Mehraufwandsentschädigung (
MAE ): Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin hat für die Dauer der
Zuweisung Anspruch auf eine angemessene Mehraufwandsentschädigung.
Die
MAE ist kein Arbeitsentgelt. Sie ist als Pauschale zu bewilligen und ist eine angemessene
Entschädigung für alle Aufwendungen, die für die Teilnahme an der Maßnahme zusätzlich anfallen
(auswärtige Ernährung, Körperpflege, Fahrkosten…). In welchem Umfang die Fahrkosten künftig
berücksichtigt werden, ist noch nicht abschließend entschieden. Die
MAE wird nur für tatsächlich
geleistete Teilnahmezeiten gezahlt. Die Auszahlung der
MAE wird auch weiterhin über den
Maßnahmeträger erfolgen.
Maßnahmekostenpauschale (MKP): Mit der MKP wird der tatsächlich für die Durchführung der
Maßnahme entstandene Aufwand des Trägers für die Maßnahmedurchführung (z.B. Personal- und
Verwaltungskosten, Unfall- und Haftpflichtversicherung der Teilnehmer/-innen, Betreuung,
Qualifizierung, Sachkosten und sonstiger Aufwand) ganz oder teilweise abgedeckt.
Arbeitsantrittskosten sind Bestandteil der MKP und werden bei Begründung der Notwendigkeit mit 8,-
Euro mtl. berücksichtigt. Über die MKP hinaus werden an den Träger keine weiteren Leistungen
zur Durchführung der Maßnahme erbracht
Weitergewährung der MKP bei Fehlzeiten/ unbesetztem Teilnehmerplatz:
Die MKP kann nur für besetzte oder als besetzt geltende Teilnehmerplätze gezahlt werden. Als
besetzt gilt ein Teilnehmerplatz vom Zeitpunkt des gemeldeten Antritts des Teilnehmers bis zum
Zuweisungsende für Tage an denen:
• der Teilnehmer/ die Teilnehmerin anwesend ist
• an Wochenenden und Feiertagen
• bei Urlaub (bis zu 2 Arbeitstagen monatlich)
• bei entschuldigtem Fehlen (z.B. wichtige externe Termine, Vorstellungsgespräch beim
AG ;
Schließzeiten von Kindertagesstätten, Krankheit eines Kindes, Todesfall…)
zusammenhängend bis zu 14 Kalendertagen ; der Träger entscheidet über den wichtigen
Grund eigenständig nach pflichtgemäßem Ermessen
• zusammenhängenden, unentschuldigten Fehlzeiten bis zu 14 Kalendertagen
• zusammenhängenden Tagen von Krankheit, Kur, med. Reha bis zu 28 Kalendertagen
• nach Ausscheiden bis zur Nachbesetzung, längstens für 14 Kalendertage
Nach Ausscheiden kann der Teilnehmer durch die BAgIS auch erneut zugewiesen werden. Die
maximale Zuweisungsdauer ist zu beachten. Die Arbeitsvermittler/-innen bzw. Fallmanager/-innen
sind weiterhin in der bisherigen Form über alle Fehlzeiten zu informieren. Eine Förderung über die
monatlich bewilligten Teilnehmerplätze hinaus ist nicht möglich.
Die MKP wird nicht gezahlt:
• für Zeiten nach Ablauf der o.g. Fristen.
• für unbesetzt Plätze.
Ausnahme: Anschubfinanzierung: Zur Abfederung des Besetzungsrisikos für den Träger, können
bei Unterauslastung neuer Maßnahmen in den ersten 3 Monaten die Durchführungskosten für die
Maßnahme teilnehmerunabhängig gezahlt werden. Der Träger erhält während dieser Zeit 85% des
Förderhöchstbetrages bei Vollauslastung.
Auszahlung/ Abschlagzahlung:
Die Auszahlung beider Förderkomponenten erfolgt an den Träger. Die
MAE ist vom Träger
unverzüglich und ohne Abzug an den/ die Teilnehmer/-innen weiter zu geben.
Die Zahlung erfolgt monatlich nachträglich. Eine Vorschuss- oder Abschlagzahlung kann nur im
Einzelfall mit entsprechender Begründung geleistet werden.
Ergebnisbericht/ Erfolgsbeobachtung:
Spätestens 4 Wochen nach Beendigung der Maßnahme hat der Träger der BAgIS einen
Ergebnisbericht/ Dokumentation vorzulegen. Hier sollen Verlauf, Arbeitsergebnisse, Wirkungen und
Erfahrungen dokumentiert werden. Bei längeren Bewilligungen ist spätestens nach 12 Monaten ein
Zwischenbericht zu erstellen.