§§ 102 ff, des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches (SGB X), Fragen ohne Ende...

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Borri

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Hallo @all,

ich habe mal eine Frage, folgendes:

ich habe Post von der Deutschen Rentenversicherung.

Die Schreiben, und das Schreiben sieht so nach einem
"0815-Formular" aus, und da ist ein "Kästchen" ange "x" t, und da steht geschrieben:
"Es bestehen bereits folgende vorrangig zu erfüllende sonstige Forderungen oder Erstattungsansprüche nach den §§ 102ff. des Zehnten Buches des Sozialgestzbuches (SGB X)"

und meine Frage lautet, was hat das zu bedeuten, sind das "Forderungen" aus einem "sozialen Topf" wie beispielsweise
"Kosten für eine abgebrochene Reha...."
oder Kosten für "Teilnahme am Hamburger Modell",
oder "Kosten für "Übergangsgeld"
oder...
oder...
oder.....

Ich komme leider von der technischen, naturwissenschaftlichen Schiene (beruflich), und ich kenn mich mit diesem SGB X-Kram nun gar nicht aus, ich kann zwar lesen u. schreiben, auch "rechnen" (kleines 1x1) , und Physik, und "höhere Mathematik", also "Analysis", "Kurvendiskussion", Intergralrechnung, Differentialgleichungen höherer Ordnung (2.ten Grades) das macht mir wirklich alles sehr viel Spass, aber dieses Schreiben der "Deutschen Rentenversicherung" verunsichert mich, die Antwort ist "sparsam", extrem sparsam, so wie die
EU-Rente an sich ja auch.

Hat jemand eine Idee, was das sein kann, also sind das irgendwelche "Verrechnungen" zwischen diversen
(Sozial)-Leistungsträgern, oder können das auch "Forderungen" sein, so einfach ganz normale "Konsumschulden" oder Credite bei irgendwelchen Banken ?

Ich bedanke mich vorab und freue mich über Antworten !

beste Grüße

Borri
 

Hartzeola

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§102 SGB X bedeutet, dass der derzeit zuständige Sozialträger in Vorleistung geht.

Beispiel: du bekommst ALG II . Am 01.03 hat Reha begonnen. Genau ab diesem Zeitpunkt besteht Anspruch auf eine Leistung der DRV , der Anspruch auf ALG II endet zum 28.02.

Da aber DRV nicht sofort zu zahlen beginnt, beziehst du bisherige Leistung vorerst weiter, und zwar in der bisherigen Höhe. In z.B. 2 Monate, also im Mai, beginnt DRV zu zahlen, im Mai bekommst du das Geld bereits von der DRV .

Im März und April zahlte das JC , obwohl es eigentlich gar nicht zahlen sollte. Es holt sein Geld für diesen Zeitraum von der DRV , nennt sich Erstattungsanspruch. Evtl bekommst du eine Nachzahlung.
 

Borri

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Hallo Hartzeola,

vielen Dank für deine Antwort und deine Erklärungen.
Ich finde, für einen juristischen Laien so wie mich, ist dieses SGB (X) ernsthaft schwer zu verstehen.
Aber Deine Antwort beruhigt mich, erstmal.


viele Grüße + einen schönen Sonntag !

Borri
 
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