Horrorfussel
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Hallo, ich bin 17 Jahre alt & in der 28. woche schwanger.
Meine Schule habe ich dieses Jahr fertig gemacht & meine Ausbildung startet auf Grund des kommenden Babys erst nächstes Jahr.
Ich wohne momentan noch bei meinen Eltern, habe jedoch vor mit meinem Freund (Kindesvater) in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. (Dieser bezieht übrigens kein ALG II sondern arbeitet.. schon mal vorne weg)
Nun wollte ich bei der Arge einen Antrag auf Umzug stellen bzw einen auf die Babyerstausstattung. Diese jedoch wollte meine Anträge einfach nicht bearbeiten weil sie einen Hartz 4-Antrag von uns wollen, da sie meinen das ich die erstausstattung nur als ALG II-Empfänger bekomme... Stimmt das??
Damit ich die Leistung bekomme wollte ich den Antrag stellen, durfte das jedoch nicht, da ich noch zu hause wohne. Meine Eltern (beide arbeiten) sollten ihn für mich stellen. Also wäre meine Mutter oder mein Vater Antragssteller. Was sinnlos ist, da diese etwas zu viel verdienen und somit keinen Zuschuss bekommen.
Eigentlich wurde mir bei Pro Familia gesagt das meine Eltern zwar für mich aber nicht für mein Baby zuständig sind...
Ich kann auch nicht ausziehen, da ich für den "antrag auf umzug in eine eigene wohnung" ebenfalls einen eigenen ALG II-Antrag stellen muss (laut arge)...
Wenn ich ohne zustimmung vom Amt umziehe, steht mir später (ebenfalls laut arge) kein recht auf einen mietzuschuß zu, diesen brauche ich jedoch bis ich meine Lehre nächstes Jahr beginne.
So nun kann ich ja laut arge keinen eigenen antrag stellen, bekomme mein Geld für die Erstausstattung bzw den Umzug aber nur wenn ich dies tue. Was nun??
lg Line
Meine Schule habe ich dieses Jahr fertig gemacht & meine Ausbildung startet auf Grund des kommenden Babys erst nächstes Jahr.
Ich wohne momentan noch bei meinen Eltern, habe jedoch vor mit meinem Freund (Kindesvater) in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen. (Dieser bezieht übrigens kein ALG II sondern arbeitet.. schon mal vorne weg)
Nun wollte ich bei der Arge einen Antrag auf Umzug stellen bzw einen auf die Babyerstausstattung. Diese jedoch wollte meine Anträge einfach nicht bearbeiten weil sie einen Hartz 4-Antrag von uns wollen, da sie meinen das ich die erstausstattung nur als ALG II-Empfänger bekomme... Stimmt das??
Damit ich die Leistung bekomme wollte ich den Antrag stellen, durfte das jedoch nicht, da ich noch zu hause wohne. Meine Eltern (beide arbeiten) sollten ihn für mich stellen. Also wäre meine Mutter oder mein Vater Antragssteller. Was sinnlos ist, da diese etwas zu viel verdienen und somit keinen Zuschuss bekommen.
Eigentlich wurde mir bei Pro Familia gesagt das meine Eltern zwar für mich aber nicht für mein Baby zuständig sind...
Ich kann auch nicht ausziehen, da ich für den "antrag auf umzug in eine eigene wohnung" ebenfalls einen eigenen ALG II-Antrag stellen muss (laut arge)...
Wenn ich ohne zustimmung vom Amt umziehe, steht mir später (ebenfalls laut arge) kein recht auf einen mietzuschuß zu, diesen brauche ich jedoch bis ich meine Lehre nächstes Jahr beginne.
So nun kann ich ja laut arge keinen eigenen antrag stellen, bekomme mein Geld für die Erstausstattung bzw den Umzug aber nur wenn ich dies tue. Was nun??
lg Line