omaberta123
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Hallo,
hat jemand erfahrung mit dem §125.
Ich werde zum 22. August von der Krankenkasse mit dem Krankengeld ausgesteuert, bekäme aber dann Alg1.
Nun liegt mein Rentenantrag [wegen schweren Rls und den anderen Krankheiten beim Sozialgericht, Rentenantrag wurde von der Krankenkasse gestellt].
Da ich aber schon einmal beim Arbeitsamt war und einen Antrag auf Alg1 gestellt habe, und es nie in Anspruch genommen habe, da zwei Ärzte des MDK von der Krankenkasse nach dem Widerspruch des VDK‘s anschließend meinten weniger als 3 Std. und höchst Erwerbsgefährtet bin, läuft das Krankengeld bis zum 22. August weiter.
Nun ist es aber so, da ich ja schon einmal Alg1 beantragt habe und Widerspruchsverfahren bei der DRV lag wegen der Berendung und einem [BAD]ischen Gutachter der nur über mein Äusserliches und über den Missbrauch des Tilidin berichtet[hänge mit freude über der Toilettenschüssel jede Nacht und bin auch verdammt gerne fast die ganze Wochr wach] beurteilte der Arbeiztsamtsarzt nach den Unterlagen des Iditotischen Gutachters der DRV Vollschichtig Erwerbsfähig HAHAHA
Nun liegt der Antrag dank VDK beim Sozialgericht alle meine Ärzte sagen das gleiche wie der MDK der Krankenkasse.
Kann ich jetzt trotzdem einen Antrag auf § 125 stellen?
Vielleicht kennt sich irgendjemand damit aus und kann mir eine schnelle Antwort geben, wäre sehr dankbar dafür
Gruß
Heike
hat jemand erfahrung mit dem §125.
Ich werde zum 22. August von der Krankenkasse mit dem Krankengeld ausgesteuert, bekäme aber dann Alg1.
Nun liegt mein Rentenantrag [wegen schweren Rls und den anderen Krankheiten beim Sozialgericht, Rentenantrag wurde von der Krankenkasse gestellt].
Da ich aber schon einmal beim Arbeitsamt war und einen Antrag auf Alg1 gestellt habe, und es nie in Anspruch genommen habe, da zwei Ärzte des MDK von der Krankenkasse nach dem Widerspruch des VDK‘s anschließend meinten weniger als 3 Std. und höchst Erwerbsgefährtet bin, läuft das Krankengeld bis zum 22. August weiter.
Nun ist es aber so, da ich ja schon einmal Alg1 beantragt habe und Widerspruchsverfahren bei der DRV lag wegen der Berendung und einem [BAD]ischen Gutachter der nur über mein Äusserliches und über den Missbrauch des Tilidin berichtet[hänge mit freude über der Toilettenschüssel jede Nacht und bin auch verdammt gerne fast die ganze Wochr wach] beurteilte der Arbeiztsamtsarzt nach den Unterlagen des Iditotischen Gutachters der DRV Vollschichtig Erwerbsfähig HAHAHA
Nun liegt der Antrag dank VDK beim Sozialgericht alle meine Ärzte sagen das gleiche wie der MDK der Krankenkasse.
Kann ich jetzt trotzdem einen Antrag auf § 125 stellen?
Vielleicht kennt sich irgendjemand damit aus und kann mir eine schnelle Antwort geben, wäre sehr dankbar dafür
Gruß
Heike