juergen1958
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Hallo,
ich hatte mehrfach gelesen, dass es wenn man ALG 2 bezieht und was dazuverdient, man 100,-- € frei hat und was darüber hinausgeht man 20% behalten kann. Leider finde ich dazu den entsprechenden Paragraphen im SGB nicht. Weiss jemand deren Nummer? Es geht um folgendes Problem: Wenn ich im August und im September für je 100,-- Euro arbeite, das Geld aber insgesamt erst komplett (200,--) im September ausbezahlt bekomme, fällt dieses dann unter den Freibetrag (2 Monate á 100 €) oder muß ich 80% "abführen", da ich im September einen Einkommensgeldzufluss in Höhe von 200,-- Euro hatte?
Am liebsten wäre mir es, wenn ich das Verfahren in einem Paragraphen nachlesen könnte, um sicher zu gehen. Leider habe ich mit Google unter "ALG 2 " geringfügige Beschäftigung" Freibetrag und im SGB 2 auf Anhieb nichts passendes gefunden.
Vielen Dank und viele Grüsse !
Jürgen
ich hatte mehrfach gelesen, dass es wenn man ALG 2 bezieht und was dazuverdient, man 100,-- € frei hat und was darüber hinausgeht man 20% behalten kann. Leider finde ich dazu den entsprechenden Paragraphen im SGB nicht. Weiss jemand deren Nummer? Es geht um folgendes Problem: Wenn ich im August und im September für je 100,-- Euro arbeite, das Geld aber insgesamt erst komplett (200,--) im September ausbezahlt bekomme, fällt dieses dann unter den Freibetrag (2 Monate á 100 €) oder muß ich 80% "abführen", da ich im September einen Einkommensgeldzufluss in Höhe von 200,-- Euro hatte?
Am liebsten wäre mir es, wenn ich das Verfahren in einem Paragraphen nachlesen könnte, um sicher zu gehen. Leider habe ich mit Google unter "ALG 2 " geringfügige Beschäftigung" Freibetrag und im SGB 2 auf Anhieb nichts passendes gefunden.
Vielen Dank und viele Grüsse !
Jürgen