Hallo zusammen,
ich befinde mich mit meiner Familie gearde im Umzug. Bei der neuen Arge hatte ich ein erstes Gespräch. Ich habe dem Fallmanager gesagt das ich mich selbständig machen will.
Er hat gesagt das ich mich nur nebenberuflich selbständig machen darf. Er ist der Meinung das meine gewünschte Tätigkeit nicht erfolgsversprechend ist.
Jetzt wurde mir mitgeteilt das ich einen 1-Euro-Job anfangen muss und mich nebenbei selbständig machen darf.
Ist das OK? Ich soll den 1-Euro-Job machen und nur nebenberuflich selbständig?
Habe mal gelesen das man einen selbständigen nicht zu einem 1-Euro-Job heranziehen darf. Gilt dies nur für bereits selbständige oder auch für die, die sich JETZT selbständig machen wollen?
ich befinde mich mit meiner Familie gearde im Umzug. Bei der neuen Arge hatte ich ein erstes Gespräch. Ich habe dem Fallmanager gesagt das ich mich selbständig machen will.
Er hat gesagt das ich mich nur nebenberuflich selbständig machen darf. Er ist der Meinung das meine gewünschte Tätigkeit nicht erfolgsversprechend ist.
Jetzt wurde mir mitgeteilt das ich einen 1-Euro-Job anfangen muss und mich nebenbei selbständig machen darf.
Ist das OK? Ich soll den 1-Euro-Job machen und nur nebenberuflich selbständig?
Habe mal gelesen das man einen selbständigen nicht zu einem 1-Euro-Job heranziehen darf. Gilt dies nur für bereits selbständige oder auch für die, die sich JETZT selbständig machen wollen?