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TAZ Hamburg Für manchen mit Zuverdienst, dessen Bewilligungszeitraum z.B. erst im nächsten Jahr abläuft, könnte es bares Geld bedeuten, wenn man jetzt einen Antrag auf Neufeststellung stellt. Weiß jemand, ob man das einfach so machen kann oder ob es dafür einen Anlaß geben muß? lg gozelo
Das neue Gesetz für die Zuverdienstregelung (100 Euro) wird nur schrittweise eingeführt: Weil die Software umgestellt werden muss, wäre der Arbeitsaufwand für die Jobcenter/AfAs zu hoch, wenn alle ALG-II-Empfänger gleichzeitig die 100 Euro Selbstbehalt bekommen würden. Resultat ist aber eine...
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