Guten Tag,
am 12.11.2012 wurde ich vom Jobcenter Bonn einer Maßnahme zugewiesen. Der Zuweisungsbeginn war der 19.11.2013. Die Maßnahmebezeichnung lautet: Aktivierungshilfen U 25. Träger: Vesbe e.V.
Ich weigere mich aber an dieser Maßnahme teilzunehmen, da ich in der Vergangenheit gemerkt habe, dass sich dort meistens jugendliche Drogenabhängige aufhalten und da ich dies früher selbst einmal war möchte ich nicht mehr mit solchen Person im Kontakt sein. Dies teilte ich der Sachbearbeiterin vom Jobcenter auch mit aber es interessierte sie nicht.
Da ich nun nicht zu dieser Maßnahme erschienen bin, wurde mir nun mit einem Schreiben vom 31.1.2013 eine 100% Sanktion angedroht die sich natürlich auch auf die Miete auswirkt.
Deswegen nun meine Frage: Wie sollte ich nun vorgehen?
Die Beratung mit Herrn Behrsing habe ich heute leider verpasst. Aber in einem Gespräch letzte Woche teilte er mit mit, dass ein Paragraph auf den sich das Jobcenter bezieht schon gar nicht mehr existiert.
Hier der Betreff von dem Brief:
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
am 12.11.2012 wurde ich vom Jobcenter Bonn einer Maßnahme zugewiesen. Der Zuweisungsbeginn war der 19.11.2013. Die Maßnahmebezeichnung lautet: Aktivierungshilfen U 25. Träger: Vesbe e.V.
Ich weigere mich aber an dieser Maßnahme teilzunehmen, da ich in der Vergangenheit gemerkt habe, dass sich dort meistens jugendliche Drogenabhängige aufhalten und da ich dies früher selbst einmal war möchte ich nicht mehr mit solchen Person im Kontakt sein. Dies teilte ich der Sachbearbeiterin vom Jobcenter auch mit aber es interessierte sie nicht.
Da ich nun nicht zu dieser Maßnahme erschienen bin, wurde mir nun mit einem Schreiben vom 31.1.2013 eine 100% Sanktion angedroht die sich natürlich auch auf die Miete auswirkt.
Deswegen nun meine Frage: Wie sollte ich nun vorgehen?
Die Beratung mit Herrn Behrsing habe ich heute leider verpasst. Aber in einem Gespräch letzte Woche teilte er mit mit, dass ein Paragraph auf den sich das Jobcenter bezieht schon gar nicht mehr existiert.
Hier der Betreff von dem Brief:
Zuweisung in die Maßnahme Aktivierungshilfen U25 gemäß § 16 Abs. 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - SGB II i.V.m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr.1 SGBII des Dritten Buches Sozialgesetzbuh - SBG III
Vielen Dank für Ihre Hilfe!