10Prozent Kürzung bei Krankheit/Eilt

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CharlyBrown

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23 Mai 2006
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Hallo,

was sollte ich tun, mir will man das ALG2 um 10Prozent für 3Monate kürzen.
Weil ich bei einem Termin nicht erschienen bin.Hatte aber ne Krankmeldung
zu meinem ansprechenden Vermittler geschickt??
Nochmnals meine Frage: Ist es Rechtens von Seiten der JobBörse so zu handeln??

Danke im vorraus für euren Rat.
 
Hallo

also ich würde Widerspruch einlegen und mich darin auf den §65 SGB1 ( Grenzen der Mitwirkung ) beziehen.

§ 65 Grenzen der Mitwirkung
(1) Die Mitwirkungspflichten nach §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder

2. ihre Erfüllung dem Betroffenen aus einem wichtigen Grund nicht zugemutet werden kann oder

3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.

ich denke Punkt 2 sollte bei akuter und bescheingter Krankheit ja wohl vorhanden und nachzuvollziehen sein. Gerade wenn du auch ein Attest vorgelegt hast.

Ob es Unterschiede bei den Krankheitsbildern gibt, weiß ich nicht. Allerdings ist ein SB kein Arzt und wenn man eine AU vorlegt, so sollte auch der SB glauben, dass diese AU ihre Berechtigung hat in diesem Moment.

MissM.
 
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