1 Tag Differenz zwischen Ende ALG I und Beschäftigung ist OK?

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Jens2010

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Hallo ihr Lieben,

mein Anspruch auf ALG I endet am Samstag dem 2.9.2017. Das ist also der letzte Tag, für den ich ALG I bekomme.
Ich habe einen neuen Job, der am Montag dem 4.9.2017 beginnt. Vorher wäre schön gewesen, geht aber nicht, weil der Betrieb wegen Ferien geschlossen ist.

An dem einen Tag Differenz, Sonntag der 3.9.2017, stehe ich nach meinem Verständnis sozialversicherungsrechtlich im "Niemandsland". Bin ich da trotzdem krankenversichert? Meine Vermittlerin bei der BA meinte, es gäbe da eine Art von Übergangskarenzzeit von der Krankenversicherung. Die Krankenkasse sagte mir aber heute, ich solle dann ALG 2 beantragen.
Für einen Tag? An einem Sonntag?
 

Jens2010

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Die Gehaltszahlung ist für den 25. des Monats vereinbart. ALG 2 würde ich vermutlich nicht erhalten weil über dem Schonvermögen etc.
Es geht mir nur um den einen Tag bezüglich Versicherung etc. Ich verstehe deine Antwort so, als ob der eine Tag als keine Auswirkung hat?
 

lunalilli

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Hallo Jens,

meine Krankenkasse sagte mir vor geraumer Zeit: solange vom JC keine Abmeldung vorliegt, läuft alles wie bisher. Erst wenn die Krankenkasse eine Abmeldung erhalten, setzen sie sich mit einem in Verbindung um nachzufragen, weswegen eine Abmeldung erfolgte. Und das kann alles bis zu 6 Wochen dauern. Das wäre die bereits erwähnte Karenzzeit. Und niemand fliegt so einfach aus einer gesetzlichen Krankenversicherung.
Da du ja am 04.09.17 ins Arbeitsleben zurück kehrst (Glückwunsch übrigens :) ), wird dein neuer Arbeitgeber dich ja auch krankenversichern.
Mach dir keine Gedanken wegen diesem einen Tag.
 

Hartzeola

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Ich bin nich zu 100% sicher, denke aber, dass Arbetsamt KK -Beitrag, im Voraus überwies, also im August für September. Der neue AG zahlt für Oktober bzw weter.
 

bla47

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An dem einen Tag Differenz, Sonntag der 3.9.2017, stehe ich nach meinem Verständnis sozialversicherungsrechtlich im "Niemandsland". Bin ich da trotzdem krankenversichert? Meine Vermittlerin bei der BA meinte, es gäbe da eine Art von Übergangskarenzzeit von der Krankenversicherung.
KK : Ja, es gibt max. 1 Monat Nachversicherung. Beitragsfrei, falls binnen 1 Monat wieder Versicherungspflicht eintritt. In der Nachversicherung Zeit gibt es natürlich kein Krankengeld, aber die Zeit zählt für die Anwartschaft Zeit für die KVdR.
Rente: Hier solltest du dich "arbeitslos ohne Leistungsbezug" bei der AfA melden. Dann bekommst du eine Anrechnungszeit für die Rentenversicherung. Nach derzeitiger Rechtslage bringt das in deinem Fall nichts, da der Monat bereits belegt ist. Aber das ein angebrochener Monat als voller zählt, kann sich mal ändern, da ein verfassungsmäßig geschützter Eigentumsanspruch nur für die Beiträge gilt. Also mach ruhig. Schaden kann es nicht. Vielleicht bringt es mal was, sollte aus Kürzungsgründen mal taggenau abgerechnet werden. Dies gibt es heute in der Rente schon bei der KVdR und bei der Berechtigung zur EU Rente.
 

Doppeloma

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Hallo Jens2010,

An dem einen Tag Differenz, Sonntag der 3.9.2017, stehe ich nach meinem Verständnis sozialversicherungsrechtlich im "Niemandsland". Bin ich da trotzdem krankenversichert? Meine Vermittlerin bei der BA meinte, es gäbe da eine Art von Übergangskarenzzeit von der Krankenversicherung.

Den meisten Antworten dazu kann ich mich leider nicht anschließen, denn die Nachversicherung (1 Monat) muß ja irgendwann auch noch bezahlt werden (oder eben rückwirkend komplett ausgeglichen vom AG z.B.) ...

Die AfA zahlt aber ab dem 03.09. nicht mehr, also auch keine Beiträge (im Voraus schon gar nicht) es geht um ALGI bitte beachten bei solchen Ratschlägen. :idea:

Am 04.09. nimmst du die Arbeit auf und wenn da dein Arbeitsvertrag beginnt, meldet dich dein AG auch erst ab dem 04.09. bei den Versicherungen an.

Für den 03.09. musst du dich "freiwillig" bei deiner KK versichern und den Beitrag selber zahlen ... denn den wird auch nachträglich Niemand mehr übernehmen, damit entfällt die "Kostenlosigkeit".

Die Krankenkasse sagte mir aber heute, ich solle dann ALG 2 beantragen.
Für einen Tag? An einem Sonntag?

Was die Krankenkasse so "sagt" macht natürlich in deinem Falle überhaupt KEINEN SINN, selbst dann nicht, wenn du ALGII bekommen könntest ... aber die denken eben auch nicht weit bei solchen Ratschlägen. :icon_evil:

Du kannst auch einfach abwarten, bis man dir (von der KK ) irgendwann eine Anfrage schickt was du am 03.09. gemacht hast und aufgefordert wirst ansonsten den Beitrag für diesen einen Tag nachzuzahlen ...

Ab dem 04.09. kommt ja die An-Meldung vom AG (das dauert manchmal ein paar Wochen) und zum 02.09. die Abmeldung von der AfA bei der KK an ...
Spätestens dann wird man dich anschreiben und fragen wer den 03.09. nun bezahlen soll ... Mindestbeitrag ohne Einkommen ca. 170 € : 30 Tage = 5,66666... wirst du "überleben" denke ich.

Was die Hinweise auf die Versicherung der Rentner damit zu tun haben weiß ich auch nicht ... es geht hier nicht um Rente ... :icon_evil:

Den Rest ALGI gibt es noch nach der Aufhebung und danach dann bald das erste Geld vom AG , ich wüsste auch nicht warum ich da für einen Tag K-Versicherung ALG II beantragen sollte ...

MfG Doppeloma
 

Hartzeola

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Den meisten Antworten dazu kann ich mich leider nicht anschließen, denn die Nachversicherung (1 Monat) muß ja irgendwann auch noch bezahlt werden

Wer einen Arbeitsplatz aufgibt und den nächsten erst nach kurzer Pause aufnimmt, ist noch für vier Wochen in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Diese Regelung nennt sich „nachgehender Leistungsanspruch“ und ist im Sozialgesetzbuch III (§ 19 Abs. 2 SGB V) geregelt. Demnach sind pflichtversicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse weiterhin für einen Monat krankenversichert, wenn die Mitgliedschaft endet und sie keine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen. Als Erwerbstätigkeit gilt auch eine geringfügige Beschäftigung. Durch den nachgehenden Leistungsanspruch werden Lücken im Versicherungsschutz vermieden, die durch einen Arbeitsplatzwechsel entstehen können.
Auch Krankengeld gibt es weiterhin

Leistungen der Krankenversicherung nach Kündigung - Finanztip
 

bla47

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Ja, natürlich WEITERHIN. Auch wenn das Arbeitsverhältnis oder ALG 1 aufhört. Lückenlose AU vorausgesetzt. So bleibt man auch KK versichert. Wer aber als Nachversicherter krank WIRD, bekommt nie Krankengeld als Lohnersatzleistung, da beim Start der AU eben nichts zu ersetzen ist. Die Lage ist quasi vergleichbar mit dem Status "familienversichert".
Der max. Zeitraum der Nachversicherung ist nur beitragsfrei, wenn nach spätestens 1 Monat wieder Versicherungspflicht eintritt. Wenn nicht, muss diese Zeit auch nachgezahlt werden. Deswegen enden fast alle Streiks nach 4 Wochen.
Der TE war sehr besorgt über "sozialversicherungstechnisch" im Niemandsland. Deshalb auch die Renten Info. Rente ist auch eine Sozialversicherung.
 
G

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Gast
Der eine Tag wirft krankenversicherungsrechtlich keine Probleme auf.
Es würde für die KK auch keinen Sinn machen, Beiträge für einen einzigen Tag einzutreiben, da in diesem Fall die Verwaltungskosten über den Einnahmen liegen dürften.
In diesem Zusammenhang sehe ich auch die "Existenzberechtigung" des § 19 SGB V oder des § 5 Abs. 8a SGB V.
 
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