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Hi,
habe zwei Fragen:
1) ich wurde zum 30.6. gekündigt (betriebsbedingt); aufgrund von Krankheit des Lohnsachbearbeiters im Juni kam das Geld erst am 05. Juli 2018. Habe gestern den Bescheid erhalten, dass ich für Juli somit kein ALG2 mehr bekomme, wegen irgendeinem Zuflussprinzip. (ALG1 bekomme ich nicht, da ich nun nach 10 Monaten gekündigt wurde). Ist das so korrekt? Nur weil ein Sachbearbeiter krank war und die Lohnüberweisung nicht rechtzeitig ausfertigen konnte, bekomm ich nun kein ALG2? Somit muss ich also wieder 2 Monate von einem Gehalt bezahlen? (Als ich angefangen habe, kam der Lohn rechtzeitig zum Monatsende; aber ALG2 wurde ja schon am Monatsanfang eingestellt - musste dort vom 1. Gehalt meine Schulden begleichen und die neuen Rechnungen am Monatsanfang).
Kann man da etwas gegen unternehmen? Oder ist das so korrekt wegen dem Zuflussprinzip?
2) Ist es korrekt, dass es für Online-Bewerbungen keine Erstattung bzgl. Bewerbungskosten gibt; zumal ich ja durch Ausdruck nachweisen muss, dass ich diese abgeschickt habe und Sie das Bewerbungsschreiben sehen wollen sowie ggf. Antworten der Arbeitgeber. Ein Ausdruck kostet doch etwas! Wenn ich den Preis (nur für die schwarze Patrone für den Tintenstrahldrucker nehme) durch die angegebenen Seiten dividiere, komme ich auf ca. 8 cent pro Blatt. Und Druckerpapier kostet auch etwas, ein 500er-Paket meist so um die 4 €; das sind dann pro Blat 0,008 €, also grob 1 cent. Also 9 cent pro Seite.
Also gebe ich somit 18 cent aus, wenn ich keine Antwort von Arbeitgebern bekomme; meist krieg ich aber Antwortschreiben - die sind dann meist 2 Seiten lang im Ausdruck. also ein Aufwand von dann 36 cent pro Online-Bewerbung! Ich soll 12 Bewerbungen im Monat schreiben. Wenn ich nur Online/E-Mail-Bewerbungen schreibe, hab ich dann 4,32 € kosten pro Monat! Muss ich die wirklich aufbringen? (Beim alten Träger - bin wegen der Arbeit damals umgezogen gab es für Online-Bewerbungen noch 2 €, und zuvor bei einem anderen schon mehrere Jahre her: 60 cent, wohnte damals noch mit meinem Freund zusammen)
(Nun ja, über die Anzahl will ich erstmal nicht meckern, 3 Bewerbungen pro Woche sollten zu schaffen sein. Da ich vor diesem Job oft Einladugen zu Bewerbungsgesprächen habe, darf ich die Bewerbungszahl in Wochen mit Vorstellungsgesprächen um 1 reduzieren)
habe zwei Fragen:
1) ich wurde zum 30.6. gekündigt (betriebsbedingt); aufgrund von Krankheit des Lohnsachbearbeiters im Juni kam das Geld erst am 05. Juli 2018. Habe gestern den Bescheid erhalten, dass ich für Juli somit kein ALG2 mehr bekomme, wegen irgendeinem Zuflussprinzip. (ALG1 bekomme ich nicht, da ich nun nach 10 Monaten gekündigt wurde). Ist das so korrekt? Nur weil ein Sachbearbeiter krank war und die Lohnüberweisung nicht rechtzeitig ausfertigen konnte, bekomm ich nun kein ALG2? Somit muss ich also wieder 2 Monate von einem Gehalt bezahlen? (Als ich angefangen habe, kam der Lohn rechtzeitig zum Monatsende; aber ALG2 wurde ja schon am Monatsanfang eingestellt - musste dort vom 1. Gehalt meine Schulden begleichen und die neuen Rechnungen am Monatsanfang).
Kann man da etwas gegen unternehmen? Oder ist das so korrekt wegen dem Zuflussprinzip?
2) Ist es korrekt, dass es für Online-Bewerbungen keine Erstattung bzgl. Bewerbungskosten gibt; zumal ich ja durch Ausdruck nachweisen muss, dass ich diese abgeschickt habe und Sie das Bewerbungsschreiben sehen wollen sowie ggf. Antworten der Arbeitgeber. Ein Ausdruck kostet doch etwas! Wenn ich den Preis (nur für die schwarze Patrone für den Tintenstrahldrucker nehme) durch die angegebenen Seiten dividiere, komme ich auf ca. 8 cent pro Blatt. Und Druckerpapier kostet auch etwas, ein 500er-Paket meist so um die 4 €; das sind dann pro Blat 0,008 €, also grob 1 cent. Also 9 cent pro Seite.
Also gebe ich somit 18 cent aus, wenn ich keine Antwort von Arbeitgebern bekomme; meist krieg ich aber Antwortschreiben - die sind dann meist 2 Seiten lang im Ausdruck. also ein Aufwand von dann 36 cent pro Online-Bewerbung! Ich soll 12 Bewerbungen im Monat schreiben. Wenn ich nur Online/E-Mail-Bewerbungen schreibe, hab ich dann 4,32 € kosten pro Monat! Muss ich die wirklich aufbringen? (Beim alten Träger - bin wegen der Arbeit damals umgezogen gab es für Online-Bewerbungen noch 2 €, und zuvor bei einem anderen schon mehrere Jahre her: 60 cent, wohnte damals noch mit meinem Freund zusammen)
(Nun ja, über die Anzahl will ich erstmal nicht meckern, 3 Bewerbungen pro Woche sollten zu schaffen sein. Da ich vor diesem Job oft Einladugen zu Bewerbungsgesprächen habe, darf ich die Bewerbungszahl in Wochen mit Vorstellungsgesprächen um 1 reduzieren)