K
KAHMANN
Gast
Deutschlandweit gehen gerade gepfefferte Strompreiserhöhungen ab 2013 ein, welche durch die Stromkonzerne mit der EEG Umlage begründet werden.
Nun hat sich die Bundesregierung zu einer Regelsatzerhöhung um 10€ monatlich durchgerungen. Das entspricht angeblich der durchschnittlchen Inflationsrate von 2,5%.
Natürlich steigen die Lebenshaltungskosten, im Vergleich zu allen Konsumgütern, unverhältnissmäßig schneller. Was also für Nahrung, Miete, Wasser und vor allem Strom weitaus höhere Belastungen bedeutet.
Da in letzter Zeit auch vermehrt über eine vermeintliche Rechtswidrigkeit aller Leistungsbescheide für 2013 diskutiert wird, interressiert mich mal um wie viel Euros man ab 2013 durchschnittlich beschissen wird.
Strom ist ja nunmal eine Regelsatzleistung!
Lohnt der Widerspruch - wenn ja - muss ein Widerspruch sein ?
Welchen Einfluss haben anhängige Regelsatzklagen?
sozialrechtsexperte: Alle Hartz IV-Bescheide für 2013 sind ausnahmslos rechtswidrig
danke
Nun hat sich die Bundesregierung zu einer Regelsatzerhöhung um 10€ monatlich durchgerungen. Das entspricht angeblich der durchschnittlchen Inflationsrate von 2,5%.
Natürlich steigen die Lebenshaltungskosten, im Vergleich zu allen Konsumgütern, unverhältnissmäßig schneller. Was also für Nahrung, Miete, Wasser und vor allem Strom weitaus höhere Belastungen bedeutet.
Da in letzter Zeit auch vermehrt über eine vermeintliche Rechtswidrigkeit aller Leistungsbescheide für 2013 diskutiert wird, interressiert mich mal um wie viel Euros man ab 2013 durchschnittlich beschissen wird.
Strom ist ja nunmal eine Regelsatzleistung!
Lohnt der Widerspruch - wenn ja - muss ein Widerspruch sein ?
Welchen Einfluss haben anhängige Regelsatzklagen?
sozialrechtsexperte: Alle Hartz IV-Bescheide für 2013 sind ausnahmslos rechtswidrig
danke