JunkYard90
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Hallo liebes Forum,
ich habe zur Zeit ein großes Problem.
Alles fing damit an das ich mich bei zwei Vermittlungsvorschlägen angeblich nicht beworben habe. Beworben habe ich mich aber nur kann ich es nicht beweisen. Bei der einen Firma habe ich mich schriftlich beworben as weiß ich noch da dort die möglichkeit einer email bewerbung nicht gegeben war. bei der anderen per Email. ( wenn auf den vermittlungsvorschlag steht Bewerbung per Email dann nutze ich das eig. auch immer.) Naja das waren die beiden Firmen bei denen angeblich keine Bewerbung von mir angekommen sind. ich bewerbe mich grundsätzlich bei jedem VM Vorschlag ,das macht mir nun echt keine Mühe.
Dann habe ich einen Großen Fehler gemacht ich habe die Anhörungen für den Eintritt einer Sanktion ( beide sind zeitgleich angekommen)nicht beachtet. meine SB meinte ich solle beweisen das ich mich beworben habe. Ich sagte ihr das geht nicht ,da mein PC kaputt gegangen ist. Ich speicher die Anschreiben immer auf dem rechner und drucke sie vor jedem Termin aus jedoch hat sich mein pc verabschiedet un die komplette erste Welle Bewerbungen mitgenommen. Ist aber auch eagal warum, jedenfalls konnte ich nix beweisen. Also habe ich 100% sanktion bekommen (bin u25). darauf habe ich dann auch Widerspruch eingelegt und per einschreiben an das JC verschickt. Ich warte noch auf eine antwort.
Geschreiben habe ich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die beiden von ihnen verhängten Sanktionen ein.
Die Zahlungen auf die kosten der Unterkunft zu beschränken ist in beiden fällen absolut unbegründet. Ich habe mich bei beiden Firmen fristgerecht beworben.
Für eventuelle Störfaktoren beim übertragen ,zusenden oder Erhalt der jeweiligen Unterlagen bin ich nicht haftbar zu machen.
Deshalb lege ich hiermit gegen beide Sanktionen Widerspruch ein und vordere die vollständige Aufhebung.
Sollte keine Einigung erfolgen, und die Einschränkung meines Existenzminimums durch das SGB II nicht aufgehoben werden, sehe ich mich gezwungen Anklage bei Sozialgericht zu erheben.
Allerdings hoffe ich das Problem zuerst intern zu klären.
Am 25. 2. hatte ich dann wieder einen Termin diesmal mit neuer SB ,da die Aufteilung nach PLZ jetzt nicht mehr gilt.
die hat mir dann eine neue EGV aufgesetzt (Die alte gilt bis 15.04.2013), diesmal mit einer Maßnahme zu Aktivierung und berufliche Eingliederung. Ich erkärte ihr das ich zu 100% sanktioniert bin und wie ich die Fahrtkosten bezahlen soll. Die SB meinte dann "naja das bekommen Sie doch nachgezahlt". Und wie soll ich das im voraus bezahlen hab ich sie gefragt. Aber das hat sie nicht verstanden.
Also habe ich mich geweigert die EGV mit der Maßnahme zu unterschreiben. Darauf hat sie mir die EVG als VE mitgegeben.
Nun stehe ich doof da. meine letzten paar Euro werde ich sicher nicht für ein Busticket ausgeben. Ich dachte ich könnte das Problem alleine wieder in den Griff bekommen aber es ist mir einfach über den Kopf gewachsen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Die Maßnahe beginnt morgen früh um 8:00.ich weiß ich komme spät damit. Entschuldigt bitte meine Rechtschreibung.
ich habe zur Zeit ein großes Problem.
Alles fing damit an das ich mich bei zwei Vermittlungsvorschlägen angeblich nicht beworben habe. Beworben habe ich mich aber nur kann ich es nicht beweisen. Bei der einen Firma habe ich mich schriftlich beworben as weiß ich noch da dort die möglichkeit einer email bewerbung nicht gegeben war. bei der anderen per Email. ( wenn auf den vermittlungsvorschlag steht Bewerbung per Email dann nutze ich das eig. auch immer.) Naja das waren die beiden Firmen bei denen angeblich keine Bewerbung von mir angekommen sind. ich bewerbe mich grundsätzlich bei jedem VM Vorschlag ,das macht mir nun echt keine Mühe.
Dann habe ich einen Großen Fehler gemacht ich habe die Anhörungen für den Eintritt einer Sanktion ( beide sind zeitgleich angekommen)nicht beachtet. meine SB meinte ich solle beweisen das ich mich beworben habe. Ich sagte ihr das geht nicht ,da mein PC kaputt gegangen ist. Ich speicher die Anschreiben immer auf dem rechner und drucke sie vor jedem Termin aus jedoch hat sich mein pc verabschiedet un die komplette erste Welle Bewerbungen mitgenommen. Ist aber auch eagal warum, jedenfalls konnte ich nix beweisen. Also habe ich 100% sanktion bekommen (bin u25). darauf habe ich dann auch Widerspruch eingelegt und per einschreiben an das JC verschickt. Ich warte noch auf eine antwort.
Geschreiben habe ich:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen die beiden von ihnen verhängten Sanktionen ein.
Die Zahlungen auf die kosten der Unterkunft zu beschränken ist in beiden fällen absolut unbegründet. Ich habe mich bei beiden Firmen fristgerecht beworben.
Für eventuelle Störfaktoren beim übertragen ,zusenden oder Erhalt der jeweiligen Unterlagen bin ich nicht haftbar zu machen.
Deshalb lege ich hiermit gegen beide Sanktionen Widerspruch ein und vordere die vollständige Aufhebung.
Sollte keine Einigung erfolgen, und die Einschränkung meines Existenzminimums durch das SGB II nicht aufgehoben werden, sehe ich mich gezwungen Anklage bei Sozialgericht zu erheben.
Allerdings hoffe ich das Problem zuerst intern zu klären.
Am 25. 2. hatte ich dann wieder einen Termin diesmal mit neuer SB ,da die Aufteilung nach PLZ jetzt nicht mehr gilt.
die hat mir dann eine neue EGV aufgesetzt (Die alte gilt bis 15.04.2013), diesmal mit einer Maßnahme zu Aktivierung und berufliche Eingliederung. Ich erkärte ihr das ich zu 100% sanktioniert bin und wie ich die Fahrtkosten bezahlen soll. Die SB meinte dann "naja das bekommen Sie doch nachgezahlt". Und wie soll ich das im voraus bezahlen hab ich sie gefragt. Aber das hat sie nicht verstanden.
Also habe ich mich geweigert die EGV mit der Maßnahme zu unterschreiben. Darauf hat sie mir die EVG als VE mitgegeben.
Nun stehe ich doof da. meine letzten paar Euro werde ich sicher nicht für ein Busticket ausgeben. Ich dachte ich könnte das Problem alleine wieder in den Griff bekommen aber es ist mir einfach über den Kopf gewachsen. Ich hoffe Ihr könnt mir helfen. Die Maßnahe beginnt morgen früh um 8:00.ich weiß ich komme spät damit. Entschuldigt bitte meine Rechtschreibung.