S 35 AS 202/05 Urteil des SG Düsseldorf vom 18.112005
Unklar blieb im Verwaltungsverfahren, ob der Kläger Waren bei e-bay verkauft hat und aus dem Warenverkauf Erlöse erzielt hat und ggf. in welcher Höhe. Diese entscheidungserhebliche Frage hat die Beklagte nicht einmal im Ansatz versucht...