Hallo Experten in mehreren SG-Verfahren ist mir aufgefallen, dass ich für Stellungnahmen auf gegnerische Schriftsätze regelmäßig eine Frist von 2 Wochen auferlegt bekommen, die Gegenseite (ARGE, Arbeitsagentur etc.) sich jedoch ungestört bis zu 2 Monaten für ihre Stellungnahmen Zeit lassen...