12 Wochen Sperrzeit wg Wechsel von befristete in UNbefristete Stelle !!!

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CosimaBurg

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Hallo zusammen :welcome:

ich habe hier im Forum nur Threads zum umgekehrten Fall gefunden, daher hier mein Anliegen und die Bitte um Eure Expertise:

Zum 21.06.2017 endete mein Beschäftigungsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma, das am 15.02.2017 begann und bis 31.12.2017 befristet war, durch meine Kündigung.

Kurz vor meiner Kündigung hatte ich bereits meinen neuen UNbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, der am 01.07.17 begann.

Ich hatte also eine Lücke 9 Tagen (von 22.06. bis 30.06.), in der ich nicht beschäftigt war.

Leider habe ich mich deshalb bei der AfA arbeitslos (nicht arbeitssuchend) gemeldet, da ich dachte das müsse ich, um auch in der Lücke krankenversichert zu sein. Jetzt weiß ich, dass ich das auch ohne Meldung gewesen wäre, aber gut. Hatte eine Falschauskunft der AfA .

Folge meiner Arbeitslos-Meldung ist eine 12-Wochen-Sperrzeit von 22.06. an.

In dem Schreiben heißt es:

"Sie haben Ihr Beschäftigungsverhältnis (...) durch eigene Kündigung selbst gelöst. Ihr Verhalten haben Sie damit begründet, dass Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ab 01.07. aufnehmen. Diese Gründe konnten jedoch bei Abwägung Ihrer Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft den Eintritt einer Sperrzeit nicht abwenden. Auch aus den vorhandenen Unterlagen (Anm.: welche sie meint weiß ich nicht, habe keine eingereicht) habe ich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne einer Sperrzeitregelung erkennen können. Die Sperrzeit dauert 12 Wochen. Sie mindert Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld um 90 Tage - ein Viertel der Anspruchsdauer."

Das bedeutet für mich: würde ich z.B. im August in der Probezeit gekündigt (was hoffentlich nicht passiert), bekäme ich bis Mitte September kein ALG 1 (??) und auch mein Anspruch auf ALG verkürzt sich erheblich! ?

Frage:
Was soll das? Was ist gemeint mit "Interessen der Versichertengemeinschaft"? Meine erwerbstätigen und damit in die Arbeitslosenversicherung einzahlenden Mitbürger hatten doch keinen Schaden durch meine Kündigung, da ich in der 9tägigen Pause kein ALG bezogen habe.

Ich habe eine befristete zugungsten einer unbefristeten Stelle gekündigt, was die Versichertengemeinde und die AfA freuen sollte.

Was wäre denn ein "wichtiger Grund" für die gute Frau vom Arbeitsamt - hat da einer eine Idee?

Ich möchte asap Widerspruch einreichen und bin für gute Tipps dankbar, damit der gleich richtig "sitzt" und ich nicht noch Monate mit dem Ärgernis zu tun habe.

Danke Euch!

VG Cosima
 
G

Gelöschtes Mitglied 54151

Gast
Das bedeutet für mich: würde ich z.B. im August in der Probezeit gekündigt (was hoffentlich nicht passiert), bekäme ich bis Mitte September kein ALG 1 (??) und auch mein Anspruch auf ALG verkürzt sich erheblich! ?
Ja, so sieht's aus.

Ich hatte also eine Lücke 9 Tagen (von 22.06. bis 30.06.), in der ich nicht beschäftigt war.
Genau diese Lücke ist das Problem. Du hättest erst zum 30.06. kündigen dürfen.
Böse Zungen würden dir jetzt unterstellen, du hättest auf Kosten der AfA 9 Tage Sonderurlaub machen wollen, und das mögen die dort leider nicht.

Was soll das? Was ist gemeint mit "Interessen der Versichertengemeinschaft"? Meine erwerbstätigen und damit in die Arbeitslosenversicherung einzahlenden Mitbürger hatten doch keinen Schaden durch meine Kündigung, da ich in der 9tägigen Pause kein ALG bezogen habe.
Einer Arbeitslosmeldung folgt meist auch ein Alg-Antrag, und davon ist die AfA wohl ausgegangen

Ich habe eine befristete zugungsten einer unbefristeten Stelle gekündigt, was die Versichertengemeinde und die AfA freuen sollte.
Bei Kündigung der alten Stelle zum 30.06. (alternativ: Nichtmeldung beim Amt) und späterem Verlust des neuen Jobs hätte das als wichtiger Grund herhalten können, aber in der vorliegenden Konstellation eher nicht.

Sorry, aber ich seh für deinen Widerspruch ziemlich schwarz.
 

flandry

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Eine Sperrzeit über das Ende der Arbeitslosenzeit hinaus??? Seltsam.
Wie auch immer: Du hast ein "schlechtes" Arbeitsverhältnis gegen ein "besseres" ausgewechselt. Damit hast du der Versichertengemeinschaft Vorteile verschafft. Die bestraft dich jetzt.
Du hast jedenfalls die Stelle gekündigt und mehr oder weniger nahtlos eine neue angefangen. Also kann eine Sperre höchstens bis zum Beginn der neuen Stelle erfolgen. Wenn die Gesetze das nicht hergeben dann muss eben die ganze Sanktion gestrichen werden.
Ich würde es mit einem Widerspruch und gleichzeitig einer Beschwerde wegen Schikane versuchen.
 
