Fischer111
Elo-User*in
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Ich habe beim Sozialgericht gegen die Deutsche Rentenversicherung geklagt.
Hierbei wurde das persönliche Erscheinen angeordnet und die Gerichtsverhaltung soll morgen sein.
Nun bin ich am Donnerstag krank geworden und mein Hausarzt hat mir bis Mittwoch eine Krankmeldung gegeben. Reicht dies als Bescheinigung beim Sozialgericht, dass ich nicht kommen kann? Oder möchten sie dort ein Attest?
Hat dies eventuelle Nachteile für mich? Oder wird einfach ein neuer Termin gegeben?
Falls hierzu noch Fragen oder Wünsche bestehen, stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich für die Mühe und wünsche eine gute Zeit.
Mit besten Grüßen,
Hierbei wurde das persönliche Erscheinen angeordnet und die Gerichtsverhaltung soll morgen sein.
Nun bin ich am Donnerstag krank geworden und mein Hausarzt hat mir bis Mittwoch eine Krankmeldung gegeben. Reicht dies als Bescheinigung beim Sozialgericht, dass ich nicht kommen kann? Oder möchten sie dort ein Attest?
Hat dies eventuelle Nachteile für mich? Oder wird einfach ein neuer Termin gegeben?
Falls hierzu noch Fragen oder Wünsche bestehen, stehe ich jederzeit gerne zur Verfügung. Ich bedanke mich für die Mühe und wünsche eine gute Zeit.
Mit besten Grüßen,