Im März 2005 hat mit mein AA-Berater mitgeteilt, dass ich auch ohne gekündigt zu werden Anspruch auf Überbrückungsgeld habe.
Mit der Antragsstellung soll ich warten, bis es konkret wird.
Gestern wollte ich den Antrag stellen und er teilte mir mit, dass ein Gesetz, dass seit dem 1.1.05 gilt, per...