Bei der Berechnung des Erwerbstätigenfreibetrages kann es bei Aufstockern zu Fehlern in der Zeit von Juli bis Dezember 2011 gekommen sein.(§ 77 III SGB II) Aufstocker mit Einkommen über 800 € Brutto, die in dieser Zeit ALG II bekommen haben, sollten prüfen, ob für den übersteigendenden Betrag...