15jährige Schülerin mit Rentenversicherungsnummer?

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Catsy

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Hallo,

meine Tochter wird im Juli 15. Mein neuer ALGII -Bescheid läuft ab 01.07.09 wieder für 6 Monate.
Beim Bescheid dafür hat mir die SB mitgeteilt, dass sie die Rentenversicherungsnummer von meiner Tochter möchte (alle ab 15-jährigen).
Warum - wofür?

Sie geht momentan in die 7. Klasse Realschule (bis zur 10. Klasse).
Schulbescheinigung wurde auch verlangt - wegen dem Schulstarter-Geld, das ab August bezahlt werden soll (die 100,- Euro pro Jahr).

Aber wozu die Rentenversicherungsnummer?

Ist das in anderen JC auch so üblich?
 

ArmesWuerstchen

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Hallo,

eine Rentenversicherunsgnummer bekommt man nur mit der erstmaligen Aufnahme einer Beitragspflichtigen Beschäftigung.....

Will die ARGE da was "unterscheiben" ???..........
 
E

ExUser 2606

Gast
Also ich habe damals einfach eine Nummer bei der RV angefordert. Ist allerdings schon gut 25 Jahre her. Ich weiss nicht mehr wofür ich die brauchte, aber auf jeden Fall ging ich noch zur Schule.
 

HappyDiddls

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Hallo,

ich mußte die Sozialversicherungs-Nr. für meine Tochter auch besorgen weil sie 15 J. wurde, das scheint neu zu sein. Möglicherweise ist das jetzt Standart weil man für die Arge mit 15 J. als erwerbsfähig zählt. In unserem Fall war es aber auch noch so, daß meine Tochter für unsere BG die Antragstellerin ist, weil ich z. Zt. EU-Rente beziehen.

Ich habe für die Sozialversicherungs-Nr. einfach bei unserer Krankenkasse anrufen, habe denen gesagt wofür wir das brauchen und die haben das dann in die Wege geleitet.

Gruß Happy
 
D

dragonflyer

Gast
Nein, es ist keine Verarsche.

So, wie jetzt jeder eine lebenslange gleichlautende Steuernummer bekommt, bekommt jeder Mensch eine lebenslange Rentennummer, und das schon im Kindesalter.

Unsere Tochter hat schon mit 8 Jahren eine Versicherungsnummer zugeteilt bekommen.

Diese Nummern werden seit 2 oder 3 Jahren zugeteilt, auch für Kleinkinder mittlerweile.
 

ArmesWuerstchen

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Hallo,


Nein...das :
So, wie jetzt jeder eine lebenslange gleichlautende Steuernummer bekommt, bekommt jeder Mensch eine lebenslange Rentennummer, und das schon im Kindesalter.

ist keine Rentenversicherungsnummer.......sodern die

Sozialversicherungsnummer !


die im Zuge der Reform des Soziaversicherungsrechtes eingeführt wurde und die jedes Kind bei seiner Geburt seit ein paar Jahren erhält.

Denn wir sind ja ein bürokratischer (oder war das Demokratischer?) Staat und warum etwas einfach handhaben,wenn es auch kompliziert geht.....:icon_rolleyes:

Anstelle alles weiterhin zentral bei einer Stelle (Rentenversicherung) zu belassen...gibt es jetzt ein Durcheinander von Nummern.....

Denn bis auf weiteres muß jeder Arbeitgeber weiterhin eine Rentenversicherungsnummer bei Aufnahme einer Beschäftigung für seinen Mitarbeiter beantragen......

Was ich persönlich noch viel schlimmer an diesen neuen Sozialversicherungsnummern finde,ist der idiotische "Datenschutz"....
Anstelle wie bisher das Geburtsdatum und den Buchstaben des Hausnamens
im Klartext anzugeben....wird nun alles verschlüsselt......was soll das??.
Das ist sowas von *******........
Mein Arbeitgeber,Hausarzt usw. haben doch ehh meine persönlichen Daten....
 

gerda52

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ashna meinte:
m, vierlleicht will die Arge ja schon die Rentenbeiträge für die 15jährigen abführen?

War ein Witz.
Das ist keinesfalls so abwegig, wie es klingt. 15jährige BG -Mitglieder zählen zu den erwerbsfähigen ALG II Empfängern und dürften daher RV-versichert sein. Ob nun Beiträge für die RV fällig werden, hängt nach meiner Vermutung (bin im Moment zu bequem, das genau nachzulesen ; )) dann noch davon ab, ob die allgemeine Schulpflicht erfüllt ist.

Ein weiteres Motiv für die Vorlage der Nummer: Der / die SchülerIn könnte in den Ferien jobben, und damit der Arge das auf gar keinen Fall entgeht, braucht sie die Nr. für den Datenabgleich.

 
E

ExitUser

Gast
Moin Moin erstmal

ohne die Sozialversicherungsnummer können keine Sozialbezüge für deine Tochter abgeführt werden da sie mit 15 von der Krankenversicherung her noch familienversichert ist und auch über dieses alter hinaus. Die Rentenversicherung wird auch unter dieser nummer abgeführt.

Meiner Meinung nach möchte der SB die nummer haben aus verschiedenen gründen.

1 Wie gerda 52 schon meinte die abhägigkeit der allgemeinen schulpflicht ob diese schon erfüllt ist. Da bin ich auch ihrer Meinung.

