soll sie das finanzieren, wenn sie nur 219.- € von der Arge erhält.KDU werden nicht gezahlt.
Dann der übliche rechtswidrige Unsinn in der EGV : Ortsabwesenheit, Meldepflichten mit Sanktionsandrohungen.
Sie wurde unter Druck gesetzt, diese EGV sofort zu unterschreiben, dies hat sie leider auch getan.

Wie kann ich ihr helfen, sie unterstützen? Habe noch keinen Plan. Vieleicht gleich zum Anwalt??
Habt Ihr eine :icon_idee:

L.G. Karma

 
Hallo Karma!

Ich würd die Kleine bei mir aufnehmen mit Untermietvertrag und allem drum und dran für meinetwegen 3 Monate und dann zusammen mit ihr eine Wohnung suchen.In einer WG oder wenn sie noch nicht 18 Jahre alt ist ein betreutes Wohnen beim Jugendamt erfragen,aber ich seh gerade sie ist 18 Jahrealt....lach sorry

Wie gesagt ich würd ihre Sachen von der Oma holen und sie zu meiner Tochter ins Zimmer packen,damit sie zur Ruhe kommt!!!

Die Arge zahlt ihr den Regelsatz, abzüglich des Kindergeldes, welches sie nicht erhält.

AWenn ihr das schriftlich habt dann ab damit zur Kindergeldkasse und das Kindergeld auf ihr Konto überweisen lassen,so zusagen eine Abspaltung/abzweigung des Kindergeldes in Auftrag geben......das geht macht mein Sohn auch


LG Maya
 
Hallo Karma!

Ich würd die Kleine bei mir aufnehmen mit Untermietvertrag und allem drum und dran für meinetwegen 3 Monate und dann zusammen mit ihr eine Wohnung suchen.In einer WG oder wenn sie noch nicht 18 Jahre alt ist ein betreutes Wohnen beim Jugendamt erfragen,aber ich seh gerade sie ist 18 Jahrealt....lach sorry

Wie gesagt ich würd ihre Sachen von der Oma holen und sie zu meiner Tochter ins Zimmer packen,damit sie zur Ruhe kommt!!!



AWenn ihr das schriftlich habt dann ab damit zur Kindergeldkasse und das Kindergeld auf ihr Konto überweisen lassen,so zusagen eine Abspaltung/abzweigung des Kindergeldes in Auftrag geben......das geht macht mein Sohn auch


LG Maya

Guten Morgen Maya1973,
das mit der Abzweigung des Kindergeldes habe ich im Kopf.Es gibt dazu eine Pdf zum runterladen, vom Arbeitsamt. Leider hat sie von der Kindergeldkasse nichts schriftliches, weil das Kg an die Eltern überwiesen wird, und der Vater sich weigert, ihr irgendwelche Unterlagen zu überlassen. Sie kennt nur ihre Kg.Nr. Weiterhin behauptet der Vater, sie bekäme seit März kein Kg. mehr, das Schreiben dazu wollte er ihr nicht zeigen.
Heute bringt das Mädel alle Unterlagen mit, auch von der Arge .
Mal sehen was da zu machen ist.
Weiterhin soll sie sich heute noch beim Jugendamt melden, dort hat sie eine Ansprechpartnerin, die auch durchgesetzt hat, dass sie sich schnellstens von ihren Eltern räumlich trennen kann.Allerdings ist die Oma auch nicht besser!!
Ersteinmal bleibt das Mädel hier, aber wir werden sie hier nicht anmelden, um nicht schon wieder Stress mit der Arge zu erzeugen, sind Aufstocker und haben gerade ein laufendes Verfahren mit der Arge .
L.G. Karma
 
Liebe Karma
das ist natürlich blöd...nur wo du es gerade erwähnst wer hat/hatte kein Verfahren bei der Arge laufen...lach wenn sie die
Kindergeldnummer und Geburtsurkunde und Personalausweis und was von der Arge schriftlich hat dann hatt sie eigentlich alles beisammen was sie bei der KG- Kasse braucht.
vielleicht hat sie auch noch nen Kontoauszug hat um zu belegen das sie eben
kein Kindergeld bekommt...
Sie ist 18 warte kann sein das sie wirklich kein KG für die Tochter bekommen, da sie ja nicht mehr zur Schule geht und noch keinen Ausbildungsplatz nachweisen kann....
Aber das kann sie dann ja neu beantragen und muß vorweisen das sie arbeitssuchend ist....
Ich glaube wichtig ist für die Maus das sie zur Ruhe kommt und sich eben mit Ruhe sich um eine Unterkunft und eine Lehre bemühen kann....

