Der Gesetzgeber gibt den Behörden ( hier Jobcenter oder anders ) doch vor wie lange die Bearbeitungszeiten bei Widersprüch sein darf . der Gesetzgeber läßt auch keine Ausreden wie : Kollege krank , Urlaub etc. zu . ich habe das mal irgendwo im net gelesen , finde es aber nicht wieder . Aktuell : Mein...