Z

ZarMod

Gast
Das Vorgehen der AfA liest sich schon absurd. Rechtswidrig ist es allemal und Widerspruch mit mit ggf. anschließender Klage sind erfolgversprechend.
Wikipedia-Sperrzeit-Wichtiger Grund meinte:
Ein wichtiger Grund ist in diesem Fall dann gegeben, wenn eine konkrete Aussicht auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestand,
der Versicherte also nicht mutwillig die drohende Arbeitslosigkeit in Kauf genommen hat. (Quelle)
Siehe auch BSG Urteil vom 26.10.2004, AZ B 7 AL 98/03 R (Link zum Urteil)
 
G

Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Rechtswidrig ist es allemal und Widerspruch mit mit ggf. anschließender Klage sind erfolgversprechend.
Da wär ich mit nicht so sicher.
a) Die Urteile beziehen sich alle auf den späteren Verlust der neuen Arbeitsstelle, diese ist bei Eintritt der Arbeitslosigkeit im vorliegenden Fall aber noch gar nicht angetreten worden.
b) Mit einer Kündigung zum 30.06. wäre die Arbeitslosigkeit vermieden worden. Durch die vorzeitige Kündigung wurde sie hingegen mutwillig herbeigeführt.

Ob 12 Wochen Sperrzeit bei nur 9 Tagen Arbeitslosigkeit noch verhältnismäßig sind, wäre allerdings zu bezweifeln.
Ebenso bezweifle ich aber auch, ob die AfA diese Frage im Widerspruchsverfahren im Sinne der TE berücksichtigen wird; das wird wohl eher erst vor Gericht passieren.
 

CosimaBurg

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Vielen Dank für Eure Einschätzung.

Ich habe nun heute erstmal per Einschreiben den Widerspruch losgeschickt mit Vermerk "Begründung folgt".
Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher ob die AfA und ich nicht von unterschiedlichen Dingen ausgehen...

Zur Begründung des Widerspruchs noch eine Sache:
ich hatte die Stelle aus verschiedenen Gründen gekündigt aber auch deswegen weil ich gesundheitliche Probleme bekommen habe. ich leide an starkem Sicca Syndrom (sehr trockene Augen) und kam dort trotz meiner Salben/Tropfen wg . des starken Ent-/Belüftungssystems gar nicht klar. Die Luftfeuchte in den Neubau-Räumen betrug im Feb/März unter 30 % (empfohlen sind laut Arbeitsstätten Verordnung 40-60% und das für GESUNDE Personen).
Ich hatte mir dann extra einen Tischluftbefeuchter besorgt, den ich auf Weisung des Facility Managers mit Hinweis auf Gebäudesicherheit (?!) wieder entfernen musste.

Soll ich bei meiner Widerspruchsbegründungung auch diesen Grund nennen? Die Diagnose Sicca habe ich schriftlich für alles andere Zeugen.

Danke nochmal
Cosima
 

Vlic89

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Du bist doch 1 Monat rückversichert bei deiner Krankenkasse...wegen 9 Tage dieser ganze bürokratische Aufwand?!
 

Doppeloma

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Hallo CosimaBurg,

kann das auch nicht ganz nachvollziehen, warum man eine Stelle zu früh kündigt, wenn man schon weiß, wo man danach (und ab wann) wieder arbeiten wird ...

Ich habe nun heute erstmal per Einschreiben den Widerspruch losgeschickt mit Vermerk "Begründung folgt".
Ich bin mir immer noch nicht ganz sicher ob die AfA und ich nicht von unterschiedlichen Dingen ausgehen...

Wir kennen ja nicht den schriftlichen Bescheid und die AfA kann nur "von dem ausgehen" was du dazu auch selbst mitgeteilt hast.

Für die "Überbrückung" dieser Lücke wäre wohl eine AU (noch im Arbeitsverhältnis beginnend) die "elegantere" Lösung gewesen oder eben die Kündigung erst "passend" zum Übergang in die neue Stelle.

Hast du deinen zustehenden Urlaub ausgezahlt bekommen (von der ZAF ) ansonsten hat dir auch noch der Urlaub in der Kündigungsfrist zugestanden (oder die finanzielle Abgeltung dafür).

Den Antrag an die AfA hättest du dir sparen können und die Nachversicherung (bei der KK ) gilt nur wenn das auch später von irgendeiner Stelle (AG oder AfA ) ausgeglichen wird, ansonsten musst du diese 9 Tage (als freiwilliges Mitglied) selbst bezahlen.

Ich wundere mich immer wieder wie leichtsinnig heute noch selbst gekündigt wird, ohne mal VORHER über die Konsquenzen nachzudenken oder sich zu erkundigen was sinnvoller wäre.