Maya
 
Hallo ,
zum Kindergeld und aus gerade selber gemachter Erfahrung.

Kindergeldabzweigungsantrag kann nur von den Eltern beantragt werden .

Ich würde zur ARGE gehen und denen mitteilen das sie das Geld von den Eltern nicht erhält.
Ich würde ihr desweiteren bei der Wohnungssuche helfen , sie hat ja dann auch Anspruch auf Erstausstattung.

Petra
 
Kindergeldabzweigungsantrag kann nur von den Eltern beantragt werden .
Stimmt so aber nicht,die Kindergeldkasse hat mit dem Abzweigungsantrag gestellt durch Kinder nur eine Mehrarbeit....eben ein Amt


Also generell ist ein Abzweigungsantrag möglich. Es genügt der Nachweis. daß kein Unterhalt an Sie geleistet wird.
Versuchen Sie sich evtl. zu arrangieren. Klappt es nicht haben Sie bei der für Sie zuständigen Familienkasse die Möglichkeit einen Antrag auf Abzweigung zu stellen. In der Regel wir der derzeit Kindergeldberechtigte Elternteil angeschrieben und um Stellungnahme gebeten. Danach wird erst über die Bewilligung entschieden.




So gefunden auf einer Website der Kindergeldhilfe!!
 
Kindergeld ist Einkommen. Und darf daher erst bei Zufluss angerechnet werden (das sogenannte Zuflussprinzip). Also Widerspruch einlegen und zudem einstweilige Anordnung vor dem Sozialgericht beantragen.


Hier mal ein Muster Widerspruch :

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom 00.00.0000 mir zugangen am 00.00.0000 ein.

Begründung:

Im Bewilligungsbescheid wurde mir Kindergeld als Einkommen angerechnet. Dies ist im Regelfall, wenn das Geld schon auf meinem Konto fliesst korrekt. Da ich aber bisher noch keinen Zufluss auf meinem Konto verbuchen kann ist die vorzeitige Anrechnung des Kindergeldes unzulässig, da Einkommen erst dann berechnet werden darf wenn es zugeflossen ist (§ 11 SGB 2). Daher ensteht in meinem Bedarf eine Lücke die nicht durch das Kindergeld gefüllt wird.

Ich beantrage daher, den Bescheid vom 00.00.0000 aufzuheben und mir die zustehenden Leistungen in voller Höhe einschließlich der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung zu bewilligen.


Mit freundlichem Gruß

Damit zur Arge . 2 Kopien mitnehmen. Auf eine den Eingang quittieren lassen und die andere Ist für die Arge .

Habe mal irgendwo gelesen das zwischen 66 - 100 % das Gericht der Anordnung statt gibt. Also so ist es bei Sanktionen. Aber Richter nehmen dies scheinbar auch bei grob fehlerhaften Bescheiden als Vorlage. So jedenfalls geschehen bei meinem Bruder. das ging bei dem Ruck Zuck:icon_twisted:

Ach ja wegen dem Kindergeld an den Vater. Wenn das wirklich so ist das kein KG mehr fliesst, muss ein Neuantrag gestellt werden. Dass kann dann die Tochter nicht machen.

Aber sollte das Geld noch fliessen kann Sie den Abzweigungsantrag stellen.

Zudem sollte Sie sich überlegen Unterhalt von den Eltern zu erklagen. Da Sie ja noch keine abgeschlossene Lehre hat. Und die Eltern ja wie erwähnt nicht schlecht verdienen.

Ich denke auch das sie ausbildungssuchend bei der Arge gemeldet ist. Diese müsste dann eine Bescheinigung ihr geben.

Wegen der EGV : scheisse gelaufen. Denke die bittere Pille muss sie nun schlucken. ICH an ihrer Stelle würde dann nur noch mit einem Anwalt dagegen angehen.
 
Danke für eure Antworten, kann davon eine ganze Menge gebrauchen.

1. Widerspruch gegen die Arge , wegen der Anrechnung KK .Ggf. EA Sozialgericht.
2. Familienkasse anschreiben wegen Abzweigung, dann wird sie auch erfahren, ob überhaupt Kg. gezahlt wird. Sie ist Ausbildungssuchend gemeldet.Die sollen dann die Eltern anschreiben. Der Vater verweigert seiner Tochter jegliche Auskunft bezüglich Kg.

