16 jährige bald obdachlos

Leser in diesem Thema...

Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...

unwissend

Ganz Neu hier...
Startbeitrag
Mitglied seit
17 Jan 2006
Beiträge
5
Bewertungen
0
hallo
ich habe eine frage

hat eine 16 jährige die alleine mit ihrem freund wohnt anspruch, auf staatliche leistungen
beide wurden mit dem jugendamt von zuhause rausgeholt,
er ist 21 und macht gerade die 2 ausbildung, erste abgebrochen verdient 297€ kindergeld ist beantragt.
sie bekommt 230€unterhalt und kindergeld, davon können sie nicht leben

miete ist seit 5 mon. nicht bezahlt
sie geht zur schule und macht regulär ihren realschulabschluss nach.
sie ist aus der jugendhilfe entlassen worden, also das jugendamt arbeitet nicht mehr mit ihr zusammen, sie hat 1,5 jahre heim hinter sich.

die wohnung läuft nur auf ihn, und am 1.12 müssen sie raus wegen unbezahlter miete.
was können die beiden schnellstmöglich tun, hartz 4 ist beantragt, aber ihnen wurde gesagt das sie außer einen lebensmittel gutschein pro woche können sie nicht machen bis die bafög ablehnung kommt, das dauert aber
die beiden sind verzweifelt.

lg absolut unwissend
 
Hallo,
hier mal ein paar Infos:

SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung

2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

1. der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

2. der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

3. ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Dies ist ja schon durch das Einschreiten des Jugendamtes nachgewiesen. Weiter ist wichtig:

(5) Sofern Leistungen für Unterkunft und Heizung erbracht werden, können auch Schulden übernommen werden, soweit dies zur Sicherung der Unterkunft oder zur Behebung einer vergleichbaren Notlage gerechtfertigt ist. Sie sollen übernommen werden, wenn dies gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht. Vermögen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 ist vorrangig einzusetzen. Geldleistungen sollen als Darlehen erbracht werden.

Ich würde schnellstmöglich einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen oder direkt mit den Unterlagen beim Sozialgericht in der Beratungsstelle vorsprechen und den Rechtspfleger bitten, eine einstweilige Anordnung gegen die zuständige Jobcenter zu beantragen, damit diese Kosten übernommen werden. Der zuerst angegangene Leistungsträger, in diesem Fall die Jobcenter, ist vorerst zu verpflichten in diesen Notfällen Leistungen zu erbringen, wenn ich nicht fehlinformiert bin.
 
das problem ist das sie sagen ohne bafög ablehnung machen wir nix und die ablehnung dauert halt
es kann doch nicht sein das sie obdachlos werden weil hier rumgeschoben wird wer geld von wem bekommt

ist der 21 jährige denn bab berechtigt?
ich habe die information das es so ist, andere sagen nein ist nicht so!
lg unwissend
 
Wichtig ist erst einmal, dass die ungewisse Wohnsituation gelöst wird. Hier muss die Jobcenter, meines Wissens nach, als zuerst angegangener Leistungsträger nach SGB sofort entscheiden. Denn es droht Wohnungslosigkeit!! Deswegen unbedingt zum Sozialgericht, Rechtsberatungsstelle gehen!!! Die Leistungen werden dann zwar, aller Wahrscheinlichkeit nach, erstmal als Darlehen gewährt, über dessen Rückzahlung oder Verrechnung mit anderen Leistungen dann später entschieden wird.

Bei BAFÖG oder ähnlichem kenne ich mich nicht so gut aus. Aber soweit ich weiß, ist dies auch noch möglich, wenn derjenige unter 25 ist und in Ausbildung. Aber, wie gesagt, hier kenne ich mich nicht so gut aus. Vielleicht weiß da jemand im Forum noch besser Bescheid. Ich werde mal sehen, ob ich heute noch was drüber finde.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich hier melden...
Zurück
Oben Unten