eine Bekannte von mir hat 2 Wochen ein 400,00€-Job gamcht und gekündigt.
Jetzt hat sie eine Sanktion von 100 % des ALG II mit Mehrbedarf für Alleinerziehende für die Zeit vom 01. Juni - 31. August. Also auf angesmessene Kosten für Unterkunft und Heizung beschränkt.
aus den Gründen, dass die Kündigung keinen besonderen Grund hat und, dass sie das Alter von 25 Jahren noch nicht erreicht hat.
Das Essensgeld im Kindergarten wird zur Hälfte übernommen und Rest soll sie selber bezahlen von dem was sie noch zur Verfügung hat.
Zum Einkaufen soll sie sich Essensgutscheine beim Amt holen.
Werden diese später von ihrem Bedarf abgezogen?
Kann man da irgendetwas machen, dass nicht die 100% sondern weniger abgezogen werden? es handelt sich schließlich um einen Minijob..
Sie hat ein Kind, 3 Jahre alt.
könnt ihr uns irgendwelche Tipps geben?
Jetzt hat sie eine Sanktion von 100 % des ALG II mit Mehrbedarf für Alleinerziehende für die Zeit vom 01. Juni - 31. August. Also auf angesmessene Kosten für Unterkunft und Heizung beschränkt.
aus den Gründen, dass die Kündigung keinen besonderen Grund hat und, dass sie das Alter von 25 Jahren noch nicht erreicht hat.
Das Essensgeld im Kindergarten wird zur Hälfte übernommen und Rest soll sie selber bezahlen von dem was sie noch zur Verfügung hat.
Zum Einkaufen soll sie sich Essensgutscheine beim Amt holen.
Werden diese später von ihrem Bedarf abgezogen?
Kann man da irgendetwas machen, dass nicht die 100% sondern weniger abgezogen werden? es handelt sich schließlich um einen Minijob..
Sie hat ein Kind, 3 Jahre alt.
könnt ihr uns irgendwelche Tipps geben?