Das neuste ist, dass die Eltern nach Schleswig Holstein in ihre Eigentumswhg. ziehen wollen, dami sie keinen Unterhalt an die einzige Tochter zahlen müssen und gesagt wurde, dass die Oma jetzt das Kg. beantragen soll. Ich habe das Gefühl, dass die Kleine von der Familie fertig gemacht werden soll.Hintergründe sind wohl auch Erbschaften/Inmobilien. Das Mädel ist mit 16 schon einmal vor ihren Eltern geflohen und bei der Familie ihres Freundes untergekommen. Leider ist diese Freundschaft zerbrochen, deswegen wird sie vom Jugendamt unterstützt, weil sie nicht mehr zu ihren Eltern zurück wollte.
Sind die o.g. Punkte 1u. 2 so ok?
L.G. Karma
 
Kindergeld ist Einkommen. Und darf daher erst bei Zufluss angerechnet werden (das sogenannte Zuflussprinzip). Also Widerspruch einlegen und zudem einstweilige Anordnung vor dem Sozialgericht beantragen.


Hier mal ein Muster Widerspruch :



Damit zur Arge . 2 Kopien mitnehmen. Auf eine den Eingang quittieren lassen und die andere Ist für die Arge .

Habe mal irgendwo gelesen das zwischen 66 - 100 % das Gericht der Anordnung statt gibt. Also so ist es bei Sanktionen. Aber Richter nehmen dies scheinbar auch bei grob fehlerhaften Bescheiden als Vorlage. So jedenfalls geschehen bei meinem Bruder. das ging bei dem Ruck Zuck:icon_twisted:

Ach ja wegen dem Kindergeld an den Vater. Wenn das wirklich so ist das kein KG mehr fliesst, muss ein Neuantrag gestellt werden. Dass kann dann die Tochter nicht machen.

Aber sollte das Geld noch fliessen kann Sie den Abzweigungsantrag stellen.

Zudem sollte Sie sich überlegen Unterhalt von den Eltern zu erklagen. Da Sie ja noch keine abgeschlossene Lehre hat. Und die Eltern ja wie erwähnt nicht schlecht verdienen.

Ich denke auch das sie ausbildungssuchend bei der Arge gemeldet ist. Diese müsste dann eine Bescheinigung ihr geben.

Wegen der EGV : scheisse gelaufen. Denke die bittere Pille muss sie nun schlucken. ICH an ihrer Stelle würde dann nur noch mit einem Anwalt dagegen angehen.

Hallo Patrik,
danke für den Muster Widerspruch , bis auf KdU ...sie ist bei der Oma nur gemeldet, hat kein Zimmer, kein Bett, keinen Schrank und keinen Schlüssel für die Whg.Sie muß fragen,wenn sie dort auf dem Sofa schlafen möchte, und da hat die Oma immer irgendwelche Ausreden, warum es denn heute nicht paßt.
L.G. Karma
 
Das neuste ist, dass die Eltern nach Schleswig Holstein in ihre Eigentumswhg. ziehen wollen, dami sie keinen Unterhalt an die einzige Tochter zahlen müssen

Was müssen das für widerliche Menschen sein, die ihrem Kind so etwas antun :icon_neutral:.

Ich drücke der zuständigen Arge ganz fest die Daumen, dass sie sich das Geld von den Eltern erfolgreich wiederholen kann.

Solche Leute dürfen nicht auch noch belohnt werden.

Da gibt es Familien, die am Rande des Existenzminimums leben müssen, weil irgendein Anzugträger bestimmt, dass Kinder bis 25 Jahre von den Eltern versorgt werden müssen.

Und die, die es noch dicker haben, ernten durch vollendete Tatsachen faulige Hartz IV Früchte.

Sorry, aber ich rege mich gerade etwas auf :eek:
 
Was müssen das für widerliche Menschen sein, die ihrem Kind so etwas antun :icon_neutral:.

Ich drücke der zuständigen Arge ganz fest die Daumen, dass sie sich das Geld von den Eltern erfolgreich wiederholen kann.

Solche Leute dürfen nicht auch noch belohnt werden.

Da gibt es Familien, die am Rande des Existenzminimums leben müssen, weil irgendein Anzugträger bestimmt, dass Kinder bis 25 Jahre von den Eltern versorgt werden müssen.

Und die, die es noch dicker haben, ernten durch vollendete Tatsachen faulige Hartz IV Früchte.

