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Hallo zusammen 
ich habe hier im Forum nur Threads zum umgekehrten Fall gefunden, daher hier mein Anliegen und die Bitte um Eure Expertise:
Zum 21.06.2017 endete mein Beschäftigungsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma, das am 15.02.2017 begann und bis 31.12.2017 befristet war, durch meine Kündigung.
Kurz vor meiner Kündigung hatte ich bereits meinen neuen UNbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, der am 01.07.17 begann.
Ich hatte also eine Lücke 9 Tagen (von 22.06. bis 30.06.), in der ich nicht beschäftigt war.
Leider habe ich mich deshalb bei der AfA arbeitslos (nicht arbeitssuchend) gemeldet, da ich dachte das müsse ich, um auch in der Lücke krankenversichert zu sein. Jetzt weiß ich, dass ich das auch ohne Meldung gewesen wäre, aber gut. Hatte eine Falschauskunft der AfA .
Folge meiner Arbeitslos-Meldung ist eine 12-Wochen-Sperrzeit von 22.06. an.
In dem Schreiben heißt es:
"Sie haben Ihr Beschäftigungsverhältnis (...) durch eigene Kündigung selbst gelöst. Ihr Verhalten haben Sie damit begründet, dass Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ab 01.07. aufnehmen. Diese Gründe konnten jedoch bei Abwägung Ihrer Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft den Eintritt einer Sperrzeit nicht abwenden. Auch aus den vorhandenen Unterlagen (Anm.: welche sie meint weiß ich nicht, habe keine eingereicht) habe ich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne einer Sperrzeitregelung erkennen können. Die Sperrzeit dauert 12 Wochen. Sie mindert Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld um 90 Tage - ein Viertel der Anspruchsdauer."
Das bedeutet für mich: würde ich z.B. im August in der Probezeit gekündigt (was hoffentlich nicht passiert), bekäme ich bis Mitte September kein ALG 1 (??) und auch mein Anspruch auf ALG verkürzt sich erheblich! ?
Frage:
Was soll das? Was ist gemeint mit "Interessen der Versichertengemeinschaft"? Meine erwerbstätigen und damit in die Arbeitslosenversicherung einzahlenden Mitbürger hatten doch keinen Schaden durch meine Kündigung, da ich in der 9tägigen Pause kein ALG bezogen habe.
Ich habe eine befristete zugungsten einer unbefristeten Stelle gekündigt, was die Versichertengemeinde und die AfA freuen sollte.
Was wäre denn ein "wichtiger Grund" für die gute Frau vom Arbeitsamt - hat da einer eine Idee?
Ich möchte asap Widerspruch einreichen und bin für gute Tipps dankbar, damit der gleich richtig "sitzt" und ich nicht noch Monate mit dem Ärgernis zu tun habe.
Danke Euch!
VG Cosima

ich habe hier im Forum nur Threads zum umgekehrten Fall gefunden, daher hier mein Anliegen und die Bitte um Eure Expertise:
Zum 21.06.2017 endete mein Beschäftigungsverhältnis bei einer Zeitarbeitsfirma, das am 15.02.2017 begann und bis 31.12.2017 befristet war, durch meine Kündigung.
Kurz vor meiner Kündigung hatte ich bereits meinen neuen UNbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben, der am 01.07.17 begann.
Ich hatte also eine Lücke 9 Tagen (von 22.06. bis 30.06.), in der ich nicht beschäftigt war.
Leider habe ich mich deshalb bei der AfA arbeitslos (nicht arbeitssuchend) gemeldet, da ich dachte das müsse ich, um auch in der Lücke krankenversichert zu sein. Jetzt weiß ich, dass ich das auch ohne Meldung gewesen wäre, aber gut. Hatte eine Falschauskunft der AfA .
Folge meiner Arbeitslos-Meldung ist eine 12-Wochen-Sperrzeit von 22.06. an.
In dem Schreiben heißt es:
"Sie haben Ihr Beschäftigungsverhältnis (...) durch eigene Kündigung selbst gelöst. Ihr Verhalten haben Sie damit begründet, dass Sie ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ab 01.07. aufnehmen. Diese Gründe konnten jedoch bei Abwägung Ihrer Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft den Eintritt einer Sperrzeit nicht abwenden. Auch aus den vorhandenen Unterlagen (Anm.: welche sie meint weiß ich nicht, habe keine eingereicht) habe ich keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne einer Sperrzeitregelung erkennen können. Die Sperrzeit dauert 12 Wochen. Sie mindert Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld um 90 Tage - ein Viertel der Anspruchsdauer."
Das bedeutet für mich: würde ich z.B. im August in der Probezeit gekündigt (was hoffentlich nicht passiert), bekäme ich bis Mitte September kein ALG 1 (??) und auch mein Anspruch auf ALG verkürzt sich erheblich! ?
Frage:
Was soll das? Was ist gemeint mit "Interessen der Versichertengemeinschaft"? Meine erwerbstätigen und damit in die Arbeitslosenversicherung einzahlenden Mitbürger hatten doch keinen Schaden durch meine Kündigung, da ich in der 9tägigen Pause kein ALG bezogen habe.
Ich habe eine befristete zugungsten einer unbefristeten Stelle gekündigt, was die Versichertengemeinde und die AfA freuen sollte.
Was wäre denn ein "wichtiger Grund" für die gute Frau vom Arbeitsamt - hat da einer eine Idee?
Ich möchte asap Widerspruch einreichen und bin für gute Tipps dankbar, damit der gleich richtig "sitzt" und ich nicht noch Monate mit dem Ärgernis zu tun habe.
Danke Euch!
VG Cosima