1. Termin bei SB => zuweißung Maßname + VA

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Asterix84

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Moin,
hatte gestern 4.8.2016 meinen ersten Termin bei meiner SB beziehe jetzt seit 11.7. Alg 1
hatte nach Jobs ausschau gehalten aber eben noch keine Bewerbung geschrieben dass hat ihr wohl nicht ganz geschmeckt.
Daraus folgte Zuweisung in eine Maßnahme und EGV . die ich dann nicht unterschrieben habe 6 Bewerbungen/Monat in Eigenitiative + die eingehenden Vermittlungsvorschläge hätte ich ja noch gerade so akzeptiert.
Aber die Zusweißung in eine 2 Monate dauernde Vollzeit (ca 8h pro Tag) Maßnahme passte mir nicht.
Ich wollte die EGV mit nach hause nehmen und darüber nachdenken, daraufhin hat sie schnell einen VA daraus gemacht.
Bin das Erste mal bei diesem Sklaven-Verein, dessen Vorgehen hat mich glatt erschlagen!
Hab wirklich keinen Plan wie mit denen umzugehen ist erbitte dringend Hilfe !
meine Fragen:

- muss ich mich auf die 3 mitgegebenen VV 's bewerben (ohne Rfb )
da diese im VA genannt werden?
- beinhaltet mein VA Dinge gegen die ich Widerspruch einlegen sollte?
- wie komme ich aus der zugewiesenen Maßname heraus?

Den VA und die Zuweisung in Maßnahme schicke ich im Anhang

ich hoff jemand weiß Rat! danke schon mal fürs Lesen!
mfg Asterix84
 

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gelibeh

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Bei ALG1 -EGV muss man im Regelfall die Unterschrift nicht verweigern, weil dort nämlich keine Rechtsfolgen bei Nichteinhaltung drohen. Eine Maßnahme kann auch ohne EGV zugewiesen werden. Aber jetzt muss man gucken, ob man etwas gegen den EGV -VA machen kann.

Zur Maßnahme musst Du auch bei aufgehobenen EGV -VA hin, aber Du musst dort nichts sofort unterschreiben. Unterschrift nicht verweigern, sondern auf sein Recht, alles in Ruhe zu Prüfen bestehen.

Kann sein, dass der Maßnahmeträger dann schon nicht mehr will oder man findet in den Vertragsunterlagen etwas. Ganz besonders alles was mit Datenschutz zu tun hat ist immer freiwillig und muss nicht unterschrieben werden.
 
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