Sorry, aber ich rege mich gerade etwas auf :eek:

Ich rege mich schon seit gestern abend tierisch auf.Gestern habe ich ein Telefonat mit dem Vater mitbekommen, durfte mithören. Er hat nicht gesprochen, sondern gebrüllt. Die Kleine hat nur gefragt, ob sie ein paar Tage bei Oma schlafen dürfe, nachdem er ausgebrüllt hatte wurde, ohne das die Kleine antworten konnte,einfach aufgelegt.Das Mädel lag auch schon wegen eines Nervenzusammenbruches im Krankenhaus.Sie weint viel und hat kaum Selbstbewußtsein.Und das unglaublichste kommt noch: Er ist Sozialpädagoge. Ich glaube, der Typ ist gestört.:icon_kotz:
Morgen gehen wir zum Jugendamt, sie hat sich einen Termin geholt.
Bei uns hat sie Ruhe und findet Hilfe , auch meine Tochter unterstützt sie und ist ganz lieb mit Ihr.
Alg II steht ihr eigentlich nicht zu, die Eltern müssen zahlen, ob sie nun in Schleswig Holstein oder in Timbuktu leben. Hier wird die Arge sicherlich noch tätig werden.
L.G. Karma
 
Bei uns hat sie Ruhe und findet Hilfe , auch meine Tochter unterstützt sie und ist ganz lieb mit Ihr.
Alg II steht ihr eigentlich nicht zu, die Eltern müssen zahlen, ob sie nun in Schleswig Holstein oder in Timbuktu leben. Hier wird die Arge sicherlich noch tätig werden.

Jep und bis das ganze Prozedere mit Unterhalt (eventuell einklagen) durch ist muss die Arge zahlen. SIE ist Hilfebedürftig jetzt.

Wenn die Arge sich mit darum bemüht gegen diese Eltern vorzugehen erfüllen die ausnahmsweise mal ihr Arbeit.

Ist Sie in therapeutischer Behandlung?

ach ja und auch wenn die eltern nach Tibet ziehen sind diese nicht von der Unterhaltspflicht ihrer Tochter entbunden. Meine auch mal gehört zu haben das man die selbst über deutsche Staatsgrenzen verfolgen kann in Zusammmenarbeit mit den Behörden der jeweiligen Länder.
 
Wenn die Arge sich mit darum bemüht gegen diese Eltern vorzugehen erfüllen die ausnahmsweise mal ihr Arbeit.


Und gerade diese Arbeit ist gesetzeswidrig. Sie werden da mit nicht durchkommen. Stichwort: Sippenhaft
Wenn das Mädel über 18 ist, hat die ARGE für sie aufzukommen.

Was man den Eltern vorwerfen kann ist, das sie ihre Tochter im Stich lassen um ALGII zu bekommen. Nicht, das sie nicht zahlen wollen.
Sie ist ja nicht in einer Ausbildung
 
Und gerade diese Arbeit ist gesetzeswidrig. Sie werden da mit nicht durchkommen. Stichwort: Sippenhaft
Wenn das Mädel über 18 ist, hat die ARGE für sie aufzukommen.

Was man den Eltern vorwerfen kann ist, das sie ihre Tochter im Stich lassen um ALGII zu bekommen. Nicht, das sie nicht zahlen wollen.
Sie ist ja nicht in einer Ausbildung

SOweit ich weiß, sind die Eltern unterhaltspflichtig, bis das Kind eine Ausbildung abgeschlossen hat. Auch nach dem 18. Geburtrtag.
 
Und gerade diese Arbeit ist gesetzeswidrig. Sie werden da mit nicht durchkommen. Stichwort: Sippenhaft
Wenn das Mädel über 18 ist, hat die ARGE für sie aufzukommen.

Was man den Eltern vorwerfen kann ist, das sie ihre Tochter im Stich lassen um ALGII zu bekommen. Nicht, das sie nicht zahlen wollen.
Sie ist ja nicht in einer Ausbildung

Das Mädchen ist ausbildungssuchend und damit sind die Eltern in der Pflich
 
Und was ist wenn sie nie eine Ausbildung anfängt oder nicht anfangen kann?

die tochter muss nur einen der punkte erfüllen:

arbeitssuchend/ausbildungssuchend gemeldet sein: das ist sie

in der ausbildung: was keiner sagen kann. bei niemanden

eine schule besucht: wäre eine alternative. aber kommt immer auf sie an.


ich denke das sie ausbildungssuchend gemeldet ist ist schonmal ein guter grundsatz. was in zukunft seien wird kann man ihr nicht zu last legen.

das mit der arbeit meine ich so. das die bis zur feststellung des anspruchs auf unterhaltszahlungen der eltern das geld für das Mädchen zahlen. Ihre Grundsicherung eben.

hatte es nur falsch formuliert. sorry.
 