Für die AfA interessiert aktuell NUR die (unnötige) Aufgabe des bisherigen Arbeitsplatzes, was die Zukunft an deinem neuen Arbeitsplatz dir bringen wird ist dafür im Moment völlig unerheblich ... :icon_evil:

Ein Jahr nach Aufgabe eines Arbeitsplatzes wäre auch jede Sperre dafür hinfällig, aber die "Logik" dich jetzt für 12 Wochen sperren zu wollen, wo du nur für 9 Tage Geld haben willst ist natürlich auch sehr fragwürdig.

Es wäre schon wichtig, welche Unterlagen du überhaupt bei der AfA abgegeben hast zusammen mit deinem Antrag, denn "gar nichts" geht nicht, zumindest ist dann die Ablehnung nicht mehr so "unlogisch" ...

Bitte stell den Bescheid mal anonymisiert ein, sonst kann man dir auch keine Tipps für den Widerspruch / die Begründung geben und erkennen ob das überhaupt noch einen Sinn ergibt ...

Zur Begründung des Widerspruchs noch eine Sache:
ich hatte die Stelle aus verschiedenen Gründen gekündigt aber auch deswegen weil ich gesundheitliche Probleme bekommen habe.

Dann geht man zum Arzt und lässt sich zumindest bescheinigen, dass diese Stelle aus gesundheitlichen Gründen (welche genau gehen die AfA gar nichts an) aus medizinischer Sicht besser aufzugeben ist.

Das muss die AfA zwar ohne Prüfung durch den eigenen ÄD auch nicht sofort akzeptieren, aber nachträglich wird dir das auch kein Arzt mehr bestätigen (wollen) ...

Wenn du beweisen möchtest, dass es diese Probleme mit den Augen schon länger gibt, dann wird man sich bei der AfA auch fragen, warum du nun so "Hals über Kopf" gekündigt hast ...
So "überstürzt" wäre das nun (vermutlich) doch gar nicht (mehr) notwendig gewesen, wo du schon eine neue Stelle fest in Aussicht hattest.

Jeder vernünftige Arzt der dein Problem kennt hätte dir sicher auch diese paar Tage mit einer AU "überbrücken" können, die kann man ja beenden, um die neue Arbeit dann nahtlos anzutreten.

ich leide an starkem Sicca Syndrom (sehr trockene Augen) und kam dort trotz meiner Salben/Tropfen wg . des starken Ent-/Belüftungssystems gar nicht klar. Die Luftfeuchte in den Neubau-Räumen betrug im Feb/März unter 30 % (empfohlen sind laut Arbeitsstätten Verordnung 40-60% und das für GESUNDE Personen).
Ich hatte mir dann extra einen Tischluftbefeuchter besorgt, den ich auf Weisung des Facility Managers mit Hinweis auf Gebäudesicherheit (?!) wieder entfernen musste.

Das wird die AfA aber nun nicht mehr wirklich interessieren, dazu hättest du direkt bei der Arbeitslosmeldung entsprechende Begründungen abgeben sollen (dass es aus gesundheitlichen Gründen war).
Ob dein zukünftiges Arbeitsverhältnis halten wird was es aktuell verspricht (unbefristet) muss ja die AfA nicht abhalten, zunächst mal die aktuellen Tatsachen zu nehmen.

Da ist deine Themen-Überschrift etwas verwirrend, es geht im Moment um die Tatsache / Aufgabe der letzten Stelle (ohne wirklich zwingenden Grund) und diese 9 Tage, die Sperre gilt dem aktuellen Stand ...

Soll ich bei meiner Widerspruchsbegründungung auch diesen Grund nennen? Die Diagnose Sicca habe ich schriftlich für alles andere Zeugen.

Ich weiß nicht ob man den Antrag auf ALGI aktuell noch komplett zurück nehmen kann, denn Geld wirst du ja nun wohl nicht bekommen und wenn du wenigstens 1 Jahr in der neuen Firma bist, kann es wegen der aktuellen Sache keine Sperre mehr geben.

Dein kompletter Anspruch auf ALGI ist dann (in jedem Falle) wieder vorhanden und deine Gesundheit dafür jetzt noch lange mit der AfA zu "diskutieren", das wäre mir die Sache nicht wert.

Du wirst deine Kraft und deine Zeit sicher bald dringender für die neue Arbeit benötigen.

Die Beiträge für die KK wirst du selbst zahlen müssen, betrachte es als "Lehrgeld" und geh in der Zukunft lieber zum Arzt wenn du wegen Krankheit / besonderer Einschränkungen eine Arbeit auf lange Sicht nicht mehr durchführen kannst.

MfG Doppeloma
 

CosimaBurg

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Guten Abend zusammen

ich stelle das Schreiben in Kürze ein, ist dann sicher klarer.
Vorab nochmal zur Erinnerung: Ich habe KEIN ALG beantragt.
Und dass ich mich arbeitslos melden MUSS, um in der 9 Tage Lücke krankenversichert zu bleiben, war eine Falschauskunft der AfA per Telefon. 1 Tag später (zu spät) habe ich bei meiner Krankenkasse erfahren, dass dem nicht so ist.

LG Cosima
 
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