Hallo,ich habe da mal eine Frage zu den vermittlungsversuchen für U 25.
Also,meine Tochter ist 18 Jahre und hat im letzten Jahr ihre Qualifikation für die qymnasiale Oberstufe geschafft,auf der Hauptschule.In der Zentralprüfung einen Notendurchschnitt von 1,7.
Leider hat sie infolge von Mangel an Aufnahmekapazitäten keinen Schulplatz bekommen.Sie hat sich nun im diesen Jahr nochmal beworben,weil sie das Abitur machen will.Die Bezirksregierung hat uns keinen Schulplatz angewiesen.Rechtsanspruch für das Gym ?
Wie sieht das mit der Arge aus.Muss sie der Arge zur Verfügung stehen,obwohl sie sich um eine Weiterqualifikation bemüht?Die Massnahmen von der Arge sind nicht das was unsere Tochter will.Recht auf Bildung?
Also,meine Tochter ist 18 Jahre und hat im letzten Jahr ihre Qualifikation für die qymnasiale Oberstufe geschafft,auf der Hauptschule.In der Zentralprüfung einen Notendurchschnitt von 1,7.
Leider hat sie infolge von Mangel an Aufnahmekapazitäten keinen Schulplatz bekommen.Sie hat sich nun im diesen Jahr nochmal beworben,weil sie das Abitur machen will.Die Bezirksregierung hat uns keinen Schulplatz angewiesen.Rechtsanspruch für das Gym ?
Wie sieht das mit der Arge aus.Muss sie der Arge zur Verfügung stehen,obwohl sie sich um eine Weiterqualifikation bemüht?Die Massnahmen von der Arge sind nicht das was unsere Tochter will.Recht auf Bildung?