Die Bearbeitung eines Antrages auf Erteilung einer Wohnberechtigungbescheinigung ist kostenpflichtig
(Verwaltungskostengesetz i.V. allgemeine Gebührenverordnung) Die Gebühr beträgt:
Wohnberechtigungsschein nach § 5 WoBindG und/ §27 Abs.1,2 u. 3 WoFG (Einkommensgrenze nach §9 Abs.2 WOFG) 18.00...