Bei der Berechnung des Erwerbstätigenfreibetrages kann es bei Aufstockern zu Fehlern in der Zeit von Juli bis Dezember 2011 gekommen sein.(§ 77 III SGB II)
Aufstocker mit Einkommen über 800 € Brutto, die in dieser Zeit ALG II bekommen haben, sollten prüfen, ob für den übersteigendenden Betrag...
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