2 Ist der Wechsel des Geld bezuges sie wechselt mit erreichen des 15 Lebensjahres von Sozialgeld auf ALG 2 intern, den Personen unter 15 Jahren sind nicht erwerbsfähig denn ALG 2 erhält nur wer zwischen 15 und 67 ist. Sozialgeld wer unter 15 ist und über 67

3 Wenn man dann noch zur Schule geht oder sich später Ausbildungssuchend meldet ist diese Nummer Wichtig für die Meldung der ARGE /Arbeitsagentur über beitragsfreie zeiten an die Rentenversicherung hier für muss der Arbeitsagentur bzw. der ARGE diese Nummer bekannt sein da sie es sonst nicht Melden kann.

Ich bin mir aber ziemlich sicher das es sich bei deiner Angelegenheit um Punkt 2 und 3 handelt da ich selbst vor guten 3 Jahren ein Brief bekam von der Agentur für Arbeit das der Agentur diese Nummer nicht bekannt sei. Darauf hin musste ich dann hin und meinen SV Ausweis vorlegen. Da die dies wohl versäumt hatten
 

biddy

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Anlage WEP (weitere Personen in der BG ) zum Hauptantrag:
Anlage WEP
zur Eintragung weiterer Personen der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren (zu Abschnitt 2f des Hauptantrages) (Kinder unter 15 Jahren tragen Sie bitte in Anlage KI ein.)

...

... Rentenversicherungsnummer _________________________
...
Anlage KI, Feld 4:
4b Nur für Kinder ab Vollendung des 14. Lebensjahres:
Liegt für das Kind bereits eine Rentenversicherungsnummer vor? O Ja O Nein

Wenn ja, die Rentenversicherungsnummer lautet ____________________.

Wenn nein,
O Rentenversicherungsnummer wurde beantragt oder
O soll vom Träger beantragt werden.
Ausfüllhinweise:
2. Anlage KI Zur Eintragung von Kindern der Bedarfsgemeinschaft unter 15 Jahren

...

Zu 4b Rentenversicherungsnummer

Die Angaben zur Sozialversicherung sind zur Beantragung der Rentenversicherungsnummer erforderlich, weil erwerbsfähige Personen ab Vollendung des 15. Lebensjahres durch den Bezug von Alg II kranken-, pflege und ggf. rentenversichert sind.
 
E

ExitUser

Gast
Hm, merkwürdig. In unserem Fall war das "Kind" bereits 17 und wollte sich in den Sommerferien ein bisschen Geld verdienen. Einzig für diesen Zweck haben wir damals eine RV-Nummer beantragen müssen.
 

ela1953

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Meinen drei Kindern wurde die Sozialversicherungsnummer zugeschickt als sie 15 waren.

Sie haben aber gejobbt seit sie 13 waren.
 

ArmesWuerstchen

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Hallo,

noch mal zur Klarstellung:

Mit der Reform des Sozialversicherungsrechtes

erhält jede in Deutschland geborene Person seit 3 Jahren (wenn ich das richtig im Gedächtnis habe) automatisch eine
Sozialversicherungs-Nummer !!

Diese Sozialversicherungs-Nummer wird in naher Zukunft (wie es schon in Österreich oder den USA üblich ist ) die bisherige Rentenversicherungs-Nummer
ablösen.......

Mein Kritikpunkt an diesem Nummern-Quaos ist der, das
man nicht eine Stelle als federführend dafür genommen hat.....
("böse " Zungen würden jetzt ja behaupten,das Vater Staat den Unternehmern weiterhin ermöglichen will,zu "besch*******"......-) )

Nach meinem persönlichem Dafürhalten sollte die Steuernummer das
"Universal-Instrument" werden......
Gemäß dem Muster:
128 = zum B. Stadt München
05072009 = Geburtsdatum
M05 = Familienname M 0 = Männlich 5 = 5 Person mit diesem Familiennamen
V00 = Vorname ist der erste im Alphabet
P123 = Prüfziffer 123 nach besonderem Algorithmus
 

Berenike1810

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Hallo Catsy,

solange die Arge nur eine Nummer will ist ja alles noch ganz angenehm.

Mir sind andere Fälle bekannt, da hat man Schülerinnen u. Schüler nach Vollendung des 15. Lj eingeladen ..."um ihre Arbeitslosigkeit zu beseitigen".

Man legte den geschockten sogar EGV 's vor! -Obwohl diese gar nicht vor hatten, die Schule zu beenden.

Eine kernige Ini vor Ort, hat das inzwischen "abstellen" können.

-Sollte Dein Kind eingeladen werden - begleite sie unbedingt! Und NIX wird unterschrieben !!!!

Berenike
 

biddy

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Ich würde da gar nicht hingehen.

In unserem Fall hat es kürzlich nach schriftlicher Einladung der ARGE an meine Tochter gereicht, dass ich dieses Schreiben als Erziehungsberechtigte meines minderjährigen Kindes beantwortet habe mit dem Hinweis, dass sie schulpflichtig ist und um 8 Uhr morgens, wenn sie im Unterricht sitzen muss, einem "Termin zur Eingliederung" folglich nicht wahrnehmen wird, außerdem sei eine Eingliederung nicht angesagt, da ... siehe oben. Beigelegt hatte ich eine Schulbescheinigung; das gewünschte Zeugnis nicht.

Ich hatte eine Mail vorangeschickt, da donnerstags Feiertag war; die Einladung war für Freitag und kam so kurz vorher, dass wir schon Schwierigkeiten hatten, die Schulbeschenigung rechtzeitig zu erhalten. Das ganze dann noch mal per Einschreiben/Rückschein.

Antwort des SB per Mail um 6:55 Uhr: "Danke, ist ok. Bitte auch im August eine neue aktuelle Schulbescheinigung einreichen. Gruß XXXXX" Fehlte nur noch das Tschüssiiiiiiie. :redface:
 
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