Jep und bis das ganze Prozedere mit Unterhalt (eventuell einklagen) durch ist muss die Arge zahlen. SIE ist Hilfebedürftig jetzt.

Wenn die Arge sich mit darum bemüht gegen diese Eltern vorzugehen erfüllen die ausnahmsweise mal ihr Arbeit.

Ist Sie in therapeutischer Behandlung?

ach ja und auch wenn die eltern nach Tibet ziehen sind diese nicht von der Unterhaltspflicht ihrer Tochter entbunden. Meine auch mal gehört zu haben das man die selbst über deutsche Staatsgrenzen verfolgen kann in Zusammmenarbeit mit den Behörden der jeweiligen Länder.

Hallo Patrik,
Gestern kam wieder eine neue Masche der Eltern, sie wollen der Kleinen die Miete für 1 JAHR bezahlen!? Wahrscheinlich um einer Unterhaltsklage zu entkommen. Nur ist hier die Frage, wann bekommt sie überhaupt eine Whg. die angemessen ist ? Und wer zahlt in der Zwischenzeit Unterhalt? Und was ist nach diesem Jahr? Ich sehe nur, das sie stillgehalten wird.Therapie wäre gut, aber step by step..sie wird sonst überfordert :icon_kratz:
Gruß Karma

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine eigene Meinung.
 
Hallo Patrik,
Gestern kam wieder eine neue Masche der Eltern, sie wollen der Kleinen die Miete für 1 JAHR bezahlen!? Wahrscheinlich um einer Unterhaltsklage zu entkommen. Nur ist hier die Frage, wann bekommt sie überhaupt eine Whg. die angemessen ist ? Und wer zahlt in der Zwischenzeit Unterhalt? Und was ist nach diesem Jahr? Ich sehe nur, das sie stillgehalten wird.Therapie wäre gut, aber step by step..sie wird sonst überfordert :icon_kratz:
Gruß Karma

Dies ist keine Rechtsberatung, sondern meine eigene Meinung.

Nicht auf diesen Angebot reagieren. Anwalt und Jugendamt einschalten. Sie kriegt vielleicht mehr raus als für 12 Monate die Miete gezahlt zu bekommen.

Ihre Grundsicherung (351 €) plus Kosten der Unterkunft zahlt die Arge vorerst bis raus ist was die Eltern an Unterhalt zahlen müssen (Wird vermutlich das Gericht entscheiden schlussendlich).

Wegen der Wohnung: Bei der Arge eine Bestätigung holen das Sie sich eine Wohnung suchen darf und wieviel Sie nach deren Tabellen kosten darf. Das erfahrt ihr nur bei der arge . und schriftlich geben lassen.

Dann Wohnung suchen. wenn gefunden: Nicht sofort unterschreiben. Zur Arge gehen und das dort schriftlich bestätigen lassen das die Kosten voll übernommen werden.

Ich denke das mit der Wohnung ist auch besser so da es mit der Oma ja auch nicht das gelbe vom Ei ist.

sobald die wohnung bewilligt wurde, auch nach Erstausstattung fragen und beantragen. ich denke das Sie so einiges für den Start braucht. Und da die Eltern sich so daneben verhalten muss das vorerst die Arge bezahlen. Würde aber alle Belege aufbewahren. Vielleicht müssen die Eltern das dann zurückzahlen oder so.

Mit der Therapie war ja nur ein Vorschlag und keine Zwangsmassnahme der arge oder so.

erstmal muss ihre quasi Obdachligkeit beendet werden.:icon_smile:
 
Ich möchte euch berichten, wie es mit dem Mädel weitergegangen ist:
Das Jugendamt hat sich um die Wohnungsbeschaffung gekümmert und eine angemessene Whg. für das Mädel gefunden.Weiterhin kümmert sich das JA um die Formalitäten mit der Arge .
Ich habe ein Schreiben an die Arge formuliert, da das KG seit März/09 angerechnet wird, aber von der Familienkasse nicht gezahlt wird. DIE ARGE ZAHLT ALLES NACH!!
Ich hoffe sehr, dass die Arge sich den Unterhalt bei den Eltern wiederholt.
L.G. Karma
 
Status

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