1 Tag auf einen Opa aufpassen, Betreuen.

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Regensburg

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Hi :)

Ich habe diese Unterforum gewählt, weil es sich um ein einmaliges Einkommen ??? handelt.

Ich wurde von meiner Bekannte gefragt, ob ich auf ihren Opa ein Tag aufpassen kann.
Hintergrund: Ambulante OP.

Sie, bzw. Krankenkasse zahlt 10 € / Std.
Klar, das Sie mein Namen bei KK angeben muss.

Jetzt die Fragen:

1 - Ist so etwas ein erwerbseinkommen? = 100 € Frei?
Oder wird es alles angerechnet?

2 - Muss ich es vorher dem JC mitteilen? = sonst Schwarzarbeit?
Das Problem hier ist, dass ich den OP Termin recht kurzzeitig erfahre.
 

Regensburg

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Dann kann das JC halt auch erst kurzfristig informiert werden.
Reicht eigentlich eine kurzfristige Information aus?

Sollte man nicht eigentlich die JC Zustimmung abwarten?
Was in diesem Fall zeitlich unmöglich ist.
Ich bekomme den Termin über die OP ca. nur 2 Tage voraus mitgeteilt.
 

Seepferdchen 2010

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@Regensburg

was hier wohl gemeint ist, das ist die Verhinderungspflege, dazu kannst du hier nachlesen, einfach mal zur Info:

Im Prinzip kann jeder die Tätigkeiten einer Grundpflege durchführen, aber es eignet sich bei weitem nicht jeder dafür. Überlegen Sie sich daher ganz genau, wer Sie im Falle der Verhinderung ersatzweise unterstützt und sich um Ihren pflegebedürftigen Angehörigen kümmert. Das können auch Ihre Freunde oder Nachbarn sein. Für deren Bezahlung stehen Ihnen im Rahmen einer Verhinderungspflege maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.

https://www.pflege.de/altenpflege/verhinderungspflege/

Das ist eine Sozialleistung, daher lies bitte hier:

§ 11a SGB II

(1) Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind

1.
Leistungen nach diesem Buch,
 

Regensburg

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Danke!

aber ich fürchte, das es sich nur um Leistungen aus dem SGB 2 handelt, denn weiter unten in dem §11a SGB2 wird auch über andere SGB Bücher gesprochen.

Es bleib auch noch die Frage, ob ich das dem JC melden muss.

JC kommt immer auf komische Gedanken wenn man € erhält.
 

Seepferdchen 2010

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Gelöschtes Mitglied 41016

Gast
Reicht eigentlich eine kurzfristige Information aus?
Wenn du es selbst erst kurzfristig erfährst, geht es halt nicht anders.
Da kann dein SB auch im Dreieck springen, das ändert nichts.
Sollte man nicht eigentlich die JC Zustimmung abwarten?
Nein, musst du nicht.
Unabhängig davon, ob dieses Geld jetzt über die Nichtanrechenbarkeit von Sozialleistungen oder über den Grundfreibetrag für Erwerbseinkommen bei dir bleibt (dürfte in diesem Fall vom Ergebnis her auf das Gleiche rauskommen), bist du nach § 2 SGB II verpflichtet deine Hilfebedürftigkeit zu senken.
Du hast also quasi schon per Gesetz die Zustimmung.
 

Helga40

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Das ist anrechenbares Einkommen. Die Vorschrift des § 1 Abs.1 Nr. 4 ALG II -V ("nicht als Einkommen zu berücksichtigen ... 4.
nicht steuerpflichtige Einnahmen einer Pflegeperson für Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung...") gilt nur für die Personen, die nach § 3 Nr. 36 EStG das Pflegegeld steuerfrei erhalten.

Dies sind:

"Angehörige des Pflegebedürftigen oder anderen Personen, die eine sittliche Pflicht gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen" (aus § 3 Nr. 36 EStG).

Dazu dürfte der TE wohl nicht gehören, er scheint weder Angehöriger zu sein, noch gegen den zu Pflegende eine sittliche Verpflichtung (damit sind gemeinhin unverheiratete Lebenspartner gemeint oder z. B. (nicht adoptierte) "Stief"kinder gemeint).

Das Einkommen ist daher nicht anrechnungsfrei. Allerdings wäre dann hier der FB für Erwerbstätigkeit zu gewähren, denn die Pflege wird dann als Minijob ausgeübt.
 

Seepferdchen 2010

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@Helga

Es geht hier um Verhinderungspflege für einen Tag:

Ich wurde von meiner Bekannte gefragt, ob ich auf ihren Opa ein Tag aufpassen kann.
Hintergrund: Ambulante OP.

So richtig folgen kann ich dir da nicht zumal, siehe Post 4:

Das können auch Ihre Freunde oder Nachbarn sein. Für deren Bezahlung stehen Ihnen im Rahmen einer Verhinderungspflege maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung.
 

Helga40

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Du zitierst die rechtlichen Vorschriften zur Verhindertenpflege (der Pflegekasse). Das ist ja richtig, dass die nicht nur von Angehörigen ausgeübt werden kann/darf. Hier geht es aber doch um die Vorschriften des SGB II.

Nach der ALG II -V ist Pflegegeld dann kein Einkommen, wenn das eine steuerfreie Einnahme ist. Steuerfrei ist Pflegegeld, wenn die Pflege von Angehörigen oder von Personen, die eine sittliche Verpflichtung zur Pflege haben, ausgeübt wird.

Beides ist bei dem TE nicht der Fall. Er übt die Pflege als Erwerbstätigkeit aus. Auch, wenn es nur ein Tag ist.

Und mit § 11a "Leistungen nach diesem Buch" sind nicht alle Sozialgesetzbücher gemeint, "dieses Buch" ist das ZWEITE Buch (SGB II). Leistungen nach dem SGB II sind anrechnungsfrei. Das kannst du daher gar nicht anführen. Wenn Sozialleistungen generell nicht angerechnet werden dürften, dann dürfte auch kein Unterhaltsvorschuss, Bafög, Kindergeld etc. angerechnet werden.
 

Regensburg

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Danke euch :)

verstehe ich das jetzt ganzes richtig?

- 100 € + 20% frei

- beim JC meldepflichtig

- mündliches "Arbeitsvertrag"

habe ich noch was vergessen?
 

Seepferdchen 2010

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@Regensburg ich bin in deinem Fall von einer sittliche/moralische Verpflichtung ausgegangen , weil du geschrieben hast deine Bekannte (daher der Gedanke, das eine enge Beziehung auch zum Opa besteht),
sorry mein Fehler,hätte hier wohl näher nachfragen müßen.
 

Regensburg

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Aus meiner Sicht könnte schon eine Moralische Verpflichtung vorliegen.

Meine Bekannte ist arm, lebt in einem Dorf und ist vollständig sozial isoliert. Ich kenne auch den Opa - er ist 90 Jahre alt.

Oder soll ich das ganze lassen? Dann kommt halt jemand vom KK - Pflegedienst???

Wir wollten nur, das den Opa eine Person betreut, die der Opa auch kennt.
 

Regensburg

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Damit würdest du auch auf das Geld verzichten.
Ja - eben. Deshalb auch meine eingangsfrage ob alles angerechnet wird oder 100 € danach 20% frei.

Ich habe mit der Bekannte telefoniert und sie hat gesagt, das KK bescheid weißt und macht keine Probleme wegen den €.

Ich werde also doch wahrscheinlich auf den Opa aufpassen und das dem JC kurzfristig mitteilen.
 
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