Hallo zusammen, bin neu hier und habe ein paar fragen.
Bin von 2007 bis oktober 08 krankgeschrieben gewesen. Anschließend arbeitslos bzw. berufsunfähig bis Oktober 09.Seid November 09,Hartz IV empfängerin. Gesundheitlich fortwährend erkrankt seid 2007. Nun fordert mich das Sozialamt nach eingang des Leistungsbescheids auf einen 1 euro Job anzunehmen in meinem erlernten Beruf ,den ich nicht mehr ausüben kann.3 stunden täglich und mit leichteren tätigkeiten.
Nun meine frage: hätte das Sozialamt eine EGV mit mir machen müssen,und wie kann ich dem SB erklären das ich den Job , aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann.Desweiteren warte ich auf Bescheid von der LVA betreffend eine Rehaumschulung
Kann ich den Job erfolgreich ohne sanktioniert
zu werden abwehren.
Danke für Antworten
Bin von 2007 bis oktober 08 krankgeschrieben gewesen. Anschließend arbeitslos bzw. berufsunfähig bis Oktober 09.Seid November 09,Hartz IV empfängerin. Gesundheitlich fortwährend erkrankt seid 2007. Nun fordert mich das Sozialamt nach eingang des Leistungsbescheids auf einen 1 euro Job anzunehmen in meinem erlernten Beruf ,den ich nicht mehr ausüben kann.3 stunden täglich und mit leichteren tätigkeiten.
Nun meine frage: hätte das Sozialamt eine EGV mit mir machen müssen,und wie kann ich dem SB erklären das ich den Job , aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben kann.Desweiteren warte ich auf Bescheid von der LVA betreffend eine Rehaumschulung
Kann ich den Job erfolgreich ohne sanktioniert
zu werden abwehren.
Danke für Antworten