1) Verspäteter Lohn nach Kündigung Anrechnung auf ALG2 korrekt? 2) Keine Bewerbungskosten für Online-Bewerbung?

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FragendesIch

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Hi,

habe zwei Fragen:

1) ich wurde zum 30.6. gekündigt (betriebsbedingt); aufgrund von Krankheit des Lohnsachbearbeiters im Juni kam das Geld erst am 05. Juli 2018. Habe gestern den Bescheid erhalten, dass ich für Juli somit kein ALG2 mehr bekomme, wegen irgendeinem Zuflussprinzip. (ALG1 bekomme ich nicht, da ich nun nach 10 Monaten gekündigt wurde). Ist das so korrekt? Nur weil ein Sachbearbeiter krank war und die Lohnüberweisung nicht rechtzeitig ausfertigen konnte, bekomm ich nun kein ALG2? Somit muss ich also wieder 2 Monate von einem Gehalt bezahlen? (Als ich angefangen habe, kam der Lohn rechtzeitig zum Monatsende; aber ALG2 wurde ja schon am Monatsanfang eingestellt - musste dort vom 1. Gehalt meine Schulden begleichen und die neuen Rechnungen am Monatsanfang).

Kann man da etwas gegen unternehmen? Oder ist das so korrekt wegen dem Zuflussprinzip?

2) Ist es korrekt, dass es für Online-Bewerbungen keine Erstattung bzgl. Bewerbungskosten gibt; zumal ich ja durch Ausdruck nachweisen muss, dass ich diese abgeschickt habe und Sie das Bewerbungsschreiben sehen wollen sowie ggf. Antworten der Arbeitgeber. Ein Ausdruck kostet doch etwas! Wenn ich den Preis (nur für die schwarze Patrone für den Tintenstrahldrucker nehme) durch die angegebenen Seiten dividiere, komme ich auf ca. 8 cent pro Blatt. Und Druckerpapier kostet auch etwas, ein 500er-Paket meist so um die 4 €; das sind dann pro Blat 0,008 €, also grob 1 cent. Also 9 cent pro Seite.

Also gebe ich somit 18 cent aus, wenn ich keine Antwort von Arbeitgebern bekomme; meist krieg ich aber Antwortschreiben - die sind dann meist 2 Seiten lang im Ausdruck. also ein Aufwand von dann 36 cent pro Online-Bewerbung! Ich soll 12 Bewerbungen im Monat schreiben. Wenn ich nur Online/E-Mail-Bewerbungen schreibe, hab ich dann 4,32 € kosten pro Monat! Muss ich die wirklich aufbringen? (Beim alten Träger - bin wegen der Arbeit damals umgezogen gab es für Online-Bewerbungen noch 2 €, und zuvor bei einem anderen schon mehrere Jahre her: 60 cent, wohnte damals noch mit meinem Freund zusammen)

(Nun ja, über die Anzahl will ich erstmal nicht meckern, 3 Bewerbungen pro Woche sollten zu schaffen sein. Da ich vor diesem Job oft Einladugen zu Bewerbungsgesprächen habe, darf ich die Bewerbungszahl in Wochen mit Vorstellungsgesprächen um 1 reduzieren)
 

erwerbsuchend

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Nur weil ein Sachbearbeiter krank war und die Lohnüberweisung nicht rechtzeitig ausfertigen konnte, bekomm ich nun kein ALG2? Somit muss ich also wieder 2 Monate von einem Gehalt bezahlen?

Wann hast du deinen Antrag auf ALG 2 gestellt?
Welche Aussagen deines JC hast du dazu in Schriftform als Bescheid erhalten?

Wie kommst du darauf, dass du mit dem Juni-Einkommen 2 Monate überbrücken musst? Selbst wenn du für den Juli kein ALG 2 bekommen würdest, hättest du doch für den August einen Anspruch darauf, sofern du für den August kein bedarfsdeckendes Einkommen hast.

2) Ist es korrekt, dass es für Online-Bewerbungen keine Erstattung bzgl. Bewerbungskosten gibt

Das ist so nicht korrekt. Es gibt auch für Online- oder E-Mail-Bewerbungen eine Erstattung der Bewerbungskosten. Je nach JC sind diese Beträge allerdings so klein, dass man sich fragen sollte, ob man dafür eine Erstattung beantragt. In meinem JC soll es für Bewerbungen per E-Mail nur 0,50 EUR geben. Es gibt aber auch JC , die zahlen pauschal für alle Arten der Bewerbung 5,00 EUR. Grundsätzlich kann man dies jedoch während der Verhandlung über eine EGV vereinbaren. Näheres dazu findest du im Unterforum EGV .

meist krieg ich aber Antwortschreiben - die sind dann meist 2 Seiten lang im Ausdruck.

In welcher Schriftgröße sind diese Schreiben erstellt und welchen Inhalt haben sie? Die meisten AG , die ich kenne, verschicken Bestätigungs- oder Absageschreiben, die auf 1 Seite passen